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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU erschwert Terrorfinanzierung durch illegal gehandelte Kulturgüter

Die EU hat sich auf neue Vorschriften geeinigt, um gegen illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen, der häufig der Finanzierung von Terroristen und der organisierten Kriminalität dient. Die erzielte vorläufige Einigung von EU-Parlament und...

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, begrüßte die politische Einigung und sagte: „Die heute vereinbarten neuen Vorschriften werden uns dabei helfen, gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen, der häufig der Finanzierung von Terroristen und der organisierten Kriminalität dient. Wir können es nicht hinnehmen, dass Terroristen Kulturgüter aus gefährdeten Gebieten der Welt stehlen und sie illegal verkaufen, um Terroranschläge gegen europäische Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Diese Bedrohung muss beseitigt werden.“

In der EU ist die Einfuhr von Kulturgütern aus Irak und Syrien bereits verboten, es gibt jedoch keinen allgemeinen EU-Rechtsrahmen für die Einfuhr von Kulturgütern aus anderen Ländern. Dieses Fehlen von Vorschriften können skrupellose Exporteure und Importeure ausnutzen, die Verbote umgehen, indem sie Kulturgüter aus anderen Nicht-EU-Ländern in die EU exportieren. Gemeinsame EU-Vorschriften gewährleisten eine kohärente Behandlung der Importe von Kulturgütern an allen Außengrenzen der Union. Dies wird dazu beitragen, dass illegal erworbene Kulturgüter nicht mehr in die EU gelangen und dass das kulturelle, historische und archäologische Erbe im Ursprungsland nicht schwer geschädigt wird.

Folgende Maßnahmen wurden vereinbart:

– Zollbehörden können in Zukunft Waren beschlagnahmen und einbehalten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die zu importierenden Kulturgüter legal exportiert worden sind.

Festlegung einer neuen, EU-weit einheitlichen Definition von „Kulturgütern“, die bei der Einfuhr gilt und die unterschiedlichsten Objekte umfasst, unter anderem archäologische Fundstücke, Reste historischer Monumente, Manuskripte und seltene Bücher, Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten. Die neuen Vorschriften gelten nur für Kulturgüter, die nachweislich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind.

– Einführung eines neuen Genehmigungssystems für die Einfuhr von archäologischen Objekten und Teilen abgebauter Monumente. Importeure müssen künftig vor der Einfuhr solcher Waren in die Union Einfuhrgenehmigungen bei den zuständigen Kulturbehörden in der EU einholen.

– Beim Ankauf weniger sensibler Arten von Kulturgütern müssen Importeure nun ihrer Sorgfaltspflicht stärker nachkommen: Sie müssen dem Zoll eine unterzeichnete Erklärung oder eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, mit der bestätigt wird, dass die Waren legal aus dem Drittstaat exportiert wurden.

Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass für alle, die die Vorschriften nicht einhalten, und insbesondere für die Abgabe unwahrer Erklärungen oder Informationen wirksame und angemessene Strafen mit abschreckender Wirkung gelten.

Die vorläufig vereinbarten Vorschriften sind angesichts des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 und des 50-jährigen Bestehens der Zollunion der EU in diesem Jahr von noch größerer Bedeutung. Ferner wurde der Schutz des kulturellen Erbes auch in der gemeinsamen Mitteilung „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ als eines der Hauptziele festgelegt.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss jetzt noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU gebilligt werden. Ferner sind weitere fachliche Arbeiten erforderlich, um die erforderlichen Durchführungsbestimmungen anzunehmen, in denen die verfahrenstechnischen Details festgelegt sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Sicherheitsunion: Einigung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

Fragen und Antworten zum neuen Vorschlag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

Webseite der Generaldirektion TAXUD zum neuen Vorschlag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland