Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte: „Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) investiert in Menschen. Ich begrüße die erzielte politische Einigung, weil dieser Fonds nun wichtiger ist denn je. Die Krise hat junge Menschen, Kinder und schutzbedürftige Gemeinschaften in eine besonders prekäre Lage gebracht. Wir müssen unsere Energie in soziale Inklusion fließen lassen. Wir müssen neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und eine qualifizierte und widerstandsfähige Arbeitnehmerschaft aufbauen, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft gerüstet ist. Mithilfe des ESF+ können die Mitgliedstaaten eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft neu aufbauen, die die Armut bekämpft und Chancen für alle schafft.“
Der ESF+ verfügt über ein Gesamtbudget von 88 Mrd. Euro (in Preisen von 2018). Er wird in die Menschen investieren, indem er Beschäftigungsmöglichkeiten schafft und schützt, die soziale Eingliederung fördert, Armut bekämpft und die für den digitalen und grünen Wandel erforderlichen Fähigkeiten entwickelt. Er wird auch eine Anforderung für Investitionen in junge Menschen und die Bekämpfung von Kinderarmut enthalten, wie von der Kommission vorgeschlagen.
Der ESF+ verfügt über ein Gesamtbudget von 88 Mrd. Euro (zu Preisen von 2018). Mit diesen Mitteln wird der ESF+ in Menschen investieren, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und bewahren, soziale Inklusion fördern, Armut bekämpfen und die für den digitalen und ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen entwickeln. Er wird auch eine anspruchsvolle Anforderung für Investitionen in junge Menschen und die Bekämpfung der Kinderarmut enthalten, wie von der Kommission vorgeschlagen.
Gemäß der politischen Einigung wird der ESF+:
- in junge Menschen investieren , die von der sozioökonomischen Krise nach dem Ausbruch des Coronavirus besonders hart getroffen wurden. Mitgliedstaaten, die über dem EU-Durchschnitt der Quote junger Menschen liegen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (die sogenannten NEETs in der Altersgruppe 15-29), sollten mindestens 12,5 Prozent ihrer ESF+-Mittel aufwenden, um diesen jungen Menschen dabei zu helfen, eine Qualifikation oder einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden. Alle übrigen Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen bereitstellen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen in Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen weiter zu erhöhen;
- die durch Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützen: Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 Prozent ihrer ESF+-Mittel für die Förderung der sozialen Inklusion bereitstellen;
- Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen durch die Einbindung des derzeitigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in den ESF+ bereitstellen. Alle Mitgliedstaaten müssen mindestens 3 Prozent ihrer ESF+-Mittel für dieses Ziel bereitstellen;
- in Kinder investieren , die unter den Folgen der Krise zu leiden haben. Mitgliedstaaten mit einer Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt sollten mindestens 5 Prozent ihrer ESF+-Mittel auf diese Problematik verwenden. Alle anderen Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen, und die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen zur Bekämpfung von Kinderarmut weiter zu erhöhen;
- soziale Innovation direkt unterstützen durch die neue Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+ mit einer eigenen Finanzausstattung von 676 Mio. Euro.
Die nächsten Schritte
Nach der politischen Einigung müssen das Europäische Parlament und der Rat die ESF+-Verordnung förmlich annehmen, damit sie in Kraft treten kann.
Der langfristige EU-Haushalt wird zusammen mit der Initiative NextGenerationEU, einem zeitlich befristeten Instrument für die wirtschaftliche Erholung Europas, das größte Konjunkturpaket bilden, das je aus dem EU-Haushalt finanziert wurde. Mit insgesamt 1,8 Bio. Euro (zu Preisen von 2018) soll Europa nach Corona wieder auf die Beine kommen. Dieses Europa wird grüner, digitaler und widerstandsfähiger sein.
Der letzte Schritt zur Annahme des nächsten langfristigen EU-Haushalts erfolgte am 17. Dezember 2020. Die Europäische Kommission hat mit der Zuweisung der Mittel aus dem neuen langfristigen EU-Haushalt zum 1. Januar 2021 begonnen.
Damit die Kommission Mittel im Rahmen von NextGenerationEU aufnehmen und damit das Instrument anwenden kann, muss der neue Eigenmittelbeschluss noch von allen Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Kommission begrüßt politische Übereinkunft zum ESF+
Website zum Europäischem Sozialfonds Plus (ESF+)
Factsheet zum ESF+ Europäische Säule sozialer Rechte
Langfristiger EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland