Mit der Entscheidung wird die EU-weite Koordinierung aller drei Pionierbänder (700 MHz, 3,6 GHz und 26 GHz) abgeschlossen, die für die Einführung von 5G in den Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die Harmonisierung der Funkfrequenzwellen ist die Grundlage für grenzüberschreitende drahtlose Kommunikationsdienste und legt gemeinsame technische Bedingungen für die Nutzung dieser Bänder fest.
Insbesondere die Verfügbarkeit des 26-GHz-Bandes wird die Bereitstellung innovativer Dienste wie hochauflösende Videokommunikation sowie Virtual und Augmented Reality erleichtern. Die Harmonisierung des 26-GHz-Bandes in ganz Europa muss in allen Mitgliedstaaten bis Ende März 2020 abgeschlossen sein, während die effektive Nutzung von mindestens 1 GHz dieses Bandes spätestens Ende 2020 erfolgen wird.
5G wird zunächst in Großstädten und entlang wichtiger Verkehrswege sowie an Industrieanlagen eingeführt. Eine bessere Frequenzkoordination zusammen mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation wird dazu beitragen, den künftigen Konnektivitätsbedarf der europäischen digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu decken. Weitere Einzelheiten zur Frequenzharmonisierung finden Sie hier sowie im Factsheet. Weitere Informationen zum Aktionsplan 5G for Europe finden Sie hier und zur Cybersicherheit 5G hier.
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14 Mai 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland