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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Gesetzgebung: Kommission will mehr Transparenz und politische Verantwortung im „Komitologie“-Verfahren

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) vorgeschlagen, die sogenannte Komitologie-Verordnung zu ändern. Sie möchte erreichen, dass umstrittene Entscheidungen wie die Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat oder genveränderter Organismen...

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(14.02.2017) - Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen. Die vier Vorschläge sind:

  • Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens (dem Berufungsausschuss): Künftig sollen nur noch Stimmen für oder gegen den betreffenden Rechtsakt berücksichtigt werden. Dies dürfte zu einem Rückgang der Enthaltungen und damit der Zahl der Fälle führen, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme abzugeben, und die Kommission folglich ohne klares Mandat vonseiten der Mitgliedstaaten handeln muss.
  • Einbindung der nationalen Minister, indem die Kommission befugt wird, den Berufungsausschuss ein zweites Mal, und zwar auf Ministerebene, zu befassen, wenn die nationalen Experten keine Stellungnahme abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass sensible Fragen auf der angemessenen politischen Ebene erörtert werden.
  • Erhöhung der Transparenz über die Abstimmung im Berufungsausschuss, indem das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.
  • Gewährleistung politischer Beiträge, indem die Kommission befugt wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Beschlüsse funktioniert das Ausschussverfahren einwandfrei. Bei einigen viel beachteten und sensiblen Fällen waren die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren jedoch nicht in der Lage, die erforderliche Mehrheit entweder für oder gegen einen bestimmten Rechtsaktentwurf zu erzielen, sodass der Ausschuss letztlich keine Stellungnahme abgeben konnte. Wenn das geschieht, muss die Kommission einen endgültigen Beschluss erlassen, ohne sich auf einen klaren politischen Standpunkt der Mitgliedstaaten stützen zu können.

In den Jahren 2015 und 2016 war die Kommission rechtlich verpflichtet, 17 Rechtsakte zu erlassen, die sich auf die Zulassung von sensiblen Produkten und Stoffen wie Glyphosat oder genetisch veränderten Organismen (GVO) bezogen, obwohl die Mitgliedstaaten selbst dazu keinen eindeutigen Standpunkt erzielt hatten.

Der heutige Vorschlag wird im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 als eine der wichtigsten Maßnahmen bezeichnet. Er geht nun an das Europäischen Parlament und den Rat der EU-Staaten.

Eine Pressekonferenz mit Kommissionssprecher Margaritis Schinas zu den Ergebnissen der Kommissionsitzung wird heute gegen 16.30 Uhr live auf Europe by Satellite übertragen.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten: Reform des Ausschussverfahrens (deutsche Übersetzung folgt)

Rede zur Lage der Union 2016

Arbeitsprogramm der Kommission für 2017

Verordnungsentwurf

Register zum Ausschussverfahren

Pressekontakte:

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140, Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland