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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. Dezember 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission genehmigt deutsche Milliardenbeihilfen für Uniper und SEFE

Gasspeicher.

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe Deutschlands von bis zu 34,5 Milliarden Euro genehmigt, um das Energieunternehmen Uniper SE zu rekapitalisieren. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik sagte: „Der heutige Beschluss über die Rekapitalisierung von Uniper wird weitere Gasflüsse sicherstellen und schwerwiegende Störungen auf dem deutschen Erdgasmarkt verhindern, was letztlich den Unternehmen und den privaten Haushalten zugute kommt. Um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wird die öffentliche Förderung jedoch an Auflagen geknüpft. Dazu zählt auch die Vorlage eines klaren Ausstiegsplans.“ Zudem hat die Kommission eine weitere deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 6,3 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung des Energieunternehmens SEFE Securing Energy for Europe GmbH (vormals Gazprom Germania GmbH) genehmigt.

Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genehmigt, womit anerkannt wurde, dass im Wirtschaftsleben der EU eine beträchtliche Störung vorliegt. Die Genehmigung erfolgte im Einklang mit dem von der Kommission am 23. März 2022 angenommenen und am 20. Juli 2022 und am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen und den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2014.

Die deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme

Uniper ist der größte Gasversorger in Deutschland und einer der wichtigsten Gashändler in Europa. Das Unternehmen steht mehrheitlich im Eigentum des finnischen Energieversorgers Fortum Oyj und beliefert über 420 der insgesamt rund 900 kommunalen Versorgungsunternehmen in Deutschland mit Strom oder Gas. Zudem ist Uniper das viertgrößte europäische Gasspeicherunternehmen, dessen Gasspeichervolumen etwa 25 Prozent der gesamten Gasspeicherkapazitäten in Deutschland entspricht.

Nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine und der anschließenden Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland hat Uniper erhebliche Verluste erlitten, die seine Rentabilität gefährden.

Vor diesem Hintergrund meldete Deutschland eine geplante Maßnahme im Umfang von bis zu 34,5 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung von Uniper bei der Kommission zur Genehmigung an. Die Maßnahme wird es Uniper ermöglichen, weiterhin seine Kunden zu bedienen, und dazu beitragen, schwerwiegende Störungen auf dem deutschen Erdgasmarkt zu vermeiden.

Die Rekapitalisierung von Uniper durch Deutschland umfasst:

  • eine unmittelbare Barkapitalerhöhung in Höhe von 8 Milliarden Euro zu einem Ausgabepreis von 1,70 Euro je Aktie;
  • die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von 26,5 Milliarden Euro. Deutschland beabsichtigt, dafür i) bis Ende 2022 bis zu 6,5 Milliarden Euro für die Ersatzbeschaffungskosten im Jahr 2022 und ii) 2023 und 2024 vierteljährlich bis zu 20 Milliarden Euro für die Ersatzbeschaffungskosten im jeweils vorangehenden Quartal bereitzustellen, wobei die genauen Beträge auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten bestimmt werden. Die Ersatzbeschaffungskosten entsprechen der Differenz zwischen den Kosten Unipers für die Gasbeschaffung auf dem Gasmarkt zu den aktuellen höheren Preisen und dem Preis, zu dem Uniper dieses Gas nach den früheren langfristigen Verträgen mit russischen Lieferanten bezogen hätte. Ab 2023 wird Deutschland die Kapitalunterstützung jeweils nach Ablauf eines Quartals an Uniper zahlen, d. h. nachdem die vertraglich vereinbarten Lieferungen erfolgt sind und der aktuelle Kaufpreis auf dem vorgelagerten Markt bekannt ist. 30 Prozent der Gewinne von Uniper aus anderen Tätigkeiten werden zur Deckung eines Teils der Ersatzbeschaffungskosten herangezogen, und nur die verbleibenden Ersatzbeschaffungskosten werden durch die Maßnahme gedeckt. Das beschaffte Gas wird ausschließlich der Erfüllung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen von Uniper im Rahmen von vor dem 9. August 2022 geschlossen Verträgen mit nachgelagerten Kunden dienen, zu denen viele kommunale Energieversorger in Deutschland zählen. Ferner darf es ausschließlich zur Deckung von Gasmengen dienen, die Gegenstand von vor der derzeitigen Krise geschlossenen langfristigen Verträgen mit russischen Lieferanten waren, soweit diese Lieferanten ihren Lieferverpflichtungen gegenüber Uniper nicht nachkommen.

Die beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Maßnahme wurde von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV sowie dem Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen und den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2014, geprüft.

Die Kommission stellte dabei Folgendes fest:

  • Erforderlichkeit, Geeignetheit und Umfang der Maßnahme: Die Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Lage und Liquidität von Uniper wiederherzustellen, die vor der Ausnahmesituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des darauffolgenden Abbruchs der Gaslieferungen bestand, wobei die erforderlichen Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen aufrechterhalten werden. Die Höhe der Beihilfe geht nicht über das zur Gewährleistung der Rentabilität von Uniper erforderliche Minimum hinaus und soll lediglich die Eigenkapitalposition des Unternehmens vor der Energiekrise wiederherstellen. Dies wird auf zweierlei Weise sichergestellt: Erstens werden die Verluste, die durch die Beihilfe gedeckt werden können, anhand der Ersatzbeschaffungskosten für bereits bestehende Verträge bestimmt. Zweitens hat Deutschland zugesagt, einen Rückforderungsmechanismus einzurichten, in dessen Rahmen sichergestellt wird, dass Uniper bis 2024 das gesamte zusätzliche Eigenkapital an den Staat zurückzahlt, das es im Vergleich zu seiner Eigenkapitalposition Ende 2021 erlangt hat.
  • Beteiligung des Staates: Die Rekapitalisierungsbeihilfe wird eine Insolvenz von Uniper verhindern, die schwerwiegende Auswirkungen auf den deutschen Gasmarkt haben würde. Deutschland wird der Kommission bis Ende März 2023 eine langfristige Rentabilitätsbewertung für Uniper und seine Tochtergesellschaften vorlegen. Kann die Rentabilität nicht nachgewiesen werden, muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan bei der Kommission anmelden.
  • Ausstieg des Staates: Deutschland verpflichtete sich, bis Ende 2023 eine glaubwürdige Ausstiegsstrategie auszuarbeiten, um seine Beteiligung an Uniper bis spätestens Ende 2028 auf höchstens 25 Prozent plus einen Anteil zu verringern. Andernfalls muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan bei der Kommission anmelden.
  • Governance und Übernahmeverbot: Bis Ende 2026 oder – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Beteiligung an Uniper auf höchstens 25 Prozent plus einen Anteil reduziert hat, wird Uniper i) strengen Beschränkungen hinsichtlich der Vergütung seines Vorstands einschließlich eines Verbots von Bonuszahlungen unterliegen und ii) nicht mit der staatlichen Unterstützung als Wettbewerbsvorteil werben dürfen. Darüber hinaus wird Uniper bis Ende 2026 keine Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben dürfen, sofern dies nicht unerlässlich ist, um seine langfristige Rentabilität zu gewährleisten.
  • Wahrung des wirksamen Wettbewerbs: Uniper wird bestimmte Teile seines Geschäfts veräußern, die einen erheblichen Teil seines Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte darstellen. Dazu zählen insbesondere das Kraftwerk Datteln 4 in Deutschland, das Kraftwerk Gönyű in Ungarn und eine Reihe internationaler Tochtergesellschaften. Uniper wird auch Teile seiner Gasspeicher- und Pipelinekapazitätsbuchungen freigeben und Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Diese Maßnahmen gehen mit Anpassungen der Geschäftsstrategie einher, die mehr Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen, z. B. durch die Beschränkung langfristiger Verträge und der Verkäufe an Geschäftskunden.
  • Öffentliche Transparenz und Berichterstattung: Uniper wird Informationen darüber veröffentlichen müssen, wie die erhaltene Beihilfe verwendet wird und wie damit Tätigkeiten im Einklang mit den Verpflichtungen der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels unterstützt werden.
  • Monitoring: Ein von Uniper bestellter und von der Kommission genehmigter Treuhänder wird die Einhaltung des Beschlusses einschließlich der verschiedenen Verpflichtungen nach den Anweisungen der Kommission überwachen und gewährleisten. Der Treuhänder wird der Kommission regelmäßig Bericht erstatten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Rekapitalisierungsmaßnahme zur Abwendung schwerwiegender Störungen auf dem deutschen Erdgasmarkt beitragen wird: Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, in der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Ausnahmesituation die Bilanzposition und Liquidität von Uniper wiederherzustellen, wobei die erforderlichen Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen aufrechterhalten werden. Sie ist erforderlich, geeignet und angemessen, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und steht folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV sowie den Grundsätzen des Befristeten Krisenrahmens und der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2014 im Einklang.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung zu Uniper vom 20. Dezember

Vollständige Pressemitteilung zu SEFE vom 20. Dezember

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Deutschland