Die neuen Vorschriften werden in die REACH-Verordnung aufgenommen, die fortschrittlichste und umfassendste Chemikaliengesetzgebung der Welt. Die heute angenommenen Maßnahmen zielen auf den Schutz vor Exposition gegenüber CMR-Chemikalien (Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden) ab, die insbesondere bei häufigem Kontakt mit der menschlichen Haut Gesundheitsschäden hervorrufen können. Diese neuen Vorschriften legen Höchstwerte für die Verwendung der CMR-Stoffe in Bekleidung und Textilien fest; Produkte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen unabhängig von ihrem Produktionsursprung in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Beschränkungen wurden auf der Grundlage wissenschaftlicher und technischer Empfehlungen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe und nach umfassenden Konsultationen mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Sie treten 24 Monate nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die Kommission gibt auch einen erläuternden Leitfaden zu diesen Einschränkungen heraus, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hier verfügbar sein wird.
Weitere Informationen:
Daily News vom 10. Oktober 2018
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Oktober 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland