Kommissar Hahn schrieb weiter auf Twtter: „Ich hoffe, dass die heutige Vereinbarung es ermöglichen wird, uns voll auf den Abschluss der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen und den Aufbauplan NextGenerationEU zu konzentrieren. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Regionen brauchen es.“
Die vorläufige Einigung muss noch formal von Europäischen Parlament und Rat angekommen werden.
Die Kommission hatte am 2. Mai 2018 vorgeschlagen, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein sollen. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Der vorgeschlagene Rechtsstaatsmechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen.
Weitere Informationen:
Tweet von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn
Pressemitteilung des Rates zur vorläufigen Einigung auf den Rechtsstaatsmechanismus
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. November 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland