
Nach dem Meinungsaustausch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten am 25. Oktober wurde den Mitgliedstaaten ein Vorschlag zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für fünf Jahre unterbreitet. Der Zeitraum von fünf Jahren berücksichtigt auch die jüngste, nicht verbindliche Entschließung des Europäischen Parlaments.
Die Zulassung von Wirkstoffen wie Glyphosat und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in einer Verordnung festgelegt, die die Anforderungen, das Verfahren und den Zeitrahmen für die Zulassung regelt. Nach der derzeitigen EU-Gesetzgebung ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, auf die eingereichten Anträge auf Zulassung oder Erneuerung der Zulassung von Wirkstoffen zu antworten.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis, sowie die Bedingungen für ihre Verwendung obliegt weiterhin den Mitgliedstaaten, die für jedes Produkt eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen durchführen müssen.
Die Kommission hat stets die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die Einführung risikoarmer und biologischer Pestizide sowie ein Verbot bestimmter Beistoffe, die in Produkten auf Glyphosatbasis verwendet werden, gefordert.
Weitere Informationen:
Alle Informationen zu Glyphosat im Überblick
Richtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Der aktuelle Vorschlag für eine Verlängerung der Zulassung von Gylphosat
Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland