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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. April 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

EU-Kommission untersagt geplante Übernahme eines kroatischen Zementherstellers durch HeidelbergCement und Schwenk

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Cemex Croatia durch HeidelbergCement und Schwenk nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Ausschlaggebend für das Verbot waren die Bedenken der Kommission, dass die Übernahme den...

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(05.04.2017) – Dem Kommissionsbeschluss am heutigen Mittwoch war eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme vorausgegangen. Die beiden deutschen Zementhersteller HeidelbergCement und Schwenk hatten beabsichtigt, über ihre gemeinsame Tochtergesellschaft Duna Dráva Cement (DDC) die Vermögenswerte von Cemex in Kroatien zu erwerben.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Es gab eindeutige Hinweise darauf, dass die Übernahme zu Preiserhöhungen in Kroatien geführt hätte, zum Nachteil der heimischen Bauwirtschaft. HeidelbergCement und Schwenk haben keine angemessenen Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Bedenken der Kommission hätten ausgeräumt werden können. Deshalb hat die Kommission entschieden, die Übernahme zu verbieten, um im Interesse der kroatischen Verbraucher und Unternehmen den Wettbewerb in Kroatien zu schützen. Die Kommission wird die Wettbewerbsregeln auch weiterhin in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wo die betreffenden Unternehmen ihren Sitz haben.“

Untersuchung der Kommission

Die Kommission hat den Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen auf den kroatischen Zementmärkten untersucht. Wie die meisten Baustoffe wie Zuschlagsstoffe oder Fertigbeton wird Zement in geringer Entfernung vom Herstellungsort verkauft. Wegen der hohen Beförderungskosten und des Bedarfs an Versorgungssicherheit sind Zementwerke, die zu weit vom Kunden entfernt liegen, nicht wettbewerbsfähig. Im vorliegenden Fall ergab die Kommissionsuntersuchung, dass der Einzugsbereich aller betroffenen Zementwerke einem Umkreis von 250 km entspricht.

Cemex Croatia ist momentan der größte Zementhersteller in Kroatien und unterhält drei rentable Werke in den südlichen Landesteilen, in der Nähe von Split.

DDC und HeidelbergCement sind die größten Zementimporteure. DDC führt Grauzement aus seinen Werken in Ungarn und Bosnien-Herzegowina (das dortige Werk ist der nächstgelegene Konkurrent der Cemex-Werke in Split) nach Kroatien ein. HeidelbergCement führt Grauzement aus einem italienischen Werk nach Kroatien ein.

Die Kommission hat die Überschneidungen von Cemex Croatia, HeidelbergCement und DDC auf den kroatischen Zementmärkten untersucht.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte erhebliche Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb auf den Grauzement-Märkten, die derzeit aus den Cemex-Werken in Split beliefert werden, beträchtlich reduziert hätte. Höhere Preise für Zementkunden wären die Folge gewesen.

Die Übernahme hätte den Wettbewerb zwischen engen Konkurrenten ausgeschaltet und eine beherrschende Stellung auf den kroatischen Zementmärkten begründen können. Gemeinsam wären die beteiligten Unternehmen auf Marktanteile von generell rund 45-50 Prozent und in einigen Landesteilen (insbesondere in Dalmatien) sogar auf mehr als 70 Prozent gekommen.

Ferner ermittelte die Kommission, dass DDC sich gezielt um Umsatzsteigerungen in Kroatien bemühte und die kroatischen Abnehmer in den letzten Jahren daher von einem verschärften Preiswettbewerb profitiert hatten. Die Übernahme hätte ein Ende dieses Preiswettbewerbs zur Folge gehabt. Des weiteren fand die Kommission konkrete Anhaltspunkte vor, dass es nach der Übernahme zu erheblichen Preiserhöhungen gekommen wäre.

Die verbleibenden einheimischen Zementanbieter und -importeure wären nach der Übernahme nicht in der Lage gewesen, mit dem fusionierten Unternehmen in einen wirksamen Wettbewerb zu treten. Die konkurrierenden Anbieter könnten ihren Umsatz nur in begrenztem Umfang steigern und müssten wegen der Standorte ihrer Werke höhere Transportkosten in Kauf nehmen, um die Abnehmer auf den betreffenden Märkten zu erreichen. Außerdem stünden für Einfuhren auf dem Seeweg keine unabhängigen Hafenterminals zur Verfügung.

Schließlich hätte das fusionierte Unternehmen die Möglichkeit gehabt, den Marktzutritt von Konkurrenten zu einem schwierigen und kostenträchtigen Unterfangen zu machen.

Von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen müssen die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig und dauerhaft ausräumen. Gelten die Wettbewerbsbedenken dem Umstand, dass fusionierende Unternehmen auf den gleichen Märkten miteinander konkurrieren, ist eine strukturelle Lösung wie der Verkauf einer Unternehmenssparte grundsätzlich anderen Abhilfen vorzuziehen, da der durch die Fusion wegfallende Wettbewerb unverzüglich ersetzt wird. Solche strukturellen Lösungen waren der Kommission in früheren Fusionsfällen der Zementbranche wie der Übernahme von Lafarge durch Holcim und von Italcementi durch HeidelbergCement angeboten und von dieser akzeptiert worden.

Im vorliegenden Fall haben die Parteien jedoch nicht angeboten, einen bestehenden Zement-Geschäftsbereich zu veräußern. Vielmehr haben sie angeboten, Konkurrenten Zugang zu einem Zement-Terminal in Metković (Südkroatien) zu gewähren. Das Terminal – eine Lagereinrichtung für Zement am Neretva-Fluss – wird derzeit von Cemex Croatia gepachtet.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass es die angebotene Abhilfemaßnahme einem anderen Anbieter nicht ermöglicht hätte, mit dem fusionierten Unternehmen in einen wirksamen und dauerhaften Wettbewerb zu treten.

Sie hätte einem Wettbewerber lediglich eine ungewisse Möglichkeit geboten, ein eigenes Zementgeschäft in Südkroatien aufzubauen; diese Maßnahme ist daher nicht zur vergleichen mit der Veräußerung eines bestehenden, rentablen Geschäftsbereichs. Angeboten wurde nämlich lediglich der Zugang zu einer Lagereinrichtung, nicht aber ein vorhandener Bestand an Kunden, Markenartikeln, Vertriebspersonal oder einer fest verfügbaren Zementproduktion.

Ein neuer Wettbewerber hätte somit nur sehr eingeschränkt die Fähigkeit erhalten, mit HeidelbergCement, Schwenk und Cemex zu konkurrieren, die ihre gesamten kroatischen Produktions- und Vertriebsaktivitäten zusammengelegt hätten.

  • Ein Pächter der Lagereinrichtung in Metković hätte Abnehmer auf den kroatischen Märkten nur zu höheren Kosten beliefern können und wäre daher weniger wettbewerbsfähig gewesen als die beteiligten Unternehmen. Vor allem die Beförderung des Zements von entlegeneren Produktionsstätten zum Terminal vor der Auslieferung an die Endabnehmer hätte dabei als Kostentreiber gewirkt.

  • Auch dem Volumen nach bewertete die Kommission die angebotene Abhilfemaßnahme als unzureichend, da das betreffende Terminal nur über begrenzte Kapazitäten verfügt. Zudem wäre das Terminal seiner Lage wegen wahrscheinlich auch zur Belieferung anderer Abnehmer als der in den kroatischen Zementmärkten genutzt worden, denen die Wettbewerbsbedenken der Kommission galten.

Somit gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die angebotene Abhilfemaßnahme zur Verhinderung des wahrscheinlichen Preisanstiegs bei Grauzement nach der Fusion ungeeignet war.

Deshalb hat sie die angemeldete Übernahme untersagt. Dieser Kommissionsbeschluss wirkt sich nicht auf die Fähigkeit oder das Interesse von HeidelbergCement, DDC und Cemex zum Weiterbetrieb ihrer Werke und zur Belieferung der kroatischen Zementmärkte aus.

Hintergrund

Am 5. September 2016 hatten HeidelbergCement und Schwenk bei der Kommission die geplante Übernahme der Unternehmen Cemex Croatia und Cemex Hungary im Zuge einer einzigen Transaktion angemeldet. Der heutige Kommissionsbeschluss erstreckt sich auf die gesamte Transaktion.

Obwohl die Übernahme von DDC durchgeführt wird, sind HeidelbergCement und Schwenk aufgrund ihrer erheblichen Beteiligung an der Einleitung, Organisation und Finanzierung des Zusammenschlusses die eigentlichen Akteure bei dem Vorhaben. Deshalb wurden bei der Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Zuständigkeit der Kommission die Umsätze dieser beiden Unternehmen zugrunde gelegt. HeidelbergCement und Schwenk haben die Zuständigkeit der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten (Rechtssachen T-902/16 HeidelbergCement/Kommission und T-907/16 Schwenk/Kommission).

Die Prüfung der Übernahme von Cemex Hungary hat die Kommission an die ungarische Wettbewerbsbehörde verwiesen, die die möglichen Folgen des Vorhabens auf die ungarischen Märkte prüfen wird.

Anträge auf eine Verweisung anderer Teile des Vorhabens hat die Kommission nicht erhalten.

Unternehmen und Produkte

HeidelbergCement und Schwenk sind Baustoffhersteller mit Sitz in Deutschland. Gemeinsam kontrollieren sie das ungarische Unternehmen Duna Dráva Cement (DDC). DDC betreibt unter anderem Grauzementwerkwerke in Berend (Ungarn) und in Kachanitz (Kakanj, Bosnien und Herzegowina).

Cemex Croatia (Cemex Hrvatska dd) ist eine Tochtergesellschaft des Cemex-Konzerns, eines weiteren, international tätigen Baustoffherstellers. Cemex Croatia vertreibt Grauzement, Fertigbeton, Klinker und Zuschlagstoffe im westlichen Balkan, liefert aber auch nach Italien, Slowenien, Malta und in andere Länder. Das Unternehmen betreibt drei Zementwerke in Split und mehrere Zement-Terminals und Fertigbeton-Werke in Kroatien.

Cemex Hungary (Cemex Hungária Építőanyagok Kft) ist in erster Linie in Herstellung und Vertrieb von Fertigbeton in Ungarn tätig.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7878 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. April 2017
Autor
Vertretung in Deutschland