Die Europäische Kommission hat eine mit 902 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme zur Unterstützung von Northvolt beim Bau eines Werks für Elektrofahrzeugbatterien genehmigt. Dies steht im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Das Vorhaben wird bei der schleswig-holsteinischen Stadt Heide durchgeführt.
Die Beihilfe wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, hob hervor: „Diese Maßnahme im Umfang von 902 Millionen Euro ist die erste Einzelbeihilfe, die genehmigt wurde, um zu verhindern, dass eine Investition in ein Land außerhalb Europas verlagert wird. Die Genehmigung stützt sich auf eine entsprechende neue Bestimmung, die im März 2023 mit dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eingeführt wurde. Die Maßnahme ermöglicht es Deutschland, den Bau des Werks von Northvolt zur Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Damit wird unter Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ein wichtiger Beitrag zu den ehrgeizigen Klimazielen Europas geleistet.“
Die deutsche Beihilfemaßnahme
Deutschland hat bei der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 902 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme angemeldet, mit der Northvolt beim Bau eines Werks für fortschrittliche und hocheffiziente Elektrofahrzeugbatterien in der Stadt Heide unterstützt werden soll. Die Anlage wird über eine Jahreskapazität von 60 GWh verfügen, die, je nach Batteriegröße, für 800.000 bis 1 Million Elektrofahrzeuge pro Jahr ausreichen dürfte. Das Werk wird 2026 die Produktion aufnehmen und 2029 die volle Produktionskapazität erreichen.
Die angemeldete Beihilfe wird in Form eines Direktzuschusses von 700 Millionen Euro und einer Garantie von 202 Millionen Euro gewährt. Ohne die Beihilfe würde Northvolt das Werk in den USA errichten, da dem Unternehmen dort auf der Grundlage des Inflation Reduction Act Unterstützung angeboten wurde.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme Deutschlands mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels – insbesondere in Abschnitt 2.8 – festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht, wonach die Mitgliedstaaten Unterstützung für die Beschleunigung von Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bereitstellen können.
Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:
- Die Maßnahme betrifft die Herstellung von Batterien und somit ein Investitionsvorhaben, das für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung ist. Das Vorhaben wird in der schleswig-holsteinischen Stadt Heide durchgeführt, die nach der deutschen Fördergebietskarte in einem benachteiligten Gebiet liegt. Da das Werk ohne die Beihilfe außerhalb des EWR errichtet worden wäre, hat die Beihilfe einen Anreizeffekt.
- Der Beihilfeempfänger hat sich das Ziel gesetzt, die umweltfreundlichste Batterie der Welt zu bauen, die von der Produktion bis zum Recycling am Ende ihrer Lebensdauer deutlich weniger CO2-Emissionen verursacht als Batterien anderer Unternehmen. Die Verringerung des CO2-Fußabdrucks wird insbesondere durch die ausschließlich Nutzung nichtfossiler Energie bei der Produktion und einen kreislauforientierten Produktionsprozess erreicht, der das Recycling von Materialien für die Batteriezellen einschließt.
- Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Insbesondere ist sie erforderlich und geeignet, um die Errichtung der Batteriefabrik zu gewährleisten, und wird nicht zu Überkapazitäten auf dem Markt führen.
- Die Beihilfe ist angemessen und auf das zur Mobilisierung der Investition in Europa erforderliche Minimum beschränkt, da sie nicht dazu führt, dass die Investition in Deutschland rentabler ist als in den USA. Außerdem wird die Beihilfe nicht höher sein als die Subvention, die Northvolt nachweislich für die entsprechende Investition in den USA hätte erhalten können.
- Die Beihilfe wird spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt.
Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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Vollständige Pressemittteilung vom 8. Januar
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland