(01.06.2017) – Auch die Anzahl der Meldungen, die innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang überprüft wurden hat sich erhöht: von 40 auf 51 Prozent. Allerdings ist Facebook das einzige Unternehmen, das gemäß der eingegangenen Verpflichtung den Großteil der Meldungen innerhalb eines Tages prüft.
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus Ansip begrüßt diese Fortschritte: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft im Kampf gegen illegale Hetze trägt Früchte, und wir werden unsere diesbezüglichen gemeinsamen Anstrengungen verdoppeln. Derzeit arbeiten wir daran, eine engere Koordinierung zwischen den verschiedenen Initiativen und Foren, die wir mit den Online-Plattformen ins Leben gerufen haben, sicherzustellen. Wir werden auch die Melde- und Abhilfeverfahren zur effizienten Entfernung illegaler Inhalte präzisieren und gleichzeitig die freie Meinungsäußerung als grundlegendes Gut hochhalten.“
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Die Ergebnisse unserer zweiten Bewertung des Verhaltenskodex sind ermutigend. Die Unternehmen entfernen inzwischen innerhalb kürzerer Zeit doppelt so viele Fälle illegaler Hassparolen wie noch vor sechs Monaten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass ein selbstregulierender Ansatz funktionieren kann, wenn alle Akteure ihren Teil dazu beitragen. Gleichzeitig kommt den Unternehmen hierbei eine große Verantwortung zu, sodass sie weitere Fortschritte bei der Erfüllung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen machen müssen. In meinen Augen ist es auch wichtig, dass die IT-Unternehmen den Meldern von Hassbotschaften Feedback geben.“
Die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundrechte sind Grundwerte der Europäischen Union. Zusammen mit Social-Media-Unternehmen und anderen Plattformen müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die nötigen Schritte ergreifen, damit das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum für illegale Hetze und Gewalt wird.
Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex verpflichteten sich die IT-Unternehmen insbesondere, die Mehrheit der stichhaltigen Meldungen illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und die Inhalte auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften umgesetzt werden, erforderlichenfalls zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. In dem Kodex wurde auch betont, dass weiter erörtert werden muss, wie Transparenz, Gegenmaßnahmen und Alternativbotschaften stärker gefördert werden können.
Im Laufe des letzten Jahres haben die IT-Unternehmen ihre Meldesysteme gestärkt und die Meldung von Hasskommentaren erleichtert. Sie haben ihr Personal geschult und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft verstärkt. Durch die Umsetzung des Verhaltenskodex konnten sie ihr Netz an vertrauenswürdigen Meldern in ganz Europa stärken und ausweiten.
Die verstärkte Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft hat zu stichhaltigeren Meldungen, einer wirksameren Behandlung und besseren Ergebnissen bei der Reaktion auf Meldungen geführt.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission wird die Umsetzung des Verhaltenskodex mithilfe von Organisationen der Zivilgesellschaft weiter beobachten. Von den IT-Unternehmen werden insbesondere auf dem Gebiet der Transparenz der bei den gemeldeten Inhalten zugrunde gelegten Kriterien und der Rückmeldungen an Nutzerinnen und Nutzer Verbesserungen erwartet.
Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Bewertung im Rahmen der Arbeiten berücksichtigen, die sie in ihrer Halbzeitbewertung über die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angekündigt hatte. Sie wird auch ihre Anstrengungen zur Förderung einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen den IT-Unternehmen und den nationalen Behörden fortsetzen.
Weitere Informationen:
Factsheet zur zweiten Bewertung
Startschuss für Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet
Bekämpfung der illegalen Hetze im Internet: erste Bewertung des neuen Verhaltenskodex
Factsheet – Erste Bewertung des Verhaltenskodex
Halbzeitbewertung des digitalen Binnenmarkts
Factsheet zur Halbzeitbewertung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt von 2015
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland