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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. April 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Kommission will Jugendmobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erleichtern

Students in class.

Junge EU-Bürgerinnen und Bürger sowie britische Staatsangehörige sollen im Vereinigten Königreich bzw. in der Europäischen Union leichter studieren, arbeiten und leben können. Deshalb hat die EU-Kommission den Ministern der EU-Mitgliedstaaten im Rat die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über ein Abkommen zur Erleichterung der Jugendmobilität vorgeschlagen.

„Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat junge Menschen in der EU und im Vereinigten Königreich, die gerne im Ausland studieren, arbeiten und leben möchten, besonders hart getroffen“, sagte Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau. „Heute unternehmen wir den ersten Schritt hin zu einem ehrgeizigen, aber realistischen Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das hier Abhilfe schaffen soll. Unser Ziel ist es, wieder Brücken zwischen jungen Europäerinnen und Europäern auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu bauen.“

Brexit führte zu geringerer Mobilität

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union führte zu einer Verringerung der Mobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Besonders junge Menschen haben weniger Möglichkeiten, Lebenserfahrungen jenseits des Ärmelkanals zu sammeln und an einem Austausch in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung teilzunehmen. 

Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeit größten Hindernisse für die Mobilität junger Menschen auf innovative Weise zu beseitigen und für junge Menschen das Recht zu schaffen, leichter und für einen längeren Zeitraum aus der EU in das Vereinigte Königreich und umgekehrt zu reisen. In dem Vorschlag werden die Bedingungen festgelegt (Alter, Höchstdauer des Aufenthalts, Voraussetzungen für Teilnahme an der Mobilitätsregelung und Regeln für die Überprüfung von deren Einhaltung), die erfüllt sein müssten, damit junge Menschen (für Studium, Ausbildung oder Arbeit) ihren Aufenthalt ohne Zweckbindung und Quoten antreten können.

Nächste Schritte

Die Empfehlung der Kommission wird nun im Rat erörtert. Sollte der Rat zustimmen, wäre die Kommission befugt, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über Jugendmobilität aufzunehmen.

Unterstützende Programme

Der Vorschlag der Kommission für ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Jugendmobilität könnte durch eine parallele Diskussion über die mögliche Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Programm Erasmus+ sinnvoll unterstützt werden.

Die Europäische Kommission ist nach wie vor offen und dazu bereit, über etwaige künftige Ersuchen des Vereinigten Königreichs auf Teilnahme an Erasmus+ oder anderen einschlägigen EU-Programmen, die Drittländern offenstehen (z. B. Kreatives Europa), zu verhandeln. Die Bedingungen für die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an EU-Programmen wie Erasmus+ sind in Teil Fünf des Handels- und Kooperationsabkommens festgelegt.

Hintergrund

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU unterliegt die Mobilität natürlicher Personen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich den jeweiligen (Einwanderungs-)Vorschriften der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie des Vereinigten Königreichs. Dies hat dazu geführt, dass weniger Menschen die Möglichkeiten der Mobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. April 2024
Autor
Vertretung in Deutschland