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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung30. März 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Energie und Klima: Kommission begrüßt Einigung zu erneuerbaren Energien, startet Aufruf unter dem Europäischen Innovationsfonds

Solar panels

Die Kommission begrüßt die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU. Verbindlich festgeschrieben wird demnach, dass bis 2030 ein Anteil von mindestens 42,5 Prozent erneuerbarer Energien im europäischen Energiemix erreicht werden soll, was fast einer Verdoppelung des derzeitigen Anteils gleichkommt. Angestrebt werden sollen sogar 45 Prozent. Bisher liegt das Ziel für 2030 bei 32 Prozent.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den Europäischen Green Deal, erklärte: „Hier erzeugte erneuerbare Energien gehören zu den billigsten Energiequellen auf dem Markt – mehr erneuerbare Energien bedeuten also auch preiswertere und sauberere Energiequellen für unsere Bürger und Unternehmen. Ich begrüße diese Einigung, die die EU einen Schritt näher an die Vollendung des Fit-for-55-Pakets bringt, und damit näher daran, die Zusagen im EU-Klimagesetz zu erfüllen.

Seit heute können im Rahmen des EU-Innovationsfonds zudem wieder Vorschläge für kleine Projekte mit einem Investitionsaufwand zwischen 2,5 und 7,5 Millionen Euro eingereicht werden. Im Rahmen dieser inzwischen dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für kleinere Projekte stehen 100 Millionen Euro bereit. Sie sollen Projekte aus den Bereichen erneuerbare Energien, Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, Energiespeicherung sowie Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung unterstützen. Die Technologien sollten hinreichend ausgereift sein und ein hohes Potenzial für eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu herkömmlichen Technologien aufweisen. Es können bis zu 60 Prozent der gesamten Investitionskosten eines Kleinprojekts finanziert werden. Der Innovationsfonds der EU ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für die Demonstration und Vermarktung innovativer CO2-armer Technologien. Er wird finanziert durch Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten aus dem Emissionshandel der EU.

Einigung zu erneuerbaren Energien

Diese Einigung von Rat und Parlament zur Überarbeitung der Richtlinie für Erneuerbare Energien unterstreicht den Willen der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Eine massive Ausweitung und Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Industrie, Gebäude und Verkehr wird die Energiepreise senken und die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

Das neue Gesetzt beschleunigt Genehmigungsverfahren: Erneuerbare Energien werden als übergeordnetes öffentliches Interesse anerkannt, wobei ein hohes Maß an Umweltschutz gewahrt bleibt. In Gebieten mit hohem Potenzial für erneuerbare Energien und geringen Umweltrisiken werden die Mitgliedstaaten spezielle Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien einrichten, in denen besonders kurze und einfache Genehmigungsverfahren gelten.

Die Vereinbarung enthält Zielvorgaben und Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in verschiedenen Wirtschaftszweigen. In der überarbeiteten Richtlinie werden die jährlichen Ziele für erneuerbare Energien im Wärme- und Kältesektor sowie für erneuerbare Energien in Fernwärmesystemen erhöht. Sie führt eine spezifische Benchmark für erneuerbare Energien von 49 Prozent für den Energieverbrauch in Gebäuden bis 2030 ein, um die EU-Rechtsvorschriften für Gebäude zu ergänzen und den Mitgliedstaaten eine Richtschnur für ihre Bemühungen zu geben.

Die Industrie als wichtiger Energieverbraucher wird zum ersten Mal in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie einbezogen. In der Vereinbarung werden Richtziele (1,6 Prozent jährlicher Anstieg des Einsatzes erneuerbarer Energien) sowie das verbindliche Ziel festgelegt, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbaren Wasserstoffs am Gesamtwasserstoffverbrauch in der Industrie zu erreichen. Die Vereinbarung stärkt auch den Rechtsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (14,5 Prozent Treibhausgasreduzierung oder 29 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch).

Nachhaltigere Nutzung von Bioenergie, inklusive Holz

Die Vereinbarung stärkt die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie im Einklang mit den ehrgeizigeren Klima- und Biodiversitätszielen des Europäischen Green Deal. Künftig gelten diese Kriterien für kleinere Anlagen (ab 7,5 Megawatt) und nicht mehr ab der 20-Megawatt-Schwelle der derzeitigen Richtlinie.  Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Waldbiomasse nicht aus Gebieten stammt, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestands besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass Holz-Biomasse entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss (so genannte Kaskadennutzung). Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist verboten.

Nächste Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung zur Einigung auf neue Ziele für Erneuerbare Energie: European Green Deal: EU agrees stronger legislation to accelerate the rollout of renewable energy

Vollständige Pressemitteilung zu neuem Aufruf unter dem EU-Innovationsfonds: Innovation Fund: EUR 100 million offered for innovative small-scale clean tech projects

Website: Ein europäischer Grüner Deal

Pressekontakt:  claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ) , Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland