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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Kommission genehmigt vier gentechnisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel

Ein Piktogram auf einem auf einem hellblauen Hintergrund, bestehend aus einem weißen Kreis in dem sich verschiedene kleine Darstellungen befinden. Im oberen Bereich des Kreises ist ein Trecker, im unteren Bereich ein Fisch.

Die Kommission hat heute (Donnerstag) drei gentechnisch veränderte Pflanzen (1 Sojabohne, 1 Raps und 1 Baumwolle) zugelassen und die Zulassung für eine gentechnisch veränderte Baumwollpflanze zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel erneuert. Die Zulassungen gelten für zehn Jahre. Jedes aus diesen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellte Produkt unterliegt den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Alle diese GVO haben ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Zulassungsentscheidungen beziehen sich nicht auf den Anbau, sondern nur auf die Einfuhr der oben genannten GVO-Pflanzen. Die Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. Die Europäische Kommission ist daher rechtlich verpflichtet, die Zulassungen zu erteilen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 31. März 2022

Website zum Thema GVO

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland