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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. Februar 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen

Die Europäische Kommission hat eine mit 41 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfe zur Unterstützung der Uniper Hydrogen GmbH in Huntorf (Niedersachsen) zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. 

Unterstützung für Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs

Mit der Maßnahme wird die Uniper Hydrogen GmbH bei der Umsetzung ihres Projekts „CHESS“ unterstützt. Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 30 MW, der mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben wird. Der Elektrolyseur wird voraussichtlich etwa 2.700 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff pro Jahr liefern, mit dem Potenzial, die Kapazität in Zukunft zu erhöhen. Das Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt. 

Beihilfe erleichtert die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu erleichtern, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass der Begünstigte die im Rahmen des CHESS-Projekts gewonnenen Erkenntnisse an andere Marktteilnehmer weitergeben wird, was die Einführung der einschlägigen Technologie weiter erleichtern wird. 

Maßnahme im Einklang mit EU-Wasserstoffstrategie und REPowerEU-Plan

Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Ziele wichtiger politischer Initiativen der EU wie die der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme einen „Anreizeffekt“ hat, da der Begünstigte ohne die öffentliche Unterstützung nicht dieselbe relevante Investition tätigen würde. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105083 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Daily News am 21. Februar

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland