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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Oktober 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

Erweiterungspaket 2020: Westbalkanländer nähern sich der EU an, aber Rechtsstaatlichkeit bleibt Herausforderung

Heute (Dienstag) hat die Europäische Kommission ihre jährlichen Fortschrittsberichte zu den Erweiterungsverhandlungen verabschiedet. Darin werden grundlegende Reformen in den Westbalkanländern und der Türkei bewertet. Gleichzeitig gibt die Kommission...

Die Europäische Kommission hat zudem heute die ersten Tranchen der Finanzhilfeprogramme für den Kosovo, Montenegro und Nordmazedonien ausgezahlt. Die Auszahlung von 50 Mio. Euro an den Kosovo, 30 Mio. Euro an Montenegro und 80 Mio. Euro an gehen auf Memoranda of Understanding (MoU) zurück. Sie sind Teil eines 3 Mrd. Euro umfassenden Soforthilfepakets für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner, das helfen soll, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu begrenzen.

Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, sagte: „Die Bürger der westlichen Balkanländer sind Teil Europas und gehören zur Europäischen Union. Die heutigen Berichte des Erweiterungspakets enthalten eine strenge Bewertung der Fortschritte, in der die nächsten Schritte aufgezeigt werden und verdeutlicht wird, was bereits erreicht wurde und wo noch harte Arbeit zu leisten ist.“

Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, fügte hinzu: „Die Kommission hat der Erweiterungspolitik der EU durch Arbeit in drei Bereichen neue Impulse verliehen. Wir haben die Erweiterungsmethodik gestärkt, die nun mit Schwerpunkt auf den wesentlichen Elementen des Beitrittsprozesses umgesetzt wird. Darauf aufbauend haben die Mitgliedstaaten im März beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufzunehmen. Dies zeigt, dass die Europäische Union ihre Zusagen einhält. Auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan im Mai bekräftigten die Partner des Westbalkans ihr Engagement für weitere Reformen. In unserem Erweiterungspaket prüfen wir diese laufenden Bemühungen, insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, und empfehlen das weitere Vorgehen für eine dynamische Umsetzung und langfristige Ergebnisse. Gleichzeitig unterstützen wir die wirtschaftliche Erholung und die Konvergenz der Region auf der Grundlage eines heute verabschiedeten Wirtschafts- und Investitionsplans.“

Westbalkan

Eine glaubwürdige Erweiterungspolitik ist eine geostrategische Investition in Frieden, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa, insbesondere in Zeiten zunehmender globaler Herausforderungen und Spaltungen. Die feste, leistungsbezogene Aussicht des Westbalkans auf eine EU-Vollmitgliedschaft liegt im ureigenen politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der Union.

Die Mitteilung der Kommission „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan wurde im März 2020 vom Rat gebilligt und enthält konkrete Vorschläge zur Stärkung des Beitrittsprozesses, indem dieser berechenbarer, glaubwürdiger und dynamischer gestaltet und einer stärkeren politischen Steuerung unterworfen wird. Dieser verstärkte Ansatz unterstreicht die Bedeutung eines leistungsorientierten Beitrittsprozesses, der auf Vertrauen, gegenseitiger Verlässlichkeit und klaren Verpflichtungen der Europäischen Union und des Westbalkans aufbaut, wobei der Schwerpunkt noch stärker auf grundlegende Reformen gelegt wird.

Glaubwürdige Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit stellen – häufig aufgrund eines Mangels an politischem Willen – nach wie vor eine große Herausforderung dar. In der gesamten Westbalkanregion vollzieht sich der Wandel der Justizkultur nur langsam und ohne ausreichendes Engagement für den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz. Insgesamt hat sich das Tempo bei der Korruptionsbekämpfung verlangsamt, und die Erfolgsbilanz der meisten Länder ist weit davon entfernt, die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zu erfüllen, während im Bereich der Meinungsfreiheit und des Medienpluralismus im vergangenen Jahr die geringsten Fortschritte zu verzeichnen waren.

Erstmals hat die Kommission die Gesamtbilanz in den Beitrittsverhandlungen sowohl mit Montenegro als auch mit Serbien bewertet und Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht. Dies dürfte den Regierungskonferenzen, die nach der Veröffentlichung des diesjährigen Erweiterungspakets der Kommission stattfinden sollen, ermöglichen, Foren für den politischen Dialog über Reformen zu schaffen, eine Bilanz des gesamten Beitrittsprozesses zu ziehen und die Planung für das kommende Jahr, einschließlich der Eröffnung und Schließung von Kapiteln, sowie mögliche Korrekturmaßnahmen festzulegen.

Im Falle Albaniens und Nordmazedoniens sieht die Kommission erwartungsvoll den ersten Regierungskonferenzen entgegen, die so bald wie möglich nach der Annahme der Verhandlungsrahmen durch den Rat einberufen werden sollen. Die Kommission bestätigte weitere Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen in Albanien und Nordmazedonien. Albanien ist bei der Erfüllung der vom Rat im Hinblick auf die erste Regierungskonferenz festgelegten Bedingungen bereits entscheidend vorangekommen.

Von Bosnien und Herzegowina wird erwartet, dass es die 14 Schlüsselprioritäten aus der Stellungnahme der Kommission zu seinem Antrag auf EU-Mitgliedschaft in Angriff nimmt; bislang wurden nur einige Schritte unternommen. Im Kosovo wurden begrenzte Fortschritte bei den EU-bezogenen Reformen erzielt, und es ist wichtig, dass die kosovarischen Behörden ihre Bemühungen, u. a. durch die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens auf dem Weg nach Europa weiter voranzukommen, verstärken.

Darüber hinaus hat die Kommission heute einen umfassenden Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan angenommen, mit dem die langfristige Erholung der Region, eine grüne und eine digitale Wende, die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Region, die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Unterstützung der für weitere Fortschritte auf dem Weg in die EU erforderlichen Reformen vorangetrieben werden sollen.

Türkei

Die Türkei bleibt ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Allerdings hat sich die Türkei weiter von der Europäischen Union entfernt, und es ist in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Unabhängigkeit der Justiz zu gravierenden Rückschritten gekommen. Wie der Rat 2018 und 2019 festgestellt hat, sind die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei praktisch zum Stillstand gekommen, sodass die Eröffnung oder der Abschluss weiterer Kapitel nicht in Betracht gezogen werden kann. In dem heute vorgelegten Bericht wird bestätigt, dass trotz wiederholter Bekenntnisse zum Ziel des EU-Beitritts seitens der Regierung die Fakten, die dieser Bewertung zugrunde liegen, weiterhin fortbestehen. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit der Türkei wurden fortgesetzt, insbesondere bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration, trotz der Besorgnis über die Ereignisse an der griechisch-türkischen Grenze im März 2020. In diesem Bericht wird dargelegt, wie die Außenpolitik der Türkei zunehmend zu den Prioritäten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Widerspruch stand.

Weiteres Vorgehen

Es ist nun Sache des Rates, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen und über die nächsten Schritte zu entscheiden.

Der Erweiterungsprozess

Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Partner im Westbalkan und die Türkei. Beitrittsverhandlungen wurden bereits mit den folgenden Kandidatenländern aufgenommen: Montenegro (2012), Serbien (2014), Türkei (2005). Im März 2020 haben die Mitgliedstaaten die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien beschlossen. Bosnien und Herzegowina (Antrag auf Beitritt zur EU im Februar 2016) und das Kosovo (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen trat im April 2016 in Kraft) sind potenzielle Beitrittskandidaten.

Der EU-Beitrittsprozess beruht nach wie vor auf festen Kriterien, einer fairen und strikten Konditionalität sowie auf dem Grundsatz der Beurteilung nach den eigenen Leistungen. Der Beitritt zur EU erfordert die Durchführung komplexer Reformen in einem schwierigen Umfeld, ein Ziel, das nur langfristig erreicht werden kann.

Damit der Prozess voranschreiten kann, müssen die Beitrittskandidaten vorrangig dafür sorgen, dass sie noch zügiger echte und nachhaltige Ergebnisse in den folgenden entscheidenden Bereichen erzielen: Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Sicherheit, Grundrechte, Funktionieren der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Fortschritte bei der Aussöhnung, den gutnachbarlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

Die Berichterstattung im Rahmen des diesjährigen Erweiterungspakets spiegelt auch die Vorschläge im Rahmen des verstärkten Ansatzes für den Beitrittsprozess wider. Die Bewertungen und Empfehlungen für die Länder, insbesondere die zukunftsorientierten Leitlinien für spezifische Reformprioritäten, wurden noch klarer und präziser gestaltet. Die Berichte bieten größere Transparenz, unter anderem bezüglich des Stands der Beitrittsverhandlungen und des Stands der Umsetzung grundlegender Reformen. Es werden vergleichende Übersichten über die Leistung in Bezug auf die wesentlichen Elemente sowie externe Indizes zur Ergänzung der Bewertungen der Kommission bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten wurden zu einer stärkeren Beteiligung aufgefordert. Sie wurden während des Bewertungsprozesses konsultiert und lieferten – unter anderem über ihre Botschaften vor Ort – Beiträge und Fachwissen. Die Berichte enthalten auch Bewertungen des öffentlichen politischen Engagements der Behörden zum strategischen Ziel des EU-Beitritts.

Weitere Informationen

Die Mitteilung der Kommission

Länderberichte:

Albanien: MEMO; Bericht Infografik

Bosnien und Herzegowina: MEMO; Bericht Infografik

Das Kosovo: MEMO; Bericht Infografik

Montenegro: MEMO; Bericht Infografik

Nordmazedonien: MEMO; Bericht Infografik

Serbien: MEMO; Bericht Infografik

Türkei: MEMO; Bericht Infografik

Factsheet zum EU-Beitrittsprozess der Länder des westlichen Balkans

Factsheet – Engagement der EU im Westbalkan

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Oktober 2020
Autor
Vertretung in Deutschland