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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

EU-Kommission verschärft Kampf gegen Cyberbedrohungen

Cybersecurity

Mit einem neuen EU-Cybersolidaritätsgesetz will die Kommission Europa gegen Cyberbedrohungen widerstandsfähiger machen. Sie schlägt die Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschildes vor - eine europaweite Infrastruktur, die aus Sicherheitseinsatz-Zentren in der gesamten EU besteht. Außerdem soll ein Cybernotfallmechanismus geschaffen werden, mit dem die EU ihre Abwehrbereitschaft steigert und die Reaktionsfähigkeit bei Cybervorfällen verbessert. Mit einer neue Akademie für Cybersicherheitskompetenzen will die Kommission die Fachkräfte-Lücke im Bereich der Cybersicherheit schließen. Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen des EU-Cybersolidaritätsgesetzes beläuft sich auf 1,1 Milliarden Euro.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ sagte: „Wir zeigen mit dem heute vorgelegten Cyberpaket, wie wir durch solidarisches Handeln die Infrastrukturen, Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen können, die wir brauchen, um uns gegen die zunehmenden gemeinsamen Bedrohungen für die Cybersicherheit zu wappnen.“

Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsunion setzt sich die EU dafür ein, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger und europäischen Unternehmen sowohl online als auch offline gut geschützt werden, und fördert gleichzeitig einen offenen, sicheren und stabilen Cyberraum.

Die immer größere Tragweite und Häufigkeit von Cybersicherheitsvorfällen und ihre zunehmenden Auswirkungen stellen jedoch eine erhebliche Bedrohung für den störungsfreien Betrieb von Netz- und Informationssystemen und den europäischen Binnenmarkt dar. Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat diese Bedrohung weiter verschärft. Das geht einher mit einer Vielzahl staatsnaher, krimineller und hacktivistischer Akteure, die an den derzeitigen geopolitischen Spannungen beteiligt sind.

Aufbauend auf einem bereits bestehenden starken strategischen, politischen und rechtlichen Rahmen werden das vorgeschlagene EU-Cybersolidaritätsgesetz und die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen dazu beitragen, die Erkennung von Cyberbedrohungen, die Widerstandsfähigkeit und die Abwehrbereitschaft auf allen Ebenen des Cybersicherheitsökosystems der EU weiter zu verbessern.

EU-Cybersolidaritätsgesetz: Schutzschild und Notfallmechanismus

Das EU-Cybersolidaritätsgesetz wird die Solidarität auf Unionsebene stärken, damit schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle und Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes besser erkannt und die Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen verbessert werden können. Es soll ein europäischer Cyberschutzschild und ein umfassender Cybernotfallmechanismus geschaffen werden.

1.      Europäisches Cyberschutzschild

Zur raschen und effektiven Erkennung großer Cyberbedrohungen schlägt die Kommission die Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschilds, einer europaweiten Infrastruktur bestehend aus Sicherheitseinsatzzentren (SOCs) in der gesamten EU ein. Hierbei handelt es sich um Stellen, die sich mit der Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen befassen. Sie werden modernste Technik wie künstliche Intelligenz (KI) und fortgeschrittene Datenanalyse nutzen, um grenzüberschreitende Cyberbedrohungen und ‑vorfälle rechtzeitig zu erkennen und davor zu warnen. Behörden und einschlägige Einrichtungen wiederum werden so in der Lage sein, effizienter und wirksamer auf größere Cybervorfälle zu reagieren.

Diese Zentren könnten schon Anfang 2024 einsatzbereit sein. In der Vorbereitungsphase für den europäischen Cyberschutzschild hat die Kommission im April 2023 im Rahmen des Programms Digitales Europa drei Konsortien für grenzüberschreitende Sicherheitseinsatzzentren (SOCs) ausgewählt, in denen sich öffentliche Einrichtungen aus 17 Mitgliedstaaten und Island zusammengeschlossen haben.

2.      Cybernotfallmechanismus

Das EU- Cybersolidaritätsgesetz sieht auch die Schaffung eines Cybernotfallmechanismus vor, um die Abwehrbereitschaft zu steigern und die Reaktionsfähigkeit bei Cybervorfällen in der EU zu verbessern. Unterstützt werden sollen:

  • Vorsorgemaßnahmen, einschließlich Tests zur Ermittlung potenzieller Schwachstellen bei Einrichtungen in besonders kritischen Sektoren (Gesundheitsversorgung, Verkehr, Energie usw.), auf der Grundlage gemeinsamer Risikoszenarien und -methoden,
  • der Aufbau einer neuen EU-Cybersicherheitsreserve bestehend aus Sicherheitsvorfall-Notdiensten vertrauenswürdiger Anbieter, die vorab unter Vertrag genommen werden und somit bei einem schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfall oder einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sofort eingreifen können,
  • die finanzielle Förderung der gegenseitigen Amtshilfe, sodass ein Mitgliedstaat einem anderen Mitgliedstaat Unterstützung anbieten kann.

Außerdem wird mit der vorgeschlagenen Verordnung der Überprüfungsmechanismus für Cybersicherheitsvorfälle eingerichtet, um die Abwehrfähigkeit der Union durch eine nachträgliche Überprüfung und Bewertung von schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen und Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes zu stärken, Erkenntnisse daraus zu gewinnen und gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung der Cyberabwehr der Union zu formulieren.

Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen des EU-Cybersolidaritätsgesetzes beläuft sich auf 1,1 Milliarden Euro. Etwa zwei Drittel werden von der EU über das Programm Digitales Europa finanziert.

EU-Akademie für Cybersicherheitskompetenzen

Die EU-Akademie für Cybersicherheitskompetenzen wird private und öffentliche Initiativen bündeln. Sie zielen darauf ab, die Cybersicherheitskompetenzen auf europäischer und nationaler Ebene zu verbessern und sichtbarer zu machen, und sie werden dazu beitragen, den bestehenden Fachkräftemangel im Bereich der Cybersicherheit abzubauen.

Die Akademie wird zunächst auf der Plattform der Kommission für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze online auftreten. Bürgerinnen und Bürger, die an einer Laufbahn im Bereich der Cybersicherheit interessiert sind, werden dort Informationen zu Ausbildungsangeboten, Schulungen und Zertifizierungen aus der gesamten EU online an einem einzigen Ort finden. Ferner werden Interessenträger und Beteiligte ihre Unterstützung für die Verbesserung der Cybersicherheitskompetenzen in der EU dort bekannt machen können, indem sie beispielsweise spezifische Maßnahmen wie Schulungen und Zertifizierungen im Bereich der Cybersicherheit anbieten.

Die Akademie soll sich zu einem gemeinsamen Raum für Hochschuleinrichtungen, Schulungsanbieter und die Branche entwickeln und ihnen bei der Koordinierung von Bildungsprogrammen, Schulungsmaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten sowie bei der Verfolgung der Entwicklung des Arbeitsmarkts im Bereich der Cybersicherheit helfen. 

Zertifizierungssysteme für verwaltete Sicherheitsdienste

Die Kommission hat heute auch eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit vorgeschlagen, um die künftige Annahme europäischer Zertifizierungssysteme für „verwaltete Sicherheitsdienste“ zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um hochkritische und sensible Dienstleistungen, die von Anbietern von Cybersicherheitsdiensten erbracht werden, wie z. B. Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Penetrationstests, Sicherheitsaudits und Beratung, um so Unternehmen und andere Organisationen bei der Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Cybervorfällen oder der anschließenden Wiederherstellung zu unterstützen.

Die Zertifizierung ist von größter Bedeutung und kann im Zusammenhang mit der EU-Cybersicherheitsreserve und der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) eine wichtige Rolle spielen und auch die grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienste erleichtern.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Verordnungsvorschlag für das EU-Cybersolidaritätsgesetz und die gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit prüfen.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit wird gemeinsam mit den ausgewählten grenzübergreifenden Sicherheitseinsatzzentren die gemeinsame Beschaffung von Werkzeugen und Infrastrukturen organisieren, um Fähigkeiten zur Erkennung von Cyberangriffen aufzubauen. Die EU-Cybersicherheitsagentur (ENISA) und das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit werden weiterhin an Cybersicherheitskompetenzen arbeiten und im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten an der Verwirklichung der Akademie für Cybersicherheitskompetenzen mitwirken.

Die Kommission schlägt vor, dass die Akademie in Form eines Konsortiums für eine europäische Digitalinfrastruktur (EDIC) eingerichtet wird. Hierbei handelt es sich um einen neuen Rechtsrahmen für die Durchführung von Mehrländerprojekten. Diese Möglichkeit wird nun mit den Mitgliedstaaten erörtert. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Fachkräfte die erforderlichen hochwertigen Schulungen absolvieren. Dazu wird die ENISA ein Pilotprojekt entwickeln, in dem die Einrichtung eines europäischen Zertifizierungssystems für Cybersicherheitskompetenzen geprüft wird.  

Hintergrund

Mit dem vorgeschlagenen EU-Cybersolidaritätsgesetz kommt die Kommission der Forderung der Mitgliedstaaten nach, die Cyberresilienz der EU zu stärken, und erfüllt ihre in der jüngsten Gemeinsamen Mitteilung zur EU-Cyberabwehrpolitik gemachte Zusage, eine EU-Initiative für Cybersolidarität auszuarbeiten.

Das EU-Cybersolidaritätsgesetz und die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen bauen auf der EU-Cybersicherheitsstrategie und dem EU-Rechtsrahmen auf, um die kollektive Resilienz der EU gegenüber zunehmenden Cybersicherheitsbedrohungen zu stärken. Zu diesem Rechtsrahmen gehören die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) und der Rechtsakt zur Cybersicherheit.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten – Cybersicherheit: Stärkung der Fähigkeiten der EU für eine wirksame operative Zusammenarbeit, Solidarität und Resilienz

Factsheet – EU-Cybersolidaritätsgesetz

Factsheet – Akademie für Cybersicherheitskompetenzen

Verordnungsvorschlag für das Cybersolidaritätsgesetz

Mitteilung der Kommission über die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen

Vorschlag für die Änderungsverordnung im Hinblick auf „verwaltete Sicherheitsdienste“

Factsheet zur EU-Cybersicherheitsstrategie

Seite zum Politikbereich EU-Cybersolidaritätsgesetz

EU-Akademie für Cybersicherheitskompetenzen – Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410, Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland