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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 27. März 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU, China und andere WTO-Mitglieder richten Ersatz-Streitschlichtung ein

Die EU und 15 weitere WTO-Mitglieder, darunter Kanada, China und Singapur, haben heute (Freitag) eine Vereinbarung beschlossen, die es ihnen ermöglicht, trotz der derzeitigen Lähmung des WTO-Berufungsgremiums Berufung einzulegen und...

Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Mit der heutigen Vereinbarung wird die politische Verpflichtung, die im Januar in Davos auf Ministerebene eingegangen wurde , erfüllt. Es handelt sich um eine Überbrückungsmaßnahme, die die vorübergehende Lähmung der Berufungsfunktion der WTO bei Handelsstreitigkeiten widerspiegelt. Diese Vereinbarung zeigt die Überzeugung der EU und vieler anderer Länder, dass in Krisenzeiten die Zusammenarbeit die beste Option ist. Wir werden uns weiterhin vorrangig um die Wiederherstellung der Berufungsfunktion des WTO-Streitbeilegungssystems bemühen. In der Zwischenzeit lade ich andere WTO-Mitglieder ein, sich dieser offenen Vereinbarung anzuschließen, die für die Achtung und Durchsetzung der internationalen Handelsregeln von entscheidender Bedeutung ist.“

Das interimistisches Berufungsschiedsverfahren spiegelt die üblichen WTO-Berufungsregeln wider und kann zwischen allen beitrittswilligen Mitgliedern der Organisation angewendet werden, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.

Die heutige Vereinbarung unterstreicht die Bedeutung, die die teilnehmenden WTO-Mitglieder - Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Hongkong, China, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Schweiz und Uruguay - einem funktionierenden zweistufigen Streitbeilegungssystem bei der WTO beimessen. Ein solches System garantiert, dass Handelsstreitigkeiten durch eine unparteiische und unabhängige Rechtsprechung gelöst werden können, was für das multilaterale Handelssystem auf der Grundlage von Regeln von wesentlicher Bedeutung ist.

Das interimistisches Berufungsschiedsverfahren wird voraussichtlich in den kommenden Wochen offiziell bei der WTO notifiziert, sobald die jeweiligen WTO-Mitglieder ihre internen Verfahren abgeschlossen haben, wonach es in Kraft treten wird.

Weitere Informationen:

Ministerielle Erklärung

Text der Vereinbarung zum interimistischen Berufungsschiedsverfahren

Erklärung der Minister, Davos, 24. Januar 2020

EU-Vorschlag für die Reform des WTO-Berufungsgremiums

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland