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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung13. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission stärkt Potenzial der Sozialwirtschaft für Arbeitsplätze und Innovation

Ein Piktogram von einem weißen Kreis, in dem sich auf der rechten Seite eine Statistik befindet und auf der linken Seite eine Darstellung eines Finanzhauses mit einem Euro-Zeichen in der Mitte. Mittig innerhalb des Kreises sind zwei graphisch dargestellte Menschen, die ihre Hände/Arme zueinander strecken. Über ihnen befindet sich ein weiterer kleinerer Kreis mit einem gelben Haken darin. Das gesamte Piktogram ist auf einem blauen Hintergrund dargestellt.

Die Kommission will das Wachstum von Unternehmen der Sozialwirtschaft ankurbeln und hat dazu konkrete Maßnahmen vorgestellt. Dazu gehört ein besserer Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, auch zu EU-Mitteln. In Europa schaffen 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen mit 13,6 Millionen Beschäftigten hochwertige Arbeitsplätze und fördern Innovation und soziale Integration. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, diesen Unternehmen Neugründungen und Vergrößerungen zu erleichtern, um noch mehr Wirkung in der Gesellschaft zu erzielen. Valdis Dombrovskis, Exekutivvizepräsident für eine Wirtschaft, die den Menschen nützt, wies darauf hin, dass die europäische Sozialwirtschaft ein Katalysator für einen positiven und inklusiven Wandel in unseren Gesellschaften ist und über ein erhebliches ungenutztes wirtschaftliches Potenzial verfügt. 

Sozialwirtschaftliche Unternehmen decken viele Bereiche ab: von Sozial- und Pflegediensten bis hin zu Wohnungsbau, Freizeitgestaltung und erschwinglicher Energie. Sie umfassen Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen. Damit sie eine noch größere Wirkung erzielen, benötigen sie mehr und bessere Unterstützung.

Ein Beispiel für ein über den Europäischen Sozialfonds+ gefördertes soziales Unternehmen ist AfB in Berlin. Das gemeinnützige IT-Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt hat, integrative, barrierefreie Arbeitsplätze für die Aufarbeitung und den Wiederverkauf gebrauchter IT-Hardware zu schaffen. AfB sammelt gebrauchte IT- und mobile Hardware, repariert sie und verkauft sie zu einem reduzierten Preis in AfB-Läden oder online weiter. Dabei arbeitet das Unternehmen eng mit Arbeitsagenturen und anderen Organisationen zusammen. Es schafft Arbeitsplätze, bei denen alle Arbeitsabläufe inklusiv und barrierefrei sind. Menschen mit verschiedenen Behinderungen und nichtbehinderte Menschen arbeiten Seite an Seite und das in allen Phasen - von der Sammlung über das Recycling bis hin zum Weiterverkauf.

In Anknüpfung an den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 2021 stellt die Kommission heute Folgendes vor:

  • einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung sozialwirtschaftlicher Strategien helfen soll;
  • das Gateway für die Sozialwirtschaft, eine zentrale Website, auf der sozialwirtschaftliche Organisationen über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und weitere einschlägige Themen informiert werden.

Neue Impulse zur Förderung der Sozialwirtschaft

Obwohl sie einen großen gesellschaftlichen Beitrag leisten, stoßen sozialwirtschaftliche Organisationen häufig auf Hindernisse bei der Entwicklung und Ausweitung ihrer Tätigkeiten, die auf mangelndes Verständnis und mangelnde Anerkennung ihrer Geschäftsmodelle zurückzuführen sind. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, werden die Mitgliedstaaten in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung aufgerufen, umfassende Strategien für die Sozialwirtschaft zu entwickeln und im Wege der Anpassung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein günstiges Umfeld für die Sozialwirtschaft in allen relevanten Bereichen zu fördern. So sollen die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gefördert, die lokale Wirtschaft angekurbelt und der soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen stellen u. a. auf Folgendes ab:

  • Konzipierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die Beschäftigte in Sozialunternehmen unterstützen (z. B. durch Schulungen), soziales Unternehmertum fördern sowie faire Arbeitsbedingungen durch sozialen Dialog und Tarifverhandlungen gewährleisten;
  • Anerkennung der Bedeutung der Sozialwirtschaft für die soziale Inklusion, z. B. durch die Bereitstellung zugänglicher und hochwertiger Sozial- und Pflegedienste sowie von Wohnraum, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
  • Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, auch zu EU-Mitteln;
  • Ermöglichung des Zugangs zu Marktchancen und zur Vergabe öffentlicher Aufträge;
  • Nutzung der durch die Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Sozialwirtschaft, einschließlich der Bestimmungen für Startbeihilfen, Wiedereingliederung benachteiligter Arbeitskräfte und Unterstützung lokaler Infrastruktur;
  • Gewährleistung, dass die Steuersysteme die Sozialwirtschaft unterstützen, indem Verwaltungsverfahren vereinfacht und angemessen konzipierte steuerliche Anreize in Betracht gezogen werden; 
  • Sensibilisierung für die Sozialwirtschaft und ihren Beitrag, insbesondere durch Forschung und Bereitstellung von Daten.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die verfügbaren EU-Mittel wie den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und InvestEU bestmöglich zur Förderung der Sozialwirtschaft zu nutzen. Die Kommission kann zudem weitere Unterstützung leisten, indem sie Daten erhebt und Forschungsarbeiten zur Sozialwirtschaft in der EU durchführt.

Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure der Sozialwirtschaft

Als Teil der heutigen Vorschläge lanciert die Kommission auch das Gateway für die Sozialwirtschaft. Diese zentrale Website dient als Instrument für den Kapazitätsaufbau und bietet sozialwirtschaftlichen Einrichtungen vielfältige Informationen: über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und Veranstaltungen, länderspezifische Informationen und Hinweise zu zusätzlichen Ressourcen.  

Weiteres Vorgehen

Die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates im Hinblick auf seine Annahme durch den Rat erörtern. Sobald der Vorschlag angenommen ist, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Strategien für die Sozialwirtschaft innerhalb von 18 Monaten anzunehmen oder zu aktualisieren. Den Mitgliedstaaten wird ferner empfohlen, eine zentrale Anlaufstelle für die Unterstützung der Sozialwirtschaft einzusetzen, lokale und/oder regionale Kontaktstellen einzurichten, die als „Botschafter der Sozialwirtschaft“ fungieren, und Koordinatoren für die Sozialwirtschaft in nationalen Einrichtungen zu benennen, um Kohärenz zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Kommission wird die Umsetzung der Strategien durch regelmäßige Konsultationen mit den Mitgliedstaaten im Beschäftigungsausschuss und Ausschuss für Sozialschutz überwachen.

Hintergrund

Im Dezember 2021 legte die Kommission den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft vor, um dem Sektor dabei zu helfen, sich besser zu entfalten und sein Potenzial voll auszuschöpfen. Der neue Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und das Gateway für die Sozialwirtschaft sind Maßnahmen, die in diesem Plan angekündigt worden waren. Eine weitere Maßnahme ist die EU-OECD-Akademie zur Förderung des Jugendunternehmertums (YEPA), die im März dieses Jahres ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die Herausforderungen anzugehen, mit denen junge Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gründung ihres Unternehmens konfrontiert sind; dazu gehören – wie auch in einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage bestätigt – der Zugang zu Finanzmitteln und Qualifikationen.

Darüber hinaus wird die Kommission im Einklang mit ihrem Arbeitsprogramm im Laufe dieses Jahres eine Gesetzgebungsinitiative für länderübergreifend tätige Vereine vorschlagen, damit diese vollumfänglich vom Binnenmarkt profitieren können. Des Weiteren veröffentlicht die Kommission heute zwei Arbeitsunterlagen, die das Verständnis einschlägiger Steuervorschriften für sozialwirtschaftliche Einrichtungen sowie grenzüberschreitender gemeinnütziger Spenden verbessern sollen

Sozialwirtschaftliche Organisationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und fördern faire Arbeitsbedingungen, indem sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Entscheidungsfindung und Leitung einbeziehen. Sie schaffen zudem Chancen für unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und junge Menschen und tragen dazu bei, den digitalen und den ökologischen Wandel fair und inklusiv zu gestalten.

Die Sozialwirtschaft trägt zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und der von den EU-Mitgliedstaaten gebilligten EU-Kernziele für 2030 bei, wonach mindestens 78 Prozent der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen, mindestens 60 Prozent an Bildungsmaßnahmen teilnehmen und mindestens 15 Millionen Menschen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung herausgeführt werden sollen. Mit dem Paket zur Sozialwirtschaft wird auch ein Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen geleistet, indem Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung in der Sozialwirtschaft gefördert werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Sozialwirtschaft: Kommission schlägt Maßnahmen zur Ausschöpfung des vollen Potenzials für Beschäftigung, Innovation und soziale Inklusion vor

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Relevant taxation frameworks for Social Economy Entities

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Non-discriminatory taxation of charitable organisations and their donors: principles drawn from EU case-law

Informationsblatt

Website: Gateway für die Sozialwirtschaft

Website des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft

Fragen und Antworten: Aktionsplan für die Sozialwirtschaft

Europäisches Jahr der Kompetenzen

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland