Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 2. August 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Emissionen von Industrie und Tierhaltung: Weniger Verschmutzung durch moderne Genehmigungsverfahren

Ein Piktogram auf einem auf einem hellblauen Hintergrund, bestehend aus einem weißen Kreis in dem sich verschiedene kleine Darstellungen befinden. Im oberen Bereich des Kreises ist ein Trecker, im unteren Bereich ein Fisch.

Am 4. August tritt die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft. Sie modernisiert, wie nationale und lokale Behörden Genehmigungen für Anlagen erteilen, die in der gesamten EU eine große Verschmutzungsquelle darstellen. Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Grünen Deals, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, zielt die neue Richtlinie über Industrie- und Tierhaltungsemissionen darauf ab, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden von großen Industrieanlagen und den größten Schweine- und Geflügelfarmen zu verringern.  

Die besten verfügbaren Techniken für weniger Umweltverschmutzung

Das verbesserte Gesetz baut auf dem erfolgreichen EU-Genehmigungssystem für die Vermeidung und Kontrolle von Emissionen auf. Es soll sicherstellen, dass die besten verfügbaren Techniken zur Verringerung der Umweltverschmutzung eingesetzt werden. Es deckt neue Wirtschaftstätigkeiten und zusätzliche Emissionsquellen ab und strafft gleichzeitig das Genehmigungsverfahren. Sie verschärft die Bedingungen für die Gewährung von Ausnahmeregelungen und gibt den Behörden bessere Durchsetzungsbefugnisse. 

Zum ersten Mal im EU-Umweltrecht wird in der neuen Richtlinie das Recht der Bürger auf Entschädigung für Gesundheitsschäden anerkannt, die durch illegale Verschmutzung verursacht wurden. EU-Spitzenreiter im Bereich der industriellen Innovation werden von flexiblen Genehmigungen für die Erprobung von Techniken mit höherer Umweltleistung profitieren. Ein neues Innovationszentrum für industrielle Umwandlung und Emissionen (INCITE) wird Informationen über innovative Lösungen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung sammeln.  

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeitete Richtlinie anzupassen. Die ersten Daten werden im Jahr 2028 an das neue Portal für Industrieemissionen gemeldet.  

Weitere Informationen

Daily News vom 2. August

Richtlinie über Industrieemissionen

Europäischer Grüner Deal – Ziel Reduktion der Umweltverschmutzung auf Null

Richtlinie über Industrie- und Tierhaltungsemissionen

 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. August 2024
Autor
Vertretung in Deutschland