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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Hilfsfonds für Afrika: 90 Millionen Euro zur Steuerung von Migrationsströmen in Libyen

Der EU-Treuhandfonds für Afrika hat heute (Mittwoch) ein Programm in Höhe von 90 Mio. Euro für besseren den Schutz von Migranten und die Steuerung der Migrationsströme in Libyen angenommen. Die Hohe Beauftragte der EU für Außen- und...

Asylbewerber

(12.04.2017) - Johannes Hahn, Kommissar für Nachbarschaftspolitik sagte: „Auf Initiative der Europäischen Kommission hat der EU-Treuhandfonds für Afrika bei einer dringlichen Aufgabe für die EU und ihre Partnerländer schnell gehandelt. Mit der Unterstützung von Maßnahmen in Libyen wird das heute angenommene Programm die Bedürfnisse der Migranten angehen und zu einem effizienteren Management der Migrationsströme beitragen. Zusätzlich werden dadurch die sozioökonomischen Bedingungen für die Menschen in Libyen unterstützt und Antriebsfaktoren für irreguläre Migration aus diesem Land verringert.“

Für Unterstützung und Schutz von Migranten an den Plätzen der Ausschiffungen, von Migranten, die in Haftanstalten festgehalten werden oder in städtischen Gebieten leben, werden 48 Mio. Euro aus dem neuen Programm bereitgestellt. Mit dem Geld soll zum Beispiel auch die freiwillige Rückkehr von Migranten und die Reintegration in ihren Herkunftsländern sowie die Schaffung von sicheren Räumen als Alternative zu Haftanstalten gefördert werden. Mit 42 Mio. Euro werden die sozioökonomische Entwicklung auf kommunaler Ebene und die lokale Verwaltung unterstützt.

Fünf Partnerorganisationen werden das Programm umsetzten: neben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Internationalen Organisation für Migration (IOM), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).

Hintergrund

Der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika wurde von der Europäischen Kommission im November 2015 auf dem Migrationsgipfel in Valletta ins Leben gerufen. Für den Fonds werden aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds mehr als 2,4 Mrd. Euro bereitgestellt, die mit Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber kombiniert werden. Der Fonds soll die Migrationssteuerung verbessern und die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen.

Der Treuhandfonds richtet sich an eine Vielzahl von Ländern in verschiedenen Teilen Afrikas, durch die die Hauptmigrationsrouten von Afrika nach Europa verlaufen. Dabei handelt es sich um besonders fragile Länder, die überaus stark vom Phänomen der Migration betroffen sind und die daher in hohem Maß von der finanziellen Unterstützung der EU profitieren werden. Einbezogen werden die folgenden Länder und Regionen:

  • In der Sahelzone und im Tschadseebecken: Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Gambia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Senegal.
  • Am Horn von Afrika: Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania und Uganda.
  • Im Norden Afrikas: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten.

Zur Bewältigung regionaler Migrationsströme und der damit verbundenen grenzübergreifenden Herausforderungen können Nachbarländer der förderfähigen Länder im Einzelfall ebenfalls in regional angelegte Treuhandfonds-Projekte einbezogen werden.

Der Treuhandfonds soll die Stabilität in diesen Regionen fördern und die Migrationssteuerung verbessern. Insbesondere soll er die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration durch die Förderung von wirtschaftlichen Möglichkeiten, Chancengleichheit, Sicherheit und Entwicklung zu bekämpfen.

Beispiele für Projekte, die über den Treuhandfonds finanziert werden können:

  • Wirtschaftsprogramme, die Arbeitsplätze schaffen, insbesondere für junge Menschen und Frauen, mit dem Schwerpunkt Berufsbildung und Gründung von Kleinst- und Kleinunternehmen. Dies könnte insbesondere Maßnahmen einschließen, die speziell die Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihre Gemeinschaften unterstützen.
  • Projekte, die die Grundversorgung der lokalen Bevölkerung unterstützen, wie etwa in den Bereichen Ernährungssicherheit und Sicherheit der Nährstoffversorgung, Gesundheit, Bildung und sozialer Schutz, sowie Projekte zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit.
  • Projekte zur Verbesserung der Migrationssteuerung, u. a. in den Bereichen Eindämmung und Verhinderung irregulärer Migration, wirksame Rückführung und Rückübernahme, internationaler Schutz und Asylgewährung sowie legale Migration und Mobilität. Diese Projekte sollen auch größere Synergien zwischen Migration und Entwicklung fördern.
  • Unterstützung zur Verbesserung der allgemeinen Regierungsführung, insbesondere durch die Förderung der Konfliktprävention und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit. Dies umfasst den Aufbau von Kapazitäten für Sicherheit und Entwicklung sowie für den Gesetzesvollzug, einschließlich im Grenzmanagement und im Hinblick auf migrationsbezogene Aspekte. Dies könnte auch Maßnahmen in den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus einschließen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU-Treuhandfonds für Afrika nimmt Programm in Höhe von 90 Mio. Euro an zum Schutz von Migranten und besseren Migrationsströmen in Libyen

Factsheet: EU-Libyen

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland