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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 20. November 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

EU-Haushalt für 2018 beschlossen

Am vergangenen Samstag einigten sich Vertreter von Kommission, Parlament und Rat auf den EU-Haushalt für 2018. Der EU-Haushalt für 2018 beläuft sich auf 144,7 Mrd. Euro bei den Mitteln für Zahlungen. „Der Haushalt soll jedem zugutekommen“, so EU...

Mithilfe des EU-Haushalts werden die politischen Prioritäten der Juncker-Kommission in die Tat umgesetzt. Im Einklang mit dem im Mai dieses Jahres vorgelegten Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission wird der größte Teil des EU-Haushalts 2018 für die Schaffung von Arbeitsplätzen – insbesondere für junge Menschen – und die Förderung von Wachstum, strategischen Investitionen und Konvergenz verwendet werden. Die EU wird auch weiterhin dazu beitragen, den Herausforderungen, die mit der Migration innerhalb und außerhalb der EU verbunden sind, effektiv zu begegnen.

Der EU-Haushalt für 2018 beläuft sich auf 160,1 Mrd. Euro bei den Mitteln für Verpflichtungen (Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können) und 144,7 Mrd. Euro bei den Mitteln für Zahlungen (Beträge, die tatsächlich ausgezahlt werden). Einige Eckpunkte:

- Fast die Hälfte der Mittel (77,5 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen) wird dafür eingesetzt, unsere Wirtschaft zu stärken, unsere Universitäten wettbewerbsfähiger zu machen und unsere Unternehmen besser auszustatten, um auf dem Weltmarkt mithalten zu können. So entfallen beispielsweise 2 Mrd. Euro auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das Herzstück des Juncker-Plans, 354 Mio. Euro auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen – COSME) und 11,2 Mrd. Euro auf Horizont 2020, das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. Insgesamt 55,5 Mrd. Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) fließen in die Stärkung des Wachstums, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Konvergenz in allen Mitgliedstaaten und Regionen.

- Dank 350 Mio. Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – eine wichtige Maßnahme, mit der die Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten bewältigt werden soll – werden junge Menschen mehr Unterstützung und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

- Unterstützung für europäische Landwirte in Höhe von 59 Mrd. Euro.

- Auf die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds hin wurde ein Betrag von 40 Mio. Euro für die kooperative Forschung für innovative Verteidigungstechnologie und -güter veranschlagt. Mit den bereits 2017 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 25 Mio. Euro beläuft sich der Teil des EU-Haushalts, der auf die Verteidigungsforschung entfällt, bis 2019 auf insgesamt 90 Mio. Euro.

- Knapp 4,1 Mrd. Euro sind für die Migrationssteuerung und die Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen vorgesehen. Zusammen mit dem Großteil der Mittel, der bereits vorzeitig bereitgestellt worden war, belaufen sich die Mittel für diese Politikbereiche für den Zeitraum 2015-2018 insgesamt auf 22 Mrd. Euro.

EU-Haushaltsplan 2018 (in Mio. Euro):

MITTELANSÄTZE NACH RUBRIKEN

Haushaltsplan 2018
(nominale Veränderung in % gegenüber Haushaltsplan 2017)

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1. Intelligentes und integratives Wachstum

77 534 (+2,8 %)

66 624 (+34,9 %)

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

22 001 (+3,2 %)

20 097 (+4 %)

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

55 532 (+2,7 %)

46 527 (+54,7 %)

2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

59 285 (+1,2 %)

56 084 (+3,6 %)

Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 235 (+1,5 %)

43 189 (+1,5 %)

3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft

3 493 (-18,5 %)

2 981 (-7,6 %)

4. Europa in der Welt

9 569 (-8,3 %)

8 906 (-1,7 %)

5. Verwaltung

9 666 (+2,9 %)

9 666 (+2,9 %)

Sonstige besondere Instrumente

567 (-67,6 %)

42 (-73,5 %)

Mittel insgesamt

160 114 (+0,2 %)

144 681 (+14,1 %)

Hintergrund

Die Europäische Kommission legt jedes Jahr einen Entwurf des Haushaltsplans der EU vor. In diesem Jahr legte die Kommission ihren ersten Vorschlag am 30. Mai 2017 vor.

Daraufhin nehmen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat einen Standpunkt zu diesem Vorschlag an. In diesem Jahr nahm der Rat seinen Standpunkt am 4. September 2017 förmlich an. Das Europäische Parlament seinerseits nahm seinen Standpunkt auf seiner Plenartagung vom 25. Oktober 2017 an.

Divergenzen zwischen den Standpunkten des Europäischen Parlaments und des Rates werden im Rahmen des sogenannten Vermittlungsverfahrens erörtert. In diesem Jahr dauerte das 21-tägige Vermittlungsverfahren vom 31. Oktober bis zum 20. November.

Diese Verhandlungen werden von einem eigens eingesetzten Vermittlungsausschuss geführt, dem jeweils 28 Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates angehören. Die Europäische Kommission übernimmt dabei in Person des für den Haushalt zuständigen Kommissars sowie von Experten der Generaldirektion Haushalt die wichtige Rolle eines ehrlichen Maklers.

Weitere Schritte

Zur Besiegelung des heute erzielten Kompromisses müssen das Europäische Parlament und der Rat den Text binnen 14 Tagen förmlich annehmen.

Weitere Informationen:

EU-Haushalt 2018: Kommission legt Haushalt mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Investitionen, Migration und Sicherheit vor

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland