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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert: EU-Flugverbot für Avior Airlines aus Venezuela

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert. Darin werden nichteuropäische Luftfahrtunternehmen aufgeführt, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die...

Flugzeug

Hierzu erklärte Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr: „Unser Ziel ist es, im europäischen Luftraum die größtmögliche Flugsicherheit zu bieten. Die EU-Flugsicherheitsliste ist dabei nach wie vor unser wirksamstes Instrument, dies zu erreichen. Heute können wir zeigen, dass es Luftfahrtunternehmen mit unserer Hilfe auch gelingt, schnell von der Liste gestrichen zu werden, wenn sie die Sicherheitsbedenken ausgeräumt haben. Anstrengungen lohnen sich und ich hoffe, dass das Beispiel von Mustique Airways und Urga anderen ein Ansporn ist.“

Avior Airlines wurde auf die Liste gesetzt aufgrund der Sicherheitsmängel, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit im Zuge der Prüfung eines Antrags auf Zulassung als Drittlandsbetreiber (TCO) festgestellt worden waren und die nicht behoben wurden.

Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 178 Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:

  • 172 Fluggesellschaften aus 16 Staaten, wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
  • sechs einzelnen Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe).

Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Luftfahrtunternehmen Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).

Hintergrundinformationen

Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 13. bis 15. November im EU-Flugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zudem wurde die Aktualisierung vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist

Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft

EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland