Endokrine Disruptoren sind – sowohl natürlich vorkommende als auch chemische – Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören und dadurch schädigende Wirkung bei Menschen oder Tieren hervorrufen können. Erst vor relativ kurzer Zeit hat man begonnen, die Toxizität chemischer Stoffe unter dem Gesichtspunkt solcher hormonell schädigenden Wirkungen zu betrachten, was hilft zu verstehen, wie bestimmte schädliche Wirkungen entstehen. Das EU-Rechtssystem ist weltweit das erste, in dem wissenschaftliche Kriterien über endokrine Disruptoren rechtlich verankert werden.
Die nun gebilligten Kriterien berücksichtigen die Auffassungen des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober zu einem früheren Verordnungsentwurf, der im Juli von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde. Sie enthalten daher keine spezifische Bestimmung für die so genannten „Wachstumsregulatoren“.
Gesundheitskommissar Andriukatis begrüßte das Ergebnis der Abstimmung: „Nun sind die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament gefragt, diesen Text zu verabschieden, damit die Kriterien 2018 auch umgesetzt werden können.“
Die wissenschaftlichen Kriterien für Biozide (beispielsweise Handdesinfektionsmittel) sind bereits am 7. Dezember in Kraft getreten und werden ab dem 7. Juni 2018 verpflichtend.
Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben letzte Woche eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf des technischen Leitfadens eingeleitet, um die Kriterien umzusetzen, sobald sie für Biozide und Pestizide anwendbar sind. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 31. Januar 2018.
Weitere Informationen:
Website der Kommission zu Endokrinen Disruptoren
Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Dezember 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland