
(28.09.2016) – EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte dazu: „Wir leben in turbulenten Zeiten. Die Wahrung des Friedens und der Schutz der Menschenrechte sind Kernziele der EU, und unsere Handelspolitik spielt dafür eine wesentliche Rolle. Daher schlagen wir ein Paket moderner Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass Ausfuhren nicht dazu missbraucht werden, die internationale Sicherheit zu bedrohen oder die Menschenrechte auszuhöhlen.“
Mit dem Kommissionsvorschlag will die EU-Kommission ein Gleichgewicht zwischen erhöhter Sicherheit und angemessener Transparenz einerseits und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie dem legalen Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck andererseits herstellen. Das Aufkommen etwa von speziell entwickelter Überwachungstechnologie wie Überwachungsstellen und Systemen für Vorratsdatenspeicherung macht Regelungen unerlässlich, die den EU-Behörden das Unterbinden von Ausfuhren ermöglichen, wenn Hinweise auf einen Missbrauch dieser Ausfuhren für Menschenrechtsverletzungen, zur Repression oder für einen bewaffneten Konflikt bestehen.
Die Kommission schlägt bei den Ausfuhrkontrollen insbesondere folgende Verbesserungen vor:
- mehr Effizienz: Vereinfachung der Verwaltung der Kontrollen durch Optimierung der Genehmigungsverfahren, durch Einführung allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union und durch vereinfachte Kontrollen der Weitergabe von Technologie unter Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und einer angemessenen Transparenz, um einen Missbrauch der ausgeführten Güter zu verhindern,
- mehr Kohärenz: Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Maßes an Kontrollen beispielsweise durch Harmonisierung der Kontrollen der Durchfuhr und Vermittlung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Gütern,
- mehr Wirksamkeit: z. B. durch die Einführung spezifischer Bestimmungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für terroristische Handlungen.
Die EU ist einer der größten Hersteller und Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und ein bedeutender Akteur im Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Das Ausfuhrkontrollregime der EU entstand Ende der Neunzigerjahre und wurde im letzten Jahrzehnt nach und nach verschärft, insbesondere aufgrund der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus dem Dezember 2003.
Die geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der EU und ermöglicht – bis auf einige Ausnahmen -– den freien Verkehr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der EU. Der Anhang der Verordnung enthält eine gemeinsame Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die der Kontrolle unterliegen. Hierzu zählen Güter und Technologien wie Kernreaktoren, kryogenische Kühler, Sprengstoffe, Überwachungssysteme und -ausrüstung sowie Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien dienen können.
Weitere Informationen:
Wortlaut des Kommissionsvorschlags einschließlich der Anhänge
Zusammenfassung der Folgenabschätzung
Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland