„Die Gewährleistung eines freien, fairen und transparenten Wahlverfahrens ist für jede Demokratie von wesentlicher Bedeutung und steht im Mittelpunkt der Beziehungen der Europäischen Union zur Türkei. Es ist wichtig, dass die Wahlausschüsse in Istanbul ihre Arbeit unabhängig, offen und transparent sowie unter Einhaltung der internationalen Wahlnormen und -standards ausführen können, um die uneingeschränkte Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass die türkischen Behörden ihre Einladung an internationale Beobachter, wie den Kongress der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Europarats, richten, um die wieder aufgenommenen Wahlen zu beobachten“, fügten sie an.
Beide kritisierten weiter, dass die Entscheidungen der Obersten Wahlkommission, gewählte Bürgermeister und Mitglieder von Gemeinderäten für nicht wählbar zu erklären, ihr Amt im Südosten der Türkei anzutreten - obwohl ihre Kandidaturen vor den Wahlen geprüft und bestätigt worden waren - und den Kandidaten, die die zweithöchste Stimmenzahl erhielten, Bürgermeistermandate zu erteilen, im Widerspruch zum Kernziel eines demokratischen Wahlprozesses stünde. Dies stünde auch im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Türkei als Mitglied des Europarats.
Die Wahlkommission hatte gestern Abend beschlossen, die Bürgermeisterwahl in Istanbul zu annullieren und erneut durchzuführen. Sie hatte damit einer Beschwerde der regierenden AKP-Partei stattgegeben.
Weitere Informationen:
Wortlaut der Erklärung von Mogherini und Hahn
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Mai 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland