Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer privater Eisenbahninfrastruktur, um einen Beitrag zu den Kosten für den Bau, die Modernisierung und die Renovierung von Gleisanlagen, Schienenverbindungen sowie Be- und Entladeeinrichtungen zu leisten. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung und die Einzelbeihilfen die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in Sachsen-Anhalt fördern. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass die Fördermaßnahmen notwendig sind, da die Eigentümer der bestehenden privaten Schienengüterverkehrsinfrastruktur sonst keine ausreichenden Anreize hätten, Investitionen in diese Schieneninfrastruktur zu tätigen, und daher andere, umweltschädlichere Verkehrsträger nutzen würden.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung und die Einzelbeihilfen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter den Nummern SA.54102 und SA.56001 verfügbar sein, sobald alle Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Februar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland