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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. April 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission will faire Bedingungen für Anbieter auf Online-Plattformen

Neue EU-Regeln sollen für mehr Transparenz und mehr Rechtsicherheit für Unternehmen und Händler auf Online-Plattformen sorgen. Ziel der heute (Donnerstag) von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge ist es, ein faires und berechenbares...

Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, sagte: „Millionen von meist kleinen Händlern in der EU sind heute auf Online-Plattformen angewiesen, um ihre Kunden im gesamten digitalen Binnenmarkt zu erreichen. Diese neuen Online-Marktplätze sind der Motor für Wachstum und Innovation in der EU, aber wir brauchen klare und grundlegende Regeln, um ein nachhaltiges und berechenbares Geschäftsumfeld zu gewährleisten. Der heutige Vorschlag bringt mehr Transparenz in die Online-Wirtschaft, gibt den Unternehmen die Vorhersehbarkeit, die sie brauchen, und wird letztendlich den europäischen Verbrauchern zugute kommen.“

Erhöhung der Transparenz

Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen für professionelle Nutzer leicht verständlich und leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, im Voraus die möglichen Gründe anzugeben, warum ein professioneller Nutzer von einer Plattform gestrichen oder verbannt wurde. Die Anbieter müssen außerdem eine angemessene Mindestfrist für die Umsetzung von Änderungen der Geschäftsbedingungen einhalten.

Wenn ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten das Angebot eines Geschäftskunden ganz oder teilweise aussetzt oder beendet, muss dieser Anbieter die Gründe dafür angeben. Darüber hinaus müssen die Anbieter dieser Dienste allgemeine Richtlinien formulieren und veröffentlichen, (i) welche Daten durch ihre Dienste zugänglich sind, von wem und unter welchen Bedingungen; (ii) wie sie ihre eigenen Waren oder Dienstleistungen im Vergleich zu denen ihrer professionellen Nutzer behandeln; und (iii) wie sie Vertragsklauseln verwenden, um das günstigste Angebot oder den günstigsten Preis von Produkten und Dienstleistungen ihrer professionellen Nutzer zu fordern (sog. Meistbegünstigungsklauseln).

Schließlich müssen sowohl die Online-Vermittlungsdienste als auch die Online-Suchmaschinen die allgemeinen Kriterien für das Ranking von Waren und Dienstleistungen in den Suchergebnissen festlegen.

Effektivere Lösung von Streitigkeiten

Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sind verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten. Um die außergerichtliche Streitbeilegung zu erleichtern, müssen alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren Geschäftsbedingungen die unabhängigen und qualifizierten Schlichtungsdienste angeben, mit denen sie bereit sind, in gutem Glauben bei der Beilegung von Streitigkeiten zusammenzuarbeiten. Die Industrie wird auch ermutigt, freiwillig spezifische unabhängige Schlichtungsdienste einzusetzen, die in der Lage sind, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Vermittlungsdiensten zu lösen. Schließlich wird den Verbänden, die Unternehmen vertreten, das Recht eingeräumt, im Namen der Unternehmen Klage zu erheben, um die neuen Transparenz- und Streitbeilegungsvorschriften durchzusetzen.

Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften

Die Beobachtungsstelle würde sowohl aktuelle als auch sich abzeichnende Probleme und Chancen in der digitalen Wirtschaft beobachten, damit die Kommission den heutigen Legislativvorschlag gegebenenfalls weiterverfolgen kann. Besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung der politischen und regulatorischen Ansätze in ganz Europa gelegt.

Fast die Hälfte (42 Prozent) der kleinen und mittleren Unternehmen, die an einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage teilgenommen haben, gaben an, dass sie Online-Marktplätze nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Laut einer anderen Studie haben fast 50 Prozent der europäischen Unternehmen, die auf Plattformen arbeiten, Probleme. Die Studie zeigt auch, dass 38 Prozent der Probleme in Bezug auf vertragliche Beziehungen ungelöst bleiben, und 26 Prozent sind gelöst, aber mit Schwierigkeiten.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Hintergrundinformationen

Fragen und Antworten Q&A

Die Mitteilung und weitere nützliche Links

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John ) Tel.: +49 (30) 2280-2410 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele ), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland