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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 7. Februar 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

EU-Bericht zu Georgien: Reformprozess muss weiterhin politischer Polarisierung entgegenwirken

Die kommenden Monate werden für Georgien entscheidend sein, um der zunehmenden politischen Polarisierung entgegenzuwirken und sein anhaltendes Reformengagement, insbesondere in den Bereichen Wahlrechts- und Justizreform, in die Tat umzusetzen. Dies...

„Georgien ist nach wie vor ein zuverlässiger und wichtiger Partner für die Europäische Union. Angesichts der besorgniserregenden Zunahme der politischen Polarisierung im Land werden wir die politischen Entwicklungen in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen. Mit Blick auf die Wahlen in diesem Jahr müssen in der Medienlandschaft faire Wettbewerbsbedingungen und Pluralismus gegeben sein“, erklärte der Hohe Vertreter und Vizepräsident Josep Borrell. „Die Europäische Union unterstützt nachdrücklich die territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. Die Konfliktlösung ist uns nach wie vor ein wichtiges Anliegen, für das wir uns durch die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten und der EU-Beobachtermission einsetzen.“

Olivér Várhelyi‚ EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, erklärte: „Entscheidend ist, dass Georgien die Umsetzung zentraler Reformen im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU weiter vorantreibt. Damit die georgische Wirtschaft widerstandsfähiger wird, sind zusätzliche Strukturreformen, beispielsweise im Bereich der Finanzinfrastruktur, eine stärkere Integration in die Weltmärkte und ein besseres Investitionsklima erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass der Missbrauch der Visafreiheit weiter bekämpft wird. Die Europäische Union ist bereit, die Bemühungen Georgiens weiter zu unterstützen.“

Wichtigste Ergebnisse

Aus dem heute vorgelegten Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission, der sich auf den Zeitraum seit der letzten Tagung des Assoziationsrates im März 2019 bezieht, geht hervor, dass Georgien seinen Zusagen und Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen weiterhin nachkommt. Die Angleichung der georgischen Vorschriften an den Besitzstand der EU und die europäischen Standards wurde fortgesetzt, insbesondere hinsichtlich der Menschenrechte. Größerer Handlungsbedarf besteht jedoch nach wie vor in den Bereichen Wahlrechtsreform, politischer Dialog und Justizreform. Für die künftige Entwicklung ist entscheidend, dass die Parlamentswahlen in einem freien und fairen Umfeld abgehalten werden und dass die Auswahl der Richter am Obersten Gericht allen Empfehlungen der Venedig-Kommission folgt, transparent ist und auf einem wirklich leistungsorientierten Ernennungsverfahren beruht. Zentrale Anliegen sind im Jahr 2020 die Änderung der Rechtsvorschriften entsprechend den internationalen Empfehlungen sowie die Durchführung der vierten Reformwelle.

Zur Erleichterung des Handels mit Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen hat Georgien seine Rechtsvorschriften weiter an die Standards und Normen der EU angeglichen, die der größte Handelspartner des Landes ist. Jedoch sind zusätzliche Strukturreformen nötig, um die Anfälligkeit der georgischen Wirtschaft gegenüber externen Entwicklungen zu verringern und das Investitionsklima zu verbessern. Die Bemühungen um Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für den Energiesektor wurden zwar fortgesetzt, doch bisher hat Georgien nur 25 % des Besitzstands im Energiebereich umgesetzt. Da Klimaschutzmaßnahmen immer dringender werden, kommt es vor allem auf die Verabschiedung von Energieeffizienzvorschriften an.

Weitere Informationen:

Bericht 2020 über die Umsetzung der Assoziierung durch Georgien

Infoblatt: Beziehungen zwischen der EU und Georgien

EU-Delegation in Georgien

Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland