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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. Mai 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 7 Min

Erfolg der EU-Umweltdiplomatie: Internationales Abkommen über Quecksilber kann in Kraft treten

Die Europäische Union hat heute (Freitag) am Sitz der Vereinten Nationen in New York das Inkrafttreten des weltweiten Übereinkommens von Minamata zur Verringerung der Belastung von Quecksilber bewirkt. Umweltkommissar Karmenu Vella sagte: „Der neue...

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(19.05.2017) - Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Minamata in New York zeigt Europa eine weltweit führende Rolle beim Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt. Quecksilber ist in großen Mengen für den Menschen tödlich und kann in relativ geringen Mengen das Nervenystem schädigen und ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Schwangere, Säuglinge und Kinder sind durch Quecksilber in der Nahrungskette besonders gefährdet. Jedoch 40 Prozent bis 80 Prozent des in Europa abgelagerten Quecksilbers stammen aus Quecksilberemissionen in anderen Teilen der Welt, deswegen musste auf internationaler Ebene entschlossen gehandelt werden, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Der weltweite Vertrag über Quecksilber „Übereinkommen von Minamata über Quecksilber” wurde auf Initiative der EU ausgehandelt und 2013 abgeschlossen. Die EU und sieben Mitgliedstaaten haben ihre Ratifizierungen bei den Vereinten Nationen hinterlegt, damit haben inzwischen 52 Vertragspartner das Abkommen unterzeichnet, das ab dem 16. August für alle Vertragspartner rechtlich bindend wird.

Das Übereinkommen von Minamata – benannt nach dem Ort, an dem die bislang schlimmsten Schäden durch Quecksilberbelastung entstanden – verschärft nicht nur die Umweltstandards weltweit, sondern wird auch zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen, da in allen großen Volkswirtschaften ähnliche Umweltauflagen, wie bereits heute in der EU gelten, werden. Das Übereinkommen von Minamata ist weitgehend durch die Rechtsvorschriften der Union geprägt.

Dank der Vorschriften der Quecksilber-Verordnung ist die EU außerdem auf dem besten Wege, die erste quecksilberfreie Wirtschaft zu werden. So wird unter anderem der Verwendung von Quecksilber in sämtlichen industriellen Verfahren ein Ende gesetzt und die neue Verwendung von Quecksilber in Erzeugnissen und der Industrie verboten, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass es zum Schutz von Gesundheit und Umwelt erforderlich ist. Das Übereinkommen wird langfristig einen erheblichen Rückgang der Quecksilberbelastung bewirken, beispielweise indem die Verwendung von Amalgamfüllungen für die gefährdeten Personenkreise verboten wird.

Wie sieht die weltweite Situation in Bezug auf Quecksilber aus?

Quecksilber ist ein weltweit verbreiteter Schadstoff und bedarf somit einer internationalen Lösung. Während die Quecksilberemissionen in der EU bereits stark zurückgegangen sind und weiter sinken, steigen die globalen Emissionen weiter an. Dies ist hauptsächlich auf die verstärkte Verfeuerung von Kohle zur Stromerzeugung in Ländern wie China und Indien zurückzuführen. Der weltweite Einsatz von Quecksilber ist mit etwa 3600 Tonnen pro Jahr weiterhin hoch, wenngleich gegenüber früheren Jahrzehnten ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

Besonders problematisch ist derzeit die Verwendung von Quecksilber im kleingewerblichen Goldbergbau, vor allem in Afrika, Asien und Südamerika. Schätzungen zufolge sind weltweit 10 bis 15 Millionen Menschen (davon 3 Millionen Frauen und Kinder) im kleingewerblichen Goldbergbau tätig und werden für diese Tätigkeit jährlich 1400 Tonnen Quecksilber verwendet, das größtenteils in die Umwelt gelangt.

Wo und in welchem Umfang wird Quecksilber in der EU noch gewonnen und verwendet?

Die Gewinnung von Quecksilber wurde 2003 eingestellt, und die Ausfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen aus der EU ist seit dem 15. März 2011 verboten.

Dank der Annahme und Umsetzung eines umfassenden Pakets von EU-Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung von Quecksilber in Produkten wie Batterien, Leuchten und nicht elektronischen Messgeräten sowie bei Herstellungsprozessen wie der Chloralkali-Produktion, bei denen die Verwendung von Quecksilber schrittweise eingestellt wird, ist die absichtliche Verwendung von Quecksilber in der EU in den letzten 15 Jahren stetig zurückgegangen.

Abgesehen von diesen absichtlichen Verwendungen entstehen bei einer Reihe von Tätigkeiten, bei denen quecksilberhaltige Brenn- oder Rohstoffe eingesetzt werden, unbeabsichtigte Emissionen von Quecksilber in die Luft. An erster Stelle sind hier die Verfeuerung von Kohle (zum Heizen und Kochen, zur Strom- und Dampferzeugung und in industriellen Prozessanlagen), die Herstellung von Zementklinkern, die Gewinnung von Nichteisenmetallen sowie die Verbrennung von Abfällen zu nennen.

Wie geht das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber mit dem Problem um?

Hauptziel des Übereinkommens ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen.

Das Übereinkommen betrifft den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberbergbau bis zur Abfallbeseitigung und enthält statt bloßer Absichtserklärungen rechtlich bindende Minderungsmaßnahmen. Viele der Vorschriften lehnen sich unmittelbar an das EU-Recht an, z. B. das Verbot des primären Quecksilberbergbaus, das Verzeichnis von mit Quecksilber versetzten Produkten und mit Quecksilber arbeitenden Industrieprozessen, die schrittweise eingestellt werden sollen, sowie die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Vermeidung und Verminderung von unbeabsichtigten industriellen Quecksilberemissionen in die Luft. Das Übereinkommen betrifft auch den kleinbetrieblichen Goldbergbau als Tätigkeit, bei der weltweit mit die größten Quecksilbermengen eingesetzt werden, wodurch die Gesundheit von schätzungsweise 10 bis 15 Millionen Menschen unmittelbar gefährdet ist (vorgeschriebener nationaler Aktionsplan, weniger Verwendung von Quecksilber).

Die im Übereinkommen von Minamata vorgesehenen Maßnahmen werden zusammen den derzeitigen Trend einer steigenden Quecksilberbelastung der Umwelt und der Nahrungskette umkehren. Mit der schrittweisen Einstellung des primären Quecksilberbergbaus und der Verminderung der Quecksilberemissionen in die Luft werden sich die zusätzlichen Quecksilbereinträge zu den in der Umwelt und insbesondere in der Nahrungskette bereits vorhandenen Mengen erheblich verringern.

In welchen Bereichen wurden die EU-Rechtsvorschriften aktualisiert, um den Bestimmungen des Übereinkommens von Minamata gerecht zu werden?

Es wurden sechs Bereiche ermittelt, in denen das EU-Recht bislang nicht an das Übereinkommen angepasst war: 1) Einfuhr von metallischem Quecksilber, 2) Ausfuhr von mit Quecksilber versetzten Produkten, 3) bestehende Verwendung von Quecksilber in industriellen Prozessen, 4) neue Verwendungen von Quecksilber in Produkten und Prozessen, 5) kleingewerblicher Goldbergbau und 6) Verwendung von Dentalamalgam.

Was sind die neuen Vorschriften für die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam?

Die neue EU-Verordnung über Quecksilber befasst sich mit dem Thema Dentalamalgam, der bedeutendsten noch verbleibenden Verwendung von Quecksilber in der EU. Insbesondere sind kurz- und längerfristige Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Dentalamalgam und der damit einhergehenden Verunreinigung vorgesehen:

  • Verbot der Verwendung von Amalgam bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen (schwangere oder stillende Frauen, Kinder unter 15 Jahren),
  • vorgeschriebene Verwendung von vordosiertem Amalgam in verkapselter Form zur Verringerung der Emissionen und der Exposition in zahnmedizinischen Einrichtungen,
  • vorgeschriebene Ausstattung von Zahnkliniken mit Amalgamabscheidern, um zu verhindern, dass Amalgamabfall in die Kanalisation und Gewässer gelangt.

Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Juni 2020 einen Bericht über die Möglichkeit der Einstellung der Verwendung von Dentalamalgam bis 2030 vorlegen.

Was haben die Politik und die Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf Quecksilber bislang bewirkt?

Die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber hat zur Ausarbeitung und Stärkung eines umfassenden Korpus von EU-Vorschriften beigetragen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Quecksilberproblematik befassen, wobei betont wurde, dass die internationalen Verhandlungen über einen Vertrag über Quecksilber Priorität haben sollten:

  • Quecksilberangebot und -handel: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 ist die Ausfuhr von Quecksilber aus der EU seit dem 15. März 2011 verboten und muss aus Zinnobererz extrahiertes metallisches Quecksilber als Abfall beseitigt werden. Diese Vorschriften werden in die neue Verordnung über Quecksilber übernommen.
  • Lagerung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen: Sowohl die Seveso-Richtlinie als auch die Richtlinie über Industrieemissionen enthalten Vorschriften, die eine umweltgerechte Lagerung von metallischem Quecksilber und von Quecksilberverbindungen gewährleisten sollen.
  • Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen: Metallisches Quecksilber als Abfall sowie Abfälle, die Quecksilber enthalten oder damit verunreinigt sind, gelten gemäß der Abfallrahmenrichtlinie in den meisten Fällen als „gefährliche Abfälle“. Parallel dazu enthält die Richtlinie über Abfalldeponien spezifische Anforderungen für die Lagerung von Quecksilberabfällen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, um zu gewährleisten, dass diese Lagerung auf umweltgerechte Weise erfolgt.

Die nächsten Schritte

Die erste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber findet vom 24. bis 29. September 2017 in Genf (Schweiz) statt. Höhepunkt ist ein Tagungsteil auf hoher Ebene am 28. und 29. September 2017, bei dem das Engagement der internationalen Gemeinschaft für das Übereinkommen von Minamata gewürdigt wird.

Auf der Tagung werden eine Reihe wichtiger Durchführungsbeschlüsse angenommen, darunter Leitfäden für die Bezugsquellen von und den Handel mit Quecksilber sowie für die Anwendung der besten verfügbaren Techniken als Mittel zur Verringerung der Quecksilberemissionen in die Luft.

Weitere Informationen:

Daily News vom 19. Mai 2017

Fragen und Antworten zur Quecksilberpolitik der EU und zum Übereinkommen von Minamata

Wortlaut des Übereinkommens von Minamata und Stand der Ratifizierung

Quecksilberpolitik der EU

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland