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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. Oktober 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission stellt Strategie zur Abwehr potenzieller Bedrohungen durch zivile Drohnen vor

Zivile Drohne mit Kamera in der Luft

Die Europäische Kommission will die potenziellen Bedrohungen durch zivile Drohnen bekämpfen. Dazu hat sie eine umfassende Strategie vorgestellt, mit der sichergestellt werden soll, dass die rasanten technologischen Entwicklungen und die wachsende Zahl von Drohnen nicht zu einer unkontrollierten Zunahme der Bedrohungen im zivilen Raum führen.

Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, sagte: „Mit dieser Initiative wird es der Kommission gelingen, gemeinsam mit allen Beteiligten zu einem allgemeinen Konsens über die erforderlichen Verfahren zu gelangen und mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, um den sicheren und legalen Einsatz von Drohnen zu gewährleisten.“

Der böswillige Einsatz von Drohnen kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere für die kritische Infrastruktur Europas. Heute beginnen wir mit dem Aufbau eines einheitlichen Rechtsrahmens zur Risikominderung“, ergänzte Vizepräsident Margaritis Schinas.

Drohnen prägen die Zukunft der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft, vor allem in den Bereichen Verkehr, Verteidigung, Handel und Dienstleistungen. Der rechtmäßige Einsatz von Drohnen ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur grünen und digitalen Transformation.

Die EU hat zwar die Verwendung bestimmter Drohnen für böswillige Zwecke erschwert, doch stellen ihre rasch fortschreitenden Fähigkeiten ein wachsendes Sicherheitsrisiko dar. Sie wurden von Kriminellen eingesetzt, die in Schmuggel und Drogenhandel verwickelt sind, und es wurden verdächtige Drohnen in der Nähe kritischer Infrastrukturen entdeckt, was auf den möglichen Missbrauch von Drohnen zur feindlichen Informationsbeschaffung hinweist. Darüber hinaus kann der unrechtmäßige Einsatz von Drohnen auch die persönliche Sicherheit und das Recht auf Privatsphäre einzelner Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen, insbesondere wenn Drohnen in Wohngebieten eingesetzt werden.

Handbücher

Flankiert wird die Mitteilung von zwei Handbüchern der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit praktischen Orientierungshilfen zu den zentralen technischen Aspekten der EU-Drohnenstrategie.

Maßnahmen zur Abwehr einer Bedrohung durch zivile Drohnen

In der heute vorgelegten Mitteilung werden verschiedene Maßnahmen zum Aufbau einer Gemeinschaft und zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie klare Maßnahmen zu ihrer Unterstützung durch Beratung, Schulung, Finanzierung und operative Verfahren skizziert. Es werden sechs klare Maßnahmen für eine wirksame Umsetzung der EU-Drohnenpolitik genannt:

  • Austausch von bewährten Verfahren und Informationen dank einer strafferen Organisation bereits bestehender Initiativen und der Einrichtung einer Sachverständigengruppe für Drohnenabwehr bei der Kommission
  • Sondierung möglicher rechtlicher Regelungen durch die Ermittlung des Regelungsbedarfs und des Potenzials für eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften und Verfahren in der EU
  • Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei der Auswahl aus einem breiten Spektrum kommerzieller Cyber-Technologien und anderer Lösungen zur Drohnenabwehr, die auf dem Markt verfügbar sind, etwa in Form von Beratungs- und Orientierungsangeboten der Sachverständigengruppe für Drohnenabwehr und der Gemeinsamen Forschungsstelle
  • Praktische Orientierungshilfe und operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten, indem bestehende Schulungen im Bereich Drohnenabwehr beispielsweise auch privaten Sicherheitsdiensten und Strafverfolgungsbehörden angeboten werden 
  • Stärkung von Forschung und Innovation im Rahmen der laufenden Förderprogramme wie Horizont Europa
  • Aufstockung der finanziellen Unterstützung mittels einer Ausschreibung für Drohnenabwehrlösungen im Rahmen der Arbeitsprogramme der Thematischen Fazilität des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2026-2027

Weiteres Vorgehen

Die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen beziehen sich auf den Zeitraum bis 2030. 2027 wird eine Halbzeitbilanz gezogen, und spätestens 2030 soll das EU-Drohnenabwehrprogramm vollständig überarbeitet werden.

Hintergrund

Sowohl in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion als auch in der Agenda der EU für Terrorismusbekämpfung wird betont, dass die Bedrohung durch nicht kooperative Drohnen in Europa ein ernstes Problem darstellt. Dieses Paket wurde in der Mitteilung der Kommission „Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“ als eine Leitinitiative angekündigt.

Die Kommission beschäftigt sich seit 2016, als der erste EU-Workshop zur Drohnenabwehr stattfand, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern mit der Bedrohung, die von Drohnen ausgehen kann. Seitdem wurden zahlreiche Initiativen gestartet; so wurden Projekte für die Gemeinschaftsbildung, den Informationsaustausch und die Erarbeitung bewährter Verfahren finanziert.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Mitteilung über die Abwehr potenzieller Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen  

Schutz vor unbemannten Luftfahrzeugsystemen: Handbuch zum Schutz kritischer Infrastrukturen und des öffentlichen Raums vor unbemannten Luftfahrzeugsystemen

Schutz vor unbemannten Luftfahrzeugsystemen: Handbuch zur Bewertung von Drohnenrisiken und zu Grundsätzen zur physischen Absicherung von Gebäuden und Standorten

Drohnenstrategie 2.0: Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes

Website der GD HOME „Protection“

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Deutschland