
(05.09.2016) - In ihrem Entwurf für einen Rechtsakt zur Durchsetzung der neuen Regeln geht die Kommission konkrete Situationen an – beispielsweise, wenn Kunden eine SIM-Karte zur Nutzung zuhause in einem anderen europäischen Land kaufen, in dem die Preise niedriger als in ihrem Heimatland sind, oder wenn Kunden eine SIM-Karte aus ihrem Land permanent im Ausland nutzen.
Basierend auf den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation schlägt die Europäische Kommission vor, dass Kunden für insgesamt mindestens 90 Tage im Jahr zu denselben Preisen wie in ihrem Heimatland im Ausland telefonieren und mobiles Internet nutzen können.
Weitere Informationen:
Vorschlag der Kommission für einen Umsetzungs-Rechtsakt
Pressemitteilung vom 27.10.2015: Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt: Wegfall der Roaminggebühren ab Juni 2017
Pressekontakt: Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland