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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission modernisiert EU-Vorschriften für Bahnreisende

Die EU-Kommission will die Fahrgastrechte für Bahnreisende in der ganzen EU modernisieren und hat dazu gestern (Donnerstag) einen Vorschlag vorgelegt. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem...

Hierzu erklärte Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr: „Dank der EU verfügen Fahrgäste jetzt über umfassende Rechte, unabhängig davon, wo sie in der EU reisen. Trotzdem sind immer noch viel zu viele europäische Bahnreisende und Pendler nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Das wollen wir mit unserem neuen Vorschlag ändern. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Initiative den Sektor stärken und einen ausgewogenen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Reisenden einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors andererseits herstellen wird.“

Mit dem Kommissionsvorschlag werden die geltenden Vorschriften für die Rechte der BahnreisendenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• in fünf Kernbereichen überarbeitet:

1. Einheitliche Anwendung der Vorschriften: Bei der Anwendung der Fahrgastrechte dürfen der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr nicht mehr länger ausgespart bleiben.

2. Information und Nichtdiskriminierung: Die Information über Fahrgastrechte wird z. B. durch entsprechende Hinweise auf den Fahrscheinen verbessert. Fahrgäste, die einen Verkehrsverbund mit unterschiedlichen Fahrscheinen nutzen, müssen darüber unterrichtet werden, ob ihre Rechte für die gesamte Reise oder nur für einzelne Teilstrecken gelten. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz ist verboten.

3. Mehr Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität: Künftig besteht ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Entsprechende Informationen sind in zugänglichen Formaten bereitzustellen, außerdem müssen Eisenbahnmitarbeiter Schulungen zum Umgang mit behinderten Personen erhalten.

4. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen: Es werden klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden sowie klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der für die Anwendung und Durchsetzung von Fahrgastrechten zuständigen nationalen Behörden festgelegt.

5. Verhältnismäßigkeit und faire Rechtsvorschriften: Durch eine Klausel zur höheren Gewalt werden Eisenbahnunternehmen im Falle von Verspätungen aufgrund von unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Naturkatastrophen von der Schadensersatzpflicht befreit. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Unternehmen auch in solchen Fällen noch Schadensersatz zahlen.

Weitere Schritte

Zunächst muss der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat (d. h. den EU-Mitgliedstaaten) geprüft und angenommen werden, bevor er anschließend in Kraft treten kann.

Hintergrundinformation

Die Europäische Union ist das einzige Gebiet weltweit, in dem die Bürger bei Reisen mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Schiff oder dem Bus über umfassende Passagierrechte verfügen. Die EU-Vorschriften für die Rechte von BahnreisendenDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• traten am 9. Dezember 2009 in Kraft.

So können Fahrgäste in einigen Mitgliedstaaten eine finanzielle Entschädigung beanspruchen, wenn ihr Zug bei der Ankunft mehr als eine Stunde Verspätung hat. Außerdem haben Fahrgäste je nach Wartezeit unter Umständen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie - falls Übernachtungen notwendig sind - auf Unterbringung in einem Hotel.

Alle diesbezüglichen Informationen finden sich auf der Website „Your Europe“Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••, auf der in allen EU-Sprachen über die geltenden Passagierrechte informiert wird. Außerdem steht eine Smartphone-App zur Verfügung, die für Google Android (link is external),iPhone (link is external), iPad (link is external) und Windows Phone kostenlos heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Der Vorschlag der EU-KommissionDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John (link sends e-mail)), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele (link sends e-mail)), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail (link sends e-mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland