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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. September 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission drängt auf Einigung beim Migrations- und Asylpaket

Die EU-Kommission drängt vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen auf eine Einigung von Europäischen Parlament und Rat auf das neue Migrations- und Asylpaket. „Von anhaltendem Druck im zentralen Mittelmeerraum über die sich verschlechternde...

Im Rahmen des im neuen Migrations- und Asylpaket dargelegten umfassenden Migrationskonzepts soll mit diesen Initiativen ein nachhaltiges und geordnetes Management der Migration gefördert, die organisierte Ausbeutung von Migranten verhindert und die irreguläre Migration verringert werden. Mit den Initiativen werden die bestehenden Herausforderungen bei der Zerschlagung organisierter krimineller Gruppen angegangen und die notwendige Anpassung an neue Herausforderungen wie die staatlich geförderte Schleusung von Migranten als Reaktion auf die Lage an den Außengrenzen der EU zu Belarus vorgenommen.

Bericht über Migration und Asyl: Das neue Paket – Zwischenbilanz nach einem Jahr

In dem heutigen Bericht wird eine Bilanz der Fortschritte und wichtigsten Entwicklungen in der Migrations- und Asylpolitik der vergangenen anderthalb Jahre gezogen. Außerdem werden darin die wichtigsten Herausforderungen beschrieben, Perspektiven für Fortschritte aufgezeigt und die Schritte dargelegt, die zu einer robusteren, tragfähigeren und gerechteren Migrations- und Asylpolitik führen.

Der Bericht befasst sich mit allen Aspekten des Migrationsmanagements. Er enthält einen Überblick über den aktuellen Stand der Migrationsbewegungen, eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Pandemie, die Maßnahmen der EU-Agenturen in den Bereichen Grenzmanagement und Asyl sowie eine Beschreibung der fortlaufenden Unterstützung der unter Druck stehenden Mitgliedstaaten durch die Kommission. Außerdem befasst er sich mit der Finanzierung sowie dem Thema der unerlaubten Migrationsbewegungen innerhalb der EU. Hervorgehoben werden in dem Bericht die unmittelbare Reaktion der EU auf die Lage in Afghanistan, die Unterstützung der EU für Griechenland und die Reaktion auf die Ankunft von Migranten aus Belarus. Ferner enthält er Einzelheiten zu den Fortschritten bei der Stärkung des Rechtsrahmens und gibt einen umfassenden Überblick über die Zusammenarbeit mit den Partnerländern auf der Grundlage des in dem Paket dargelegten neuen Ansatzes. Der Bericht befasst sich auch mit den Fortschritten bei Integration und Inklusion.

Die EU hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die sich wandelnden Herausforderungen des Migrationsmanagements besser bewältigen zu können. Nun bedarf es dringend rascher und konstruktiver Fortschritte bei den Gesetzgebungsdossiers im Rahmen des neuen Pakets. Dadurch wird Europa besser in der Lage sein, im Einklang mit seinen Werten und Grundsätzen seine Grenzen zu schützen, diejenigen Menschen, die das Recht haben, in die EU zu kommen, unter menschenwürdigen Bedingungen aufzunehmen und diejenigen, die dieses Recht nicht haben, menschenwürdig zu behandeln.

Neuer EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025)

Die Verhinderung und Bekämpfung von Migrantenschleusung ist ein zentrales strategisches Ziel des neuen Migrations- und Asylpakets und der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion, das eine fortlaufende internationale Zusammenarbeit und Koordinierung erfordert. Auf der Grundlage der mit dem ersten EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015-2020) erzielten Fortschritte wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter Folgendes tun:

  • Entwicklung operativer Partnerschaften gegen Schleuserkriminalität mit konkreten Instrumenten im Rahmen umfassender, ausgewogener, maßgeschneiderter und für beide Seiten vorteilhafter Migrationspartnerschaften zur weiteren Stärkung des Vertrauens und der gegenseitigen Zusammenarbeit;
  • Weiterentwicklung aller operativen, rechtlichen, diplomatischen und finanziellen Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, um auf die Instrumentalisierung der irregulären Migration durch staatliche Akteure zu reagieren, unter anderem durch Folgemaßnahmen in verschiedenen Politikbereichen wie Visa, Handel, Entwicklung, Finanzhilfe usw. Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Belarus, die die Kommission heute vorschlägt;
  • Verbesserung der Umsetzung des Rechtsrahmens für die Bestrafung von Schleusern, unter anderem durch das VN-Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und – innerhalb der EU – durch das „Beihilfepaket“;
  • Verbesserung der Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz vor Ausbeutung, einschließlich der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Opferschutzrichtlinie, der Richtlinie über Aufenthaltstitel und der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber;
  • Reaktion auf sich ständig weiterentwickelnde Online-Praktiken und -Instrumente, die Schleuserkriminalität erleichtern, durch eine verstärkte operative Zusammenarbeit und einen verstärkten Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen;
  • Intensivierung der Forschung und Datenerhebung im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Migrationstrends, der Art und des Umfangs krimineller Netzwerke, der Auswirkungen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und der Vorgehensweise krimineller Netzwerke.

Mitteilung zur Anwendung der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber

Illegale Beschäftigung ist ein wichtiger Anreiz für irreguläre Migration. Sie ist sowohl aus menschlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht schädlich, setzt Menschen der Gefahr von Ausbeutung aus, führt zu Einbußen bei den öffentlichen Finanzen und beschneidet individuelle und soziale Rechte.

Die Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber bietet einen europäischen Rechtsrahmen zur Verhinderung der illegalen Beschäftigung irregulärer Migranten und zur Reaktion auf diese Praxis. In dem heutigen Bericht werden Maßnahmen genannt, die dazu beitragen sollen, die Umsetzung der Richtlinie in die Praxis zu verbessern, gegen die ineffiziente Anwendung der Vorschriften über Sanktionen, Schutzmaßnahmen und Inspektionen durch die Mitgliedstaaten vorzugehen, Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, ausfindig zu machen und Migranten vor Ausbeutung zu schützen. Um die Mitgliedstaaten bei der besseren Umsetzung der gemeinsam vereinbarten EU-Vorschriften zu unterstützen, wird die Kommission

  • den Dialog mit den Behörden der Mitgliedstaaten und verschiedenen Interessenträgern fördern, unter anderem durch die Neueinsetzung ihrer speziellen Expertengruppe für irreguläre Migration zur Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber im Jahr 2021;
  • den Austausch bewährter Verfahren unterstützen, indem sie mit Interessenträgern wie nationalen Arbeits- und Einwanderungsbehörden, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern, internationalen Organisationen und der Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zusammenarbeitet;
  • die Umsetzung der Richtlinie fortlaufend überwachen und sich auf ihre wirksame Durchsetzung konzentrieren sowie gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Bis Ende 2022 wird die Kommission die in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen umsetzen und im nächsten Umsetzungsbericht, der spätestens 2024 vorzulegen ist, über die erzielten Ergebnisse Bericht erstatten. Auf der Grundlage der erzielten Fortschritte wird die Kommission dann prüfen, ob Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich sind.

Hintergrund

Die heute vorgelegten Vorschläge sind eine der im September vergangenen Jahres angekündigten Folgemaßnahmen zum neuen Migrations- und Asylpaket.

Neben den im Bericht über Migration und Asyl enthaltenen Daten sind neue statistische Informationen auch auf einer speziellen Statistik-Webseite abrufbar, die heute aktualisiert wird. Die jüngsten Zahlen bestätigen, dass die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 erhebliche Auswirkungen auf die Migration hatte: Die Zahl sowohl der legalen als auch der irregulären Einreisen ist im Vergleich zu 2019 zurückgegangen. Aus den vorläufigen Daten geht hervor, dass die Bevölkerung der EU im Jahr 2020 um etwa 300.000 Menschen gesunken ist, was zum Teil auf eine geringere Nettozuwanderung, aber auch auf eine gestiegene Zahl von Todesfällen aufgrund der Pandemie zurückzuführen ist.

Der Rückgang der Zahl der Neuankömmlinge im Jahr 2020 war nur vorübergehend, da die für 2021 vorliegenden Daten auf einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr hindeuten. Dies gilt insbesondere für irreguläre Einreisen auf der zentralen Mittelmeerroute, der westlichen Mittelmeerroute und der Route über die östlichen Grenzen (von Belarus aus). Die Mitgliedstaaten haben den Rückstau bei den Asylanträgen weiter abgebaut: Ende Juni waren in der EU etwa 700.000 Anträge anhängig, der niedrigste Stand seit Mitte 2015.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Neues Migrations- und Asylpaket: Berichterstattung über Entwicklungen und Intensivierung des Kampfs gegen Ausbeutung von Migranten

Bericht über Migration und Asyl:

Neuer EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025)

Mitteilung zur Anwendung der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber

Vorschlag für eine teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Belarus

MEMO – Fragen & Antworten

Factsheet zur Schleusung von Migranten und zur Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2021
Autor
Vertretung in Deutschland