
Die EU-Kommission hat den Ukraine-Plan, die Reform- und Investitionsstrategie der ukrainischen Regierung, positiv bewertet. Damit ist der Weg frei für regelmäßige und vorhersehbare Zahlungen an die Ukraine im Rahmen der EU-Fazilität für die Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass die von der Ukraine vorgeschlagenen Reformen und Investitionen eine solide Grundlage bieten, um den Wiederaufbau einer modernisierten und wohlhabenden Ukraine auf ihrem Weg in die EU zu unterstützen. „Mit dem heutigen Vorschlag zeigen wir einmal mehr, dass Europa so lange wie nötig an der Seite der Ukraine steht und dass wir bereit sind, die dringend benötigte finanzielle Unterstützung zu leisten.“
Positive Bewertung öffnet die Tür für kontinuierliche EU-Unterstützung
Diese Finanzierung wird der Ukraine dabei helfen, ihre Verwaltung aufrechtzuerhalten, Gehälter und Renten zu zahlen, grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu erbringen und die Erholung und den Wiederaufbau zu unterstützen, während sie sich weiterhin gegen die russische Aggression verteidigt.
Der Ukraine-Plan sieht 69 Reformen und 10 Investitionsindikatoren vor, die in 146 qualitative und quantitative Schritte unterteilt sind. Die Reformen betreffen 15 potenzielle Wachstumsbereiche wie Energie, Landwirtschaft, Verkehr, kritische Rohstoffe sowie Humankapital, staatseigene Unternehmen, Unternehmensumfeld, Finanzen, umweltfreundliche und digitale Technologien, öffentliche Finanzen, Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf den Bereichen Humankapital, Energie, Verkehr, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Unternehmensumfeld und Regionalpolitik.
Nächste Schritte
Nach der positiven Bewertung des Ukraine-Plans durch die Kommission haben die Mitgliedstaaten einen Monat Zeit, den von der Kommission vorgeschlagenen Durchführungsbeschluss des Rates anzunehmen.
Die rasche Annahme des vorgeschlagenen Durchführungsbeschlusses des Rates würde es der Kommission ermöglichen, bis zu 1,89 Milliarden Euro als Vorfinanzierung auszuzahlen, bis die regulären Auszahlungen, die an die Umsetzung der Reform- und Investitionsindikatoren im Rahmen des Ukraine-Plans geknüpft sind, beginnen können.
Hintergrund
Die neue Ukraine-Fazilität, die am 1. März in Kraft getreten ist, sieht eine stabile Finanzierung von bis zu 50 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und Darlehen vor, um die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine im Zeitraum 2024 bis 2027 zu unterstützen. Davon sind bis zu 32 Milliarden Euro im Rahmen der Ukraine-Fazilität vorläufig für die Unterstützung der im Ukraine-Plan vorgesehenen Reformen und Investitionen vorgesehen, wobei die Auszahlungen an die Erfüllung bestimmter Indikatoren geknüpft sind. Nahezu 7 Milliarden Euro werden für den Investitionsrahmen bereitgestellt, um Investitionen zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, während rund 5 Milliarden Euro für technische Hilfe zur Unterstützung von Reformen und damit verbundenen Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich sind 6 Milliarden Euro für eine außerordentliche Überbrückungsfinanzierung vorgesehen, von denen die EU im März bereits 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt hat.
Die Ukraine hat der Europäischen Kommission am 20. März ihren Ukraine-Plan vorgelegt. Er enthält eine Vision für nachhaltiges Wachstum, die auf sorgfältig ausgewählten Prioritäten und einer Reihe von Reformen und Investitionen für die nächsten vier Jahre beruht. Der Plan fördert Investitionen, die die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine, auch auf lokaler Ebene, vorantreiben.
Um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten, sieht der Plan der Ukraine einen angemessenen Rahmen für Transparenz, Rechnungsprüfung und Kontrolle vor und verpflichtet den ukrainischen Staat, seine Rechnungsprüfungs- und Kontrollsysteme als Teil der Reformen erheblich zu verbessern. Darüber hinaus wird ein unabhängiger Rechnungsprüfungsausschuss, der im Mai eingerichtet werden soll, die Kommission bei der Verhinderung von Missmanagement von EU-Mitteln und insbesondere von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten unterstützen.
Weitere Informationen
Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsbeschluss des Rates
Verordnung über die Ukraine-Fazilität
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. April 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland