Die Richtlinie ist das wichtigste strafrechtliche Instrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie legt Mindeststandards für die Definition von terroristischen und terrorismusbezogenen Straftaten und für Sanktionen fest und räumt den Opfern des Terrorismus gleichzeitig Rechte auf Schutz, Unterstützung und Hilfe ein.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, auf eine vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie hinzuarbeiten. Gegebenenfalls wird sie von ihrem Recht des Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch machen. Der Bericht wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Weitere Informationen:
Bericht zur Umsetzung der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. September 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland