Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Oktober 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU beschränkt 33 gefährliche Chemikalien in Kleidung und Textilien

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) neue Beschränkungen für die Verwendung von 33 Stoffen beschlossen, die bekanntermaßen Krebs und verursachen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und in Bekleidung, Schuhen und anderen...

Die neuen Vorschriften werden in die REACH-Verordnung aufgenommen, die fortschrittlichste und umfassendste Chemikaliengesetzgebung der Welt. Die heute angenommenen Maßnahmen zielen auf den Schutz vor Exposition gegenüber CMR-Chemikalien (Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden) ab, die insbesondere bei häufigem Kontakt mit der menschlichen Haut Gesundheitsschäden hervorrufen können. Diese neuen Vorschriften legen Höchstwerte für die Verwendung der CMR-Stoffe in Bekleidung und Textilien fest; Produkte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen unabhängig von ihrem Produktionsursprung in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

Die Beschränkungen wurden auf der Grundlage wissenschaftlicher und technischer Empfehlungen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe und nach umfassenden Konsultationen mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Sie treten 24 Monate nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Die Kommission gibt auch einen erläuternden Leitfaden zu diesen Einschränkungen heraus, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hier verfügbar sein wird.

Weitere Informationen:

Daily News vom 10. Oktober 2018

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland