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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. Mai 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

EU-Kommission will Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen

EU-Kommissarinnen Dubravka Suica und Ylva Johansson

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist allgegenwärtig: Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, und die Dunkelziffer ist hoch. Die COVID-19-Pandemie hat das Problem noch verschärft. Heute (Mittwoch) hat die EU-Kommission mit einem Gesetzesvorschlag reagiert, um Kinder online und offline besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Die Kommission nimmt damit die Anbieter von Online-Diensten in die Pflicht: Sie müssen das Risiko, dass ihre Dienste missbraucht werden, bewerten und mindern, online verübten sexuellen Kindesmissbrauch aufdecken und melden und entsprechende Inhalte entfernen. Ein neues EU-Zentrum soll die Diensteanbieter in ihren Bemühungen unterstützen und Fachwissen im Bereich der Missbrauchsprävention und Opferhilfe bündeln. Der neue Vorschlag wird dazu beitragen, Kinder vor fortgeführtem Missbrauch zu bewahren, das Wiederauftauchen von Material zu verhindern und die Täter vor Gericht zu bringen.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine reelle und eine wachsende Gefahr: Es werden nicht nur immer mehr Fälle gemeldet, sondern die Betroffenen werden auch immer jünger. Diese Meldungen sorgen dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden und Kinder unmittelbar vor weiterem Missbrauch bewahrt werden können. So hat eine von Europol unterstützte Ermittlung, die auf die Meldung eines Online-Diensteanbieters zurückging, dafür gesorgt, dass 146 Kinder in der ganzen Welt gerettet und mehr als 100 Verdächtige in der gesamten EU ermittelt werden konnten. Die Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Missbrauchsinhalten ist auch dringend erforderlich, damit Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, nicht mehr weitergegeben werden können, denn hierdurch werden die Opfer oft noch Jahre nach dem sexuellen Missbrauch immer wieder aufs Neue traumatisiert. Der heutige Vorschlag enthält klare Pflichten für Unternehmen, den Missbrauch von Kindern aufzudecken und zu melden, wobei der Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten, insbesondere auch der Kinder, durch starke Schutzmechanismen gewährleistet wird.“

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist allgegenwärtig: Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, und die Dunkelziffer ist hoch. Die COVID-19-Pandemie hat das Problem noch verschärft: Nach Angaben der Internet Watch Foundation ist die Zahl der bestätigten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 64 Prozent gestiegen. Mit den derzeitigen Regelungen, die auf eine freiwillige Aufdeckung und Meldung durch die Unternehmen setzen, werden Kinder nicht ausreichend geschützt. Und selbst die bestehenden Möglichkeiten zur Aufdeckung entsprechender Inhalte werden die Unternehmen nicht mehr haben, wenn die gegenwärtige Übergangslösung ausläuft. Fast 95 Prozent aller Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch kamen im Jahr 2020 von ein und demselben Unternehmen, obwohl das Problem ganz offensichtlich nicht nur auf einer Plattform besteht.

Der neue Gesetzesvorschlag sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Pflicht zur Bewertung und Minderung von Risiken: Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten müssen eine Risikobewertung anstellen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder die Kontaktanbahnung („Grooming“) missbraucht werden könnten. Die Anbieter müssen auch Maßnahmen zur Risikominderung vorsehen.
  • Gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen: Die Mitgliedstaaten müssen nationale Behörden benennen, die für die Überprüfung der Risikobewertung zuständig sind. Stellen diese Behörden fest, dass ein erhebliches Risiko fortbesteht, können sie bei einem Gericht oder einer unabhängigen nationalen Behörde eine Anordnung beantragen, mit der verfügt wird, dass bekanntes oder neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder Kontaktanbahnungen aufgespürt werden müssen. Diese Anordnungen sind zeitlich befristet und zielen auf die Aufdeckung einer bestimmten Art von Inhalten in einem bestimmten Dienst.
  • Starke Schutzmechanismen bei der Aufdeckung: Unternehmen, die eine Anordnung zur Aufdeckung von Inhalten erhalten haben, dürfen hierfür ausschließlich Indikatoren für sexuellen Kindesmissbrauch nutzen, die vom EU-Zentrum überprüft und bereitgestellt wurden. Die Erkennungstechnologien dürfen nur für die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Die Anbieter müssen Technologien einsetzen, die nach dem Stand der Technik in der Branche am wenigsten in die Privatsphäre eingreifen und dafür sorgen, dass die Fehlerquote falsch positiver Ergebnisse so gering wie möglich ist. Klare Meldepflichten: Anbieter, die Online-Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgespürt haben, müssen diese an das EU-Zentrum melden.
  • Wirksame Entfernung: Wird Material über sexuellen Kindesmissbrauch nicht umgehend entfernt, können die nationalen Behörden eine Entfernungsanordnung erlassen. Internetanbieter werden außerdem verpflichtet, den Zugang zu Bildern und Videos, zu sperren, die nicht entfernt werden können, beispielsweise weil sie außerhalb der EU in kooperationsunwilligen Ländern gehostet werden.
  • Besserer Schutz vor „Grooming“: Nach dem Vorschlag müssen App-Stores sicherstellen, dass Kinder keine Apps herunterladen können, die eine erhöhte Gefahr bergen, dass Täter darüber Kontakt zu ihnen suchen („Grooming“).
  • Solide Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe: Anordnungen zur Aufdeckung von Inhalten werden von unabhängigen nationalen Behörden erlassen. Um die Gefahr der Falscherkennung und Falschmeldung so gering wie möglich zu halten, werden Meldungen von mutmaßlichem sexuellem Kindesmissbrauch vom EU-Zentrum überprüft, bevor sie an die Strafverfolgungsbehörden und an Europol weitergeleitet werden. Sowohl Anbieter als auch Nutzer haben das Recht, jede sie betreffende Maßnahme vor Gericht anzufechten.

Das neue EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch unterstützt

  • die Anbieter von Online-Diensten insbesondere dabei, ihre neuen Verpflichtungen zur Durchführung von Risikobewertungen sowie zur Aufdeckung, Meldung, Entfernung und Sperrung von Kindesmissbrauchsinhalten zu erfüllen, indem es Indikatoren für die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch bereitstellt und die Meldungen der Unternehmen entgegennimmt;
  • die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol, indem es die Meldungen der Unternehmen überprüft, um sicherzustellen, dass es sich nicht um Falschmeldungen handelt, und indem es sie schnell an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Dies wird dazu beitragen, dass Kinder vor Missbrauchssituationen bewahrt und die Täter der Justiz zugeführt werden;
  • die Mitgliedstaaten, indem es als Wissenszentrum für bewährte Praktiken im Bereich der Prävention und Opferhilfe dient und einen evidenzbasierten Ansatz fördert;
  • die Opfer, indem es ihnen dabei hilft, dass die betreffenden Missbrauchsdarstellungen entfernt werden.

Zusammen mit dem heutigen Vorschlag hat die Kommission auch eine Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder vorgelegt.

Nächste Schritte

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag entscheiden.

Sobald die neue Verordnung angenommen ist, wird sie die gegenwärtig geltende Übergangsverordnung ersetzen.

Hintergrund

Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ist für die EU eine Priorität. Fotos und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, werden im Internet massiv verbreitet. Im Jahr 2021 wurden beim US-amerikanischen National Centre for Missing and Exploited Children 29 Millionen Fälle gemeldet.

Da es bisher keine harmonisierten EU-Vorschriften gibt, sehen sich Social-Media-Plattformen, Gaming-Dienste und Anbieter anderer Hosting- und Online-Dienste mit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert. Manche Anbieter setzen freiwillig Technologien ein, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Wieviel getan wird, ist jedoch sehr unterschiedlich, und es hat sich gezeigt, dass Freiwilligkeit allein nicht reicht, um dem Problem Herr zu werden. Der heutige Vorschlag baut auf dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) auf und ergänzt es durch Regelungen, die dem speziellen Problem von Kindesmissbrauch in der Online-Welt gerecht werden sollen.

Der heutige Vorschlag knüpft an die EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Juli 2020 an, in der dargelegt wird, wie durch die Verbesserung von Prävention, Ermittlungen und Hilfe für Opfer umfassend auf die wachsende Bedrohung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowohl offline als auch online reagiert werden soll. Außerdem hat die Kommission im März ihre EU-Kinderrechtsstrategie vorgestellt, die konkrete Maßnahmen dazu enthält, wie Kinder gegen alle Formen von Gewalt, insbesondere auch gegen Missbrauch in der Online-Welt geschützt werden können.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten: Neuer Gesetzesvorschlag gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Factsheet

Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

Website

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland