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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Dezember 2017Vertretung in Deutschland

EU einigt sich auf bezahlbare Preise für grenzüberschreitende Paketdienste

Die Preise für die Zusendung im Ausland gekaufter Geschenke und Waren können künftig von Verbrauchern viel leichter verglichen werden: die EU-Kommission, das Parlament und der Rat haben sich auf eine transparentere und bezahlbare Gestaltung der...

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Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte dazu: „Hohe Zustellpreise sind ein großes Problem für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere für die KMUs. Mit größerer Transparenz und einer stärkeren Rolle der Regulierungsbehörden gehen wir dieses Problem nun an. Dies ist ein weiterer Erfolg bei der Entwicklung des Internethandels in der EU, nach einer Reihe von Vereinbarungen für einen stärkeren Verbraucherschutz, einer Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften und der Bekämpfung ungerechtfertigten Geoblockings. Ich danke dem Europäischen Parlament und dem estnischen Ratsvorsitz für ihre Bemühungen, diese Einigung zu erzielen.“

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, fügte hinzu: „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Europa entscheiden sich für den Online-Kauf ihrer Geschenke. Sie werden jedoch immer noch mit vielen Hindernissen konfrontiert, darunter hohen Zustellungsgebühren und unklaren Rückgabe-Optionen. Mit der heute erzielten Einigung sind wir der Lösung einen Schritt näher. Denn die Verbraucher und Unternehmen können nun den größtmöglichen Nutzen aus dem EU-Binnenmarkt und dem grenzüberschreitenden Internethandel in der EU ziehen.“

Die wichtigsten Elemente der neuen Verordnung zu grenzüberschreitenden Paketzustelldienste:

  • Preistransparenz: Mit der Verordnung wird keine Obergrenze für Zustelltarife festgelegt, vielmehr wird der Wettbewerbsdruck gefördert, indem die Verbraucher nun Inlandstarife mit den Tarifen für grenzüberschreitende Zustellung ganz einfach vergleichen können. Die Paketzustelldienste müssen die Preise für diejenigen Dienste offenlegen, die Einzelverbraucher und Kleinunternehmen häufig in Anspruch nehmen. Die Kommission wird diese Preise auf einer speziellen Website veröffentlichen.
  • Regulierungsaufsicht: In den Fällen, in denen die Paketzustellung der Universaldienstverpflichtung unterliegt, prüfen die nationalen Regulierungsbehörden, ob die Tarife für die grenzüberschreitenden Dienste im Vergleich zu den zugrunde liegenden Kosten unverhältnismäßig hoch sind – wie sie es bereits für Postdienste tun. Die nationalen Regulierungsbehörden erhalten neue Befugnisse, um die Paketzusteller und die von ihnen angebotenen Dienste besser zu auszumachen. Dadurch erhalten sie einen besseren Überblick über die vielen neuen, innovativen Akteure auf dem schnell wachsenden grenzüberschreitenden EU-Markt für Internethandel.

Händler stellen den Verbrauchern zudem klare Informationen über die Preise für grenzüberschreitende Paketzustelldienste und Rücksendungen sowie über die Verfahren für Kundenbeschwerden zur Verfügung, im Einklang mit der Verbraucherschutzrichtlinie.

Nächste Schritte

Die heute zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte vorläufige Einigung muss nun endgültig durch das Parlament und den Rat genehmigt werden. Sie dürfte Anfang nächsten Jahres offiziell in Kraft treten und wird 2019 uneingeschränkt Anwendung finden.

Hintergrund

In einer Kommissionsumfrage aus dem Jahr 2013 wurde festgestellt, dass Verbraucher und kleine Unternehmen mit Problemen bei der Paketzustellung konfrontiert sind; insbesondere halten sie die hohen Preise davon ab, mehr Kauf- oder Verkaufstransaktionen in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Untersuchungen zeigen, dass die von Universaldienstanbietern für grenzüberschreitende Leistungen verlangten öffentlichen Preise oft bis zu fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife sind und dass diese Unterschiede nicht auf Arbeitskosten oder sonstige Kosten im Bestimmungsland zurückgeführt werden können. Die Sendungspreise, die aus relativ ähnlichen Absender-Mitgliedstaaten über vergleichbare Entfernungen transportiert werden, werden zuweilen ganz unterschiedlich angesetzt, ohne dass sich dies durch offensichtliche Kostenfaktoren erklären lässt.

Zur Umsetzung der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Binnenmarkt legte die Kommission am 25. Mai 2016 einen auf drei Schwerpunkte ausgelegten Plan zur Förderung des Internethandels vor. Im Rahmen dieses Planes wird gegen das Geoblocking vorgegangen (in diesem Bereich wurde am 21. November eine politische Einigung erzielt), die grenzüberschreitende Paketzustellung bezahlbarer gestaltet und für einen höheren Verbraucherschutz durch eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts gesorgt (am 12. Dezember in vollem Umfang erlassen).

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU erzielt Einigung über bezahlbare Paketzustellung

Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Folgenabschätzung – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

FAQs zur Paketzustellung

Informationsblatt – Paketzustellung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland