Die GVO haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle EU-Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschließend im Beschwerdeausschuss zu äußern. Sie haben weder mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen die Zulassung gestimmt; die Kommission folgt nun ihrer rechtlichen Verpflichtung, die Genehmigungen zu erteilen.
Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Diese wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.
Die Liste der zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zur GVO-Politik der EU (von 2015)
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland