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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 17. Februar 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU genehmigt Beihilfen für Schienen-Güterverkehr in Sachsen-Anhalt

Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften eine Beihilferegelung sowie Einzelbeihilfen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in Sachsen-Anhalt genehmigt. Die Beihilferegelung...

Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer privater Eisenbahninfrastruktur, um einen Beitrag zu den Kosten für den Bau, die Modernisierung und die Renovierung von Gleisanlagen, Schienenverbindungen sowie Be- und Entladeeinrichtungen zu leisten. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung und die Einzelbeihilfen die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in Sachsen-Anhalt fördern. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass die Fördermaßnahmen notwendig sind, da die Eigentümer der bestehenden privaten Schienengüterverkehrsinfrastruktur sonst keine ausreichenden Anreize hätten, Investitionen in diese Schieneninfrastruktur zu tätigen, und daher andere, umweltschädlichere Verkehrsträger nutzen würden.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung und die Einzelbeihilfen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter den Nummern SA.54102 und SA.56001 verfügbar sein, sobald alle Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland