Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Januar 2015 über die Rechtmäßigkeit eines Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank entschieden. Zu der Zeit bestätigte die Rechtmäßigkeit der sogenannten Outright Monetary Transactions, die von EZB-Präsident Draghi im Juli 2012 angekündigt worden waren.
Nun wird der Gerichtshof aufgefordert, über die Rechtmäßigkeit des aktuellen Anleihekaufprogramms der EZB zu entscheiden, unter dem die Zentralbank ihre geldpolitischen Sondermaßnahmen (die sogenannte quantitative Lockerung) durchführt.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. August 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland