(02.05.2017) - Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „EU-Regeln schützen 500 Millionen Menschen im Binnenmarkt und geben ihnen bestimmte Rechte. Sie können in jedem anderen EU-Staat leben, arbeiten und Geschäfte tätigen. Das alles ist aber nur möglich, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Mit den heutigen Vorschlägen tragen wir dazu bei, eine Kultur der Rechtstreue zu entwickeln. Auf diese Weise helfen wir Menschen und Unternehmen, einen uneingeschränkten Zugang zu Online-Informationen und -verfahren sowohl in ihrem Herkunftsland als auch im Ausland zu erhalten.“
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, ergänzte: „Heute legen wir konkrete Instrumente vor, mit denen der Binnenmarkt besser für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen funktionieren wird, damit sie dessen Chancen voll nutzen können. Das zentrale digitale Zugangstor stellt außerdem einen starken Anreiz dar, um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren. Und das neue Binnenmarkt-Informationstool wird ein weiterer Beitrag zu den Maßnahmen der Kommission zur Rechtsdurchsetzung sein, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ordnungsgemäß eingehalten werden und damit EU-Unternehmen mit weniger Hemmnissen konfrontiert sind, wenn sie expandieren und neue Märkte erschließen.“
Die Kommission hat die folgenden drei konkreten Initiativen auf den Weg gebracht:
1. Ein zentrales digitales Zugangstor:
Künftig werden Menschen und Unternehmen einen leichteren Zugang zu hochwertigen Informationen, Online-Verwaltungsverfahren und -Hilfsdiensten haben. Jedes Verfahren, das derzeit für Nutzer im jeweiligen Inland online zur Verfügung steht, wird nun für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten und in einer zusätzlichen EU-Sprache zugänglich sein. 13 wichtige Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, eine Unternehmensgründung oder die Beantragung von Sozialleistungen müssen online zugänglich gemacht werden. Nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung müssen wichtige Daten, die schon von nationalen Behörden aufgenommen wurden, nur einmal vorgelegt werden. Diese sollten anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, so dass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können.
Das zentrale digitale Zugangstor ist die Antwort auf den Bedarf der Nutzer in einer digitalen Welt. Es könnte Unternehmen dabei helfen, pro Jahr Einsparungen von mehr als 11 Mrd. EUR zu erzielen, und für EU-Bürger könnte es bis zu 855 000 Stunden weniger Zeitaufwand bedeuten. Von der Initiative werden diejenigen Bürger profitieren, die in ein anderes EU-Land ziehen oder dort Geschäfte tätigen, aber auch jene, die im eigenen Land bleiben wollen. Sie setzt ferner Anreize für Mitgliedstaaten, E-Government-Strategien einzuführen, um einen modernen und effizienten öffentlichen Dienst anbieten zu können.
2. Ein Binnenmarkt-Informationstool (SMIT):
Die Rechte von Bürgern und Unternehmen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt können nur dann voll wahrgenommen werden, wenn die einvernehmlich beschlossenen Regeln dem Zweck angemessen sind und in ganz Europa korrekt angewendet werden. Damit dies gewährleistet werden kann, sind umfassende, verlässliche und genaue Marktinformationen unerlässlich. Die Kommission kann Informationen aus dem Bereich Wettbewerbspolitik schon jetzt direkt bei den Unternehmen abfragen. Das Binnenmarkt-Informationstool wird es der Kommission ermöglichen, gezielt definierte und leicht verfügbare Daten (z. B. zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen) an der Quelle zu beziehen, wenn ernsthafte Schwierigkeiten bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften bestehen.
Dies könnte sich als wertvoll erweisen, wenn beispielsweise Informationen über mutmaßliches Geoblocking erfasst, Angaben zu öffentlichen Ausschreibungen bestätigt oder Daten über die Preise und zugrundeliegenden Kosten der grenzüberschreitenden Paketzustellung eingeholt werden sollen. Anfragen solcher Art wären ein letztes Mittel und die Informationen würden nach strengen Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit behandelt werden.
3. Einen SOLVIT-Aktionsplan:
Die Kommission wird auf dem Erfolg von SOLVIT aufbauen, bei dem es sich um einen kostenlosen Dienst handelt, der europaweit schnelle und pragmatische Lösungen für Menschen und Unternehmen bereitstellt, wenn diese bei einem Umzug oder bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU mit Schwierigkeiten in Zusammenhang mit öffentlichen Verwaltungen konfrontiert sind. Mit dem Aktionsplan soll eine verstärkte Nutzung von SOLVIT erreicht werden, indem sichergestellt wird, dass mehr Bürger und Unternehmen leicht auf den Dienst zugreifen können, und indem die Datenerhebung verbessert wird, damit Belege aus SOLVIT-Fällen für eine bessere Funktionsweise des Binnenmarktes verwendet werden können.
Hintergrund
Im Jahr 2015 stellte die Kommission ihre Binnenmarktstrategie vor – eine Art Fahrplan für konkrete Ergebnisse von Präsident Junckers erklärter politischer Verpflichtung , das gesamte Potenzial des Binnenmarkts zur Geltung zu bringen, damit er für die Unternehmen Europas zum Sprungbrett für ihre Expansion auf dem Weltmarkt wird. Die Kommission hat bereits Vorschläge zum E-Commerce, Leitlinien zur kollaborativen Wirtschaft, Schritte zur Modernisierung der Normungspolitik der EU, eine Start-up- und Scale-up-Initiative sowie Maßnahmen für neue Impulse für den Dienstleistungssektor vorgelegt.
Weitere Informationen:
- MEMO/17/1141
- Vorschlag für ein zentrales digitales Zugangstor
- Vorschlag für ein Binnenmarkt-Informationstool
- SOLVIT-Aktionsplan
- Factsheet
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland