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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU-Kommission will grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit verbessern

Press conference by Margaritis Schinas, Vice-President of the European Commission, and Ylva Johansson, European Commissioner, on the EU Police Cooperation Code

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit vorgeschlagen. Damit sollen Polizeibeamte in der gesamten EU künftig besser gemeinsam nach Straftätern fahnden können. Der Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit umfasst eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit sowie neue Bestimmungen für den Informationsaustausch und wird wirksamere grenzüberschreitende Einsätze, klare Kanäle und Fristen für den Informationsaustausch und eine stärkere Rolle von Europol ermöglichen. Parallel dazu werden überarbeitete Vorschriften für den automatisierten Austausch bestimmter Kategorien von Daten dafür sorgen, dass in der gesamten EU Zusammenhänge zwischen Straftaten wesentlich wirksamer erkannt werden können.

Da Kriminelle großenteils grenzüberschreitend operieren, müssen die Polizeibeamten in der EU rasch und effizient zusammenarbeiten können. Der Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit wird dazu beitragen, Informationslücken zu schließen, die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten in der EU zu verbessern und die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die Kommission berichtet heute zudem über die gesamten Fortschritte, die im Rahmen der EU-Strategie für die Sicherheitsunion erzielt wurden.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte: „Straftäter dürfen nicht einfach der Polizei entkommen können, indem sie sich von einem Mitgliedstaat in einen anderen begeben. Heute schlagen wir Regeln vor, die die Polizeibeamten in der gesamten EU in die Lage versetzen werden, gemeinsam nach Straftätern zu fahnden. Klare Kanäle für den Informationsaustausch werden es der Polizei ermöglichen, Verdächtige rasch zu identifizieren und die für ihre Ermittlungen benötigten Informationen zusammenzustellen.“

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Unsere heutigen Vorschläge werden ganz konkrete Probleme lösen, mit denen Polizeibeamte in Europa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten täglich konfrontiert sind. Welche Vorschriften gelten beispielsweise, wenn die Polizei einen Straftäter verfolgt, der sich in einen anderen Mitgliedstaat abgesetzt hat, und für die Nacheile eine Binnengrenze überqueren muss? Derzeit hat die Polizei mit unterschiedlichen, komplexen nationalen Vorschriften zu kämpfen. Unsere Vorschläge hingegen sehen einen klaren europäischen Rahmen vor. Damit die Polizei uns alle vor immer raffinierteren Straftätern schützen kann, soll sie zudem bessere Instrumente erhalten, um die für ihre Ermittlungen benötigten Informationen austauschen zu können.“

Die Vorschläge der Kommission umfassen Folgendes:

  • Eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit. Die Empfehlung sieht gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit zwischen Polizeibeamten vor, die an gemeinsamen Patrouillen teilnehmen und an Einsätzen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats mitwirken. Sie umfassen eine gemeinsame Liste von Straftaten, bei denen eine grenzüberschreitende Nacheile möglich ist, und sichere Kommunikationssysteme für Polizeibeamte, damit sie bei Einsätzen in anderen EU-Ländern mit ihren Amtskollegen kommunizieren können. Während die gemeinsamen Standards den Polizeibeamten Einsätze in anderen EU-Ländern erleichtern werden, bleiben die Polizeieinsätze und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach wie vor Sache der Mitgliedstaaten. Die Empfehlung zielt auch darauf ab, eine gemeinsame Polizeikultur in der EU durch gemeinsame Schulungen, einschließlich Sprachkursen und Austauschprogrammen, zu fördern.
  • Neue Bestimmungen für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten: Polizeibeamten in einem Mitgliedstaat sollte unter denselben Bedingungen der gleiche Zugang zu Informationen gewährt werden wie ihren Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten sollten eine rund um die Uhr besetzte zentrale Kontaktstelle einrichten, die über ausreichend Personal verfügt und als zentrale Anlaufstelle für den Informationsaustausch mit anderen EU-Ländern fungiert. Die angeforderten Informationen sollten (in dringenden Fällen) binnen acht Stunden und für höchstens sieben Tage zur Verfügung gestellt werden. Die von Europol verwaltete vertrauenswürdige Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) sollte zum Standardkommunikationskanal werden.
  • Überarbeitete Regeln für den automatisierten Datenaustausch bei der polizeilichen Zusammenarbeit gemäß dem Prüm-Rahmen. Diese Regeln sollen den Datenaustausch verbessern, erleichtern und beschleunigen und zur Identifizierung von Straftätern beitragen. Die Maßnahmen umfassen die Ergänzung des automatisierten Datenaustauschs um Gesichtsbilder von Verdächtigen und verurteilten Straftätern und um Strafregisterdaten sowie die Einrichtung eines zentralen Routers, an den die nationalen Datenbanken angeschlossen werden können, sodass sich die zahlreichen Verbindungen zwischen den einzelnen nationalen Datenbanken erübrigen. Ferner soll Europol in die Lage versetzt werden, die Mitgliedstaaten effizienter zu unterstützen und Daten aus Drittländern mit den Datenbanken der Mitgliedstaaten abzugleichen, um Straftäter zu identifizieren, die in Drittländern bekannt sind.

Nächste Schritte

Die vorgeschlagene Richtlinie über den Informationsaustausch und die vorgeschlagene Verordnung über den automatisierten Datenaustausch müssen nun im Europäischen Parlament und im Rat geprüft und verabschiedet werden. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit liegt dem Rat zur Erörterung vor und kann von diesem nach Anhörung des Europäischen Parlaments angenommen werden. Danach werden alle Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen oder bilateralen Vereinbarungen nach Maßgabe der Empfehlung anpassen können.

Hintergrund

In einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen darf es nicht möglich sein, dass Straftäter der Polizei entkommen, indem sie in einen anderen Mitgliedsaat fliehen. Laut der von Europol 2021 durchgeführten Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität in der EU sind fast 70 Prozent der kriminellen Netze in mehr als drei Mitgliedstaaten aktiv. Die Polizeibeamten müssen in der gesamten EU wirksam und systematisch zusammenarbeiten können. In der EU-Strategie für die Sicherheitsunion vom Juli 2020 kündigte die Kommission Vorschläge zum Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit an, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU im Rahmen eines modernen Regelwerks besser zusammenarbeiten können.

Wie in der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom April 2021 hervorgehoben wurde, sind eine solide polizeiliche Zusammenarbeit und ein reibungsloser Informationsaustausch für die Bekämpfung aller Formen schwerer und organisierter Kriminalität von entscheidender Bedeutung. Mit dem heutigen Vorschlag für einen Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit wird der in der Strategie eingegangenen Verpflichtung entsprochen. Eine einfachere polizeiliche Zusammenarbeit wird dazu beitragen, die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten in der EU zu fördern. Ebenso wichtig ist es, das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums sicherzustellen, wie in der Strategie vom Juni 2021 für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum betont wurde. Eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit ermöglicht es, den Sicherheitsbedrohungen im Schengen-Raum wirksam zu begegnen und die kontrollfreien Binnengrenzen aufrechtzuerhalten.

Die Kommission berichtet heute zudem über die Fortschritte, die in den letzten sechs Monaten im Rahmen der EU-Strategie für die Sicherheitsunion beim Aufbau eines zukunftsfähigen Sicherheitsumfelds erzielt wurden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung: Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit: Mehr Sicherheit durch intensivere grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit (siehe auch den Anhang des Vorschlags und die Zusammenfassung der Konsultation der Interessenträger)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten (siehe auch die Folgenabschätzung und ihre Zusammenfassung)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (siehe auch die Folgenabschätzung und ihre Zusammenfassung)

MEMO: Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit: Fragen und Antworten

Factsheet: Ausbau der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland