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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 16. August 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Kommission begrüßt Vorlage des EZB-Kaufprogramms beim EuGH

Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihekaufprogramm der EZB dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. „Für die Kommission ist es ein gutes Zeichen, dass das Bundesverfassungsgericht...

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Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Januar 2015 über die Rechtmäßigkeit eines Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank entschieden. Zu der Zeit bestätigte die Rechtmäßigkeit der sogenannten Outright Monetary Transactions, die von EZB-Präsident Draghi im Juli 2012 angekündigt worden waren.

Nun wird der Gerichtshof aufgefordert, über die Rechtmäßigkeit des aktuellen Anleihekaufprogramms der EZB zu entscheiden, unter dem die Zentralbank ihre geldpolitischen Sondermaßnahmen (die sogenannte quantitative Lockerung) durchführt.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. August 2017
Autor
Vertretung in Deutschland