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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. Oktober 2021Lesedauer: 1 Min

EU-Kommission verbietet 23 gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten

Visit of Thierry Breton, European Commissioner, to Lithuania

23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien dürfen wegen langfristiger und schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Zukunft nicht mehr in kosmetischen Produkten in der EU verwendet werden. Ein entsprechendes Verbot hat die EU-Kommission heute (Freitag) für diese so genannten CMR Substanzen (Carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances) beschlossen. Es gilt ab dem 1. März 2022. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die von den Europäerinnen und Europäern täglich verwendeten kosmetischen Produkte sicherer sind, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie verkauft werden und unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert wurden.

Dies ist die vierte Verordnung, die die Verwendung von CMR-Stoffen in kosmetischen Mitteln einschränkt und/oder verbietet. Vor der Entscheidung über das Verbot wurden der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) und verschiedene interessierte Kreise konsultiert. Im Laufe der Jahre hat die EU die Exposition der Bürger gegenüber schädlichen Chemikalien erheblich reduziert. Die Kommission prüft ständig, wie der Schutz der Verbraucher auf der Grundlage des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiter verbessert werden kann.

Weitere Informationen:

Daily News vom 29. Dezember 2021

Website zu den CMR-Substanzen

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Oktober 2021