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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. April 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über das Gesetz über digitale Dienste

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Samstag auf das Gesetz über digitale Dienste geeinigt. Damit setzt die EU einen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen im Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten. „Mit dem Gesetz über digitale Dienste tragen wir dazu bei, ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld zu schaffen. Plattformen sollten hinsichtlich ihrer Entscheidungen zur Moderation von Inhalten transparent sein und verhindern, dass gefährliche Desinformationen viral gehen und unsichere Produkte auf Marktplätzen angeboten werden“, begrüßte die Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager die politische Einigung.

„Mit der raschen Einigung stellen wir sicher, dass Plattformen für die Risiken, die ihre Dienste für die Gesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger darstellen können, zur Rechenschaft gezogen werden“, so Vestager weiter.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Mit dem Gesetz über digitale Dienste endet die Zeit großer Online-Plattformen, die sich so verhalten, als seien sie „too big to care“. Es werden klare, harmonisierte Verpflichtungen für Plattformen festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu Größe, Auswirkungen und Risiken stehen. Es überträgt der Kommission die Aufsicht über sehr große Plattformen, einschließlich der Möglichkeit, wirksame und abschreckende Sanktionen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes oder sogar ein Verbot der Tätigkeit im EU-Binnenmarkt im Falle wiederholter schwerer Verstöße zu verhängen. Die EU-Organe haben in Rekordzeit Hand in Hand gearbeitet, mit Entschlossenheit und Ehrgeiz, um unsere Bürgerinnen und Bürger online zu schützen.“

Ein neuer Rahmen für digitale Dienste

Der neue Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste beruht auf europäischen Werten, darunter die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Er wird die Rechte und Pflichten der Nutzer, der Online-Vermittler, einschließlich der Online-Plattformen und der sehr großen Online-Plattformen, und der Behörden neu austarieren.

Das Gesetz über digitale Dienste enthält EU-weit verbindliche Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet.

Das Gesetz über digitale Dienste umfasst verschiedene Online-Vermittlungsdienste, deren Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste von ihrer Rolle, ihrer Größe und ihren Auswirkungen auf das Online-Ökosystem abhängen. Zu diesen Online-Vermittlungsdiensten gehören:

  • Vermittlungsdienste, die über ein Infrastruktur-Netz verfügen: Internetzugangsanbieter, Domänennamen-Registrierstellen;
  • Hosting-Dienste wie Cloud-Computing und Webhosting;
  • sehr große Online-Suchmaschinen mit mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucher in der EU und damit mehr Verantwortung für die Eindämmung illegaler Online-Inhalte;
  • Online-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen, wie Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Plattformen sozialer Medien;
  • sehr große Online-Plattformen mit einer Reichweite von mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucher in der EU, was besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und gesellschaftliche Schäden mit sich bringen könnte.

Konkret enthält das Gesetz über digitale Dienste:

  • Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet, z. B.:
    • einen Mechanismus, mit dem Nutzer solche Inhalte leicht kennzeichnen können und der es Plattformen ermöglicht, mit sogenannten „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ zusammenzuarbeiten;
    • neue Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen.
  • Neue Maßnahmen zur Stärkung der Nutzer und der Zivilgesellschaft, darunter:
    • Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten und Rechtsmittel einzulegen, entweder über einen außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus oder über einen gerichtlichen Rechtsbehelf;
    • Gewährung des Zugangs zu den wichtigsten Daten der größten Plattformen für überprüfte Forscher und nichtstaatliche Organisationen im Hinblick auf den Zugang zu öffentlichen Daten, um einen besseren Einblick in die Entwicklung der Online-Risiken zu geben;
    • Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen zu verschiedenen Themen, einschließlich der Algorithmen, die für die Empfehlung von Inhalten oder Produkten an Nutzer verwendet werden.
  • Maßnahmen zur Bewertung und Minderung von Risiken, z. B.:
    • Verpflichtung für sehr große Plattformen und Suchmaschinen, risikobasierte Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, und sich unabhängigen Prüfungen ihrer Risikomanagementsysteme zu unterziehen;
    • Mechanismen zur raschen und effizienten Anpassung an Krisen, die die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen;
    • neue Garantien zum Schutz Minderjähriger und Beschränkungen der Verwendung sensibler personenbezogener Daten für gezielte Werbung.
  • Verstärkte Überwachung und Durchsetzung durch die Kommission in Bezug auf sehr große Online-Plattformen. Der Aufsichts- und Durchsetzungsrahmen bestätigt auch die wichtige Rolle der unabhängigen Koordinatoren für digitale Dienste und des Gremiums für digitale Dienste.

Nächste Schritte

Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung wird das Gesetz in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, d. h. vier Monate nach ihrer Benennung.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Vorschlag für das Gesetz über digitale Dienste am 15. Dezember 2020 zusammen mit dem Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte vorgelegt; das Europäische Parlament und der Rat haben am 22. März 2022 eine politische Einigung erzielt; ein aktualisiertes Dokument mit Fragen und Antworten ist hier verfügbar. Die politischen Vereinbarungen zu diesen beiden Dossiers werden sich gegenseitig ergänzen, sodass ein sicheres, offenes und faires Online-Umfeld in der EU gewährleistet ist.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung zum Gesetz über digitale Dienste

Fact-Sheet zum Vorschlag der Kommission zum Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste: Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. April 2022
Autor
Vertretung in Deutschland