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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Kommission schlägt neue Regeln für Krisen-Banken vor

Ein Piktogram von einem weißen Kreis, in dem sich auf der rechten Seite eine Statistik befindet und auf der linken Seite eine Darstellung eines Finanzhauses mit einem Euro-Zeichen in der Mitte. Mittig innerhalb des Kreises sind zwei graphisch dargestellte Menschen, die ihre Hände/Arme zueinander strecken. Über ihnen befindet sich ein weiterer kleinerer Kreis mit einem gelben Haken darin. Das gesamte Piktogram ist auf einem blauen Hintergrund dargestellt.

Die EU-Kommission hat eine Reform der Regeln für die Abwicklung von Krisen-Banken vorgeschlagen. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste des Menschen sagte: „Unser heutiger Vorschlag verbessert den Schutz der Finanzstabilität und sorgt gleichzeitig dafür, dass Europa auch bei einem Ausfall von Banken in der Lage bleibt, die für unsere Wirtschaft erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.“

Der Vorschlag zielt auf ein besseres Krisenmanagement vor allem bei mittleren und kleineren Banken ab. Der Bankensektor der EU kann sich auf einen starken Rahmen für das Krisenmanagement stützen und ist in den vergangenen Jahren viel widerstandsfähiger geworden. Die Finanzinstitute in der EU sind gut kapitalisiert und hochliquide und werden streng beaufsichtigt.

Bisher häufiger Einsatz von Steuergeldern

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall nicht abgewickelt werden und stattdessen häufig andere Lösungen gesucht werden. Dabei kommen dann anstelle privater, branchenfinanzierter Sicherheitsnetze mitunter Steuergelder zum Einsatz.

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, sagte: „Diese Reform bietet uns zielgerichtete Instrumente. Sie versetzen uns besser in die Lage, bei eventuellen Schieflagen dafür zu sorgen, dass Banken unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Geschäftsmodell reibungslos aus dem Markt ausscheiden können.“ Durch den Vorschlag wird insbesondere der Einsatz branchenfinanzierter Sicherheitsnetze erleichtert, um in Bankenkrisen die Einleger beispielsweise durch Übertragung ihrer Konten von einer notleidenden Bank auf eine gesunde Bank abschirmen zu können. Die erste Verteidigungslinie bleibt jedoch die interne Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken. Andere Sicherheitsnetze dürfen nur ergänzend hinzukommen. McGuiness sagte weiter: „Dies ermöglicht im Umgang mit Bankenausfällen maximale Effizienz für unsere Wirtschaft, für unsere Steuerzahler und letztlich für die Finanzstabilität. Auch die Einleger werden profitieren, da sich die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung des Zugangs zu ihren Konten verringert.“

Mit dem Vorschlag werden folgende Ziele verfolgt:

1. Wahrung der Finanzstabilität und Schutz von Steuergeldern

Der Vorschlag erleichtert den Einsatz von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen, um Einleger vor Verlusten zu schützen und eine Ansteckung anderer Banken zu vermeiden. Der Vorschlag rückt branchenfinanzierte Sicherheitsnetze in den Vordergrund und schützt damit auch die Steuerzahler, die nicht mehr einspringen müssen. Einlagensicherungssysteme kommen erst dann zum Einsatz, wenn die Banken ihre interne Verlustabsorptionsfähigkeit ausgeschöpft haben. Sie können nur von Banken in Anspruch genommen werden, für die bereits eine Abwicklung vorgesehen war.

2. Effizienzsteigerung für die Wirtschaft

Die vorgeschlagenen Vorschriften werden es den Behörden ermöglichen, die zahlreichen Vorteile, die eine Abwicklung im Instrumentarium für das Krisenmanagement bietet, voll auszuschöpfen. Im Gegensatz zur Liquidation kann die Abwicklung für Kunden weniger disruptiv sein, da sie z. B. durch Übertragung auf eine andere Bank weiter Zugang zu ihren Konten haben.

3. Verbesserung des Einlegerschutzes

Die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme festgelegte Deckungssumme von 100 000 Euro pro Einleger und Bank bleibt bestehen. Allerdings werden mit dem heutigen Vorschlag die Standards für den Einlegerschutz in der gesamten EU weiter harmonisiert. Der neue Rahmen weitet den Einlegerschutz auf öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen oder Gemeinden sowie auf Kundengelder aus, die bei Investmentgesellschaften, Zahlungsinstituten oder E-Geld-Instituten in bestimmte Arten von Kundenfonds eingezahlt werden.

Nächste Schritte

Das Legislativpaket wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

Weitere Informationen

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Factsheet

Rechtstexte

Bankenunion

Bankensanierung und -abwicklung

Einlagensicherungssysteme

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland