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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Oktober 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Erneuerbarer Wasserstoff: EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe für BASF

Die Darstellung zeigt ein Piktogram. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem grünen Hintergrund. Innerhalb des weißen Kreises sind verschiedene Symbole zum Thema Engergie dargestellt. Auf der linken Seite im Kreis ist ein Windrad zu sehen, oben in der Mitte eine ähnliches Windrad in gelb. Rechts sieht man eine Sonne und darunter ein Solarpanel mit einem Stecker.

Die EU-Kommission hat grünes Licht für eine 134 Millionen Euro-Beihilfe für den Chemiekonzern BASF gegeben. Damit fördert Deutschland die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff, etwa für den Verkehr. Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses gewährt wird, werden am BASF-Standort Ludwigshafen der Bau und die Installation eines großen Elektrolyseurs unterstützt, der 2025 in Betrieb genommen werden soll. Während der erwarteten 15-jährigen Betriebsdauer könnte er die Freisetzung von 565.305 Tonnen Kohlendioxid vermeiden. Um die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu verringern, wird der erneuerbare Wasserstoff zudem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, dass Deutschland damit die BASF unterstützen kann, ihre Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auszubauen und so zur Ökologisierung der Chemie-Wertschöpfungskette und des Verkehrssektors beitragen könne.Die heute genehmigte Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, fossilen Wasserstoff in einem schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweig zu ersetzen und seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan zu verringern.“

Der Beschluss folgt auf die Genehmigung zweier wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Project of Common European Interest“ – „IPCEI“, und zwar IPCEI „Hy2Tech“ und IPCEI „Hy2Use“) in der Wasserstoff-Wertschöpfungskette am 15. Juli 2022 bzw. am 21. September 2022. Deutschland hat das Vorhaben der BASF im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgewählt, um Teil eines IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme zu werden, aus dem die beiden genehmigten IPCEI hervorgingen. Angesichts seiner Merkmale und Ziele eignete sich das Vorhaben der BASF jedoch besser für eine beihilferechtliche Prüfung nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

 Deutschland hat das Vorhaben der BASF im Rahmen eines offenen Verfahrens im Jahr 2021 ausgewählt, um Teil eines IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme zu werden. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Anwendung von Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Produktionsprozessen des Beihilfeempfängers. Dies ist eine der Hauptkategorien von Beihilfen, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind. Deshalb eignete sich die Maßnahme am besten für eine beihilferechtliche Prüfung nach den genannten Leitlinien.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Der Beihilfeempfänger zählt mit dem Vorhaben zu den frühen Anwendern einer innovativen Technologie in seinem Wirtschaftszweig.
  • Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie etwa die des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans.
  • Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff ohne die öffentliche Förderung nicht in gleicher Höhe vornehmen würde.
  • Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Des Weiteren ist sie erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sicherzustellen. Zudem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Sollte sich das Vorhaben als sehr erfolgreich erweisen und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird das Unternehmen einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus).
  • Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

 Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Grünen Deals und trägt gleichzeitig dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und den ökologischen Wandel im Einklang mit dem REPowerEU-Plan rasch voranzubringen.

Hintergrund

In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.

Diese neuen Leitlinien gelten ab Januar 2022 und schaffen für die Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen, um Beihilfen zu gewähren, die die Ziele des Grünen Deals gezielt und kosteneffizient unterstützen. Die Vorschriften wurden mit den wichtigen, im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen im europäischen Energie- und Umweltrecht in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, u. a. durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.

Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.

Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Ab dem Jahr 2050 sollen keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden. Das seit Juli 2021 geltende europäische Klimagesetz, mit dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verankert und die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 als Zwischenziel eingeführt wurde, bildet die Grundlage des von der Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegten Legislativpakets „Fit für 55“. Im Rahmen dieser Vorschläge hat die Kommission unter anderem eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und eine Änderung der Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Die geänderten Fassungen sehen ehrgeizigere verbindliche jährliche Ziele für die Steigerung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. die Verringerung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene vor.

Im Juli 2020 hat die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie veröffentlicht, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.103774 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt mit 134 Mio. EUR ausgestattete deutsche Maßnahme zur Unterstützung der BASF bei der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (30) 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Oktober 2022
Autor
Vertretung in Deutschland