Die Bewertung der Kommission wird die Grundlage für politische Beratungen im Rahmen der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (Artikel 50) im Oktober 2017 bilden. Damit die Verlegung der beiden Agenturen reibungslos und zeitnah erfolgen kann, wird die endgültige Entscheidung über die neuen Standorte auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (Artikel 50) im November 2017 gefällt.
Interessierte Mitgliedstaaten konnten ihre Bewerbungen bis zum 31. Juli 2017 (Mitternacht) bei der Europäischen Kommission und dem Rat einreichen. Alle Bewerbungen werden auf der Website des Rates veröffentlicht.
Es obliegt den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten, über die neuen Standorte für die EMA und die EBA, deren Sitz derzeit London ist, zu entscheiden. Die Verlegung der Agenturen ist eine direkte Folge der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 29. März 2017 offiziell mitgeteilten Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen. Die Verlegungsfrage fällt nicht unter die Brexit-Verhandlungen, sondern sie ist ausschließlich Gegenstand der Verhandlungen zwischen den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Die Kommission hat sich wiederholt für eine schnelle Entscheidung über die neuen Standorte ausgesprochen, da die EMA und die EBA zwei zentrale EU-Aufsichtsbehörden sind, die auch nach März 2019 reibungslos und ununterbrochen funktionieren müssen.
Weitere Informationen:
Bewerbungen um die Sitze von EMA und EBA
Beschluss über das Verfahren für die Verlegung
23 Städte bewerben sich um die derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. August 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland