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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. April 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Kommission will mit 500 Millionen Euro Reformen in Jordanien unterstützen

Zu sehen sind EU-Flaggen

Die EU-Kommission will Jordanien bei seiner Reformagenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen unterstützen und hat dafür eine neue Makrofinanzhilfe im Umfang von 500 Millionen Euro vorgeschlagen.

Der heutige Vorschlag ist ein klares Zeichen für die anhaltende Solidarität der EU mit Jordanien. Mit bis zu 500 Millionen Euro werden wir Jordanien in diesen schwierigen Zeiten der geopolitischen Instabilität unterstützen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir werden dazu beitragen, dass Jordaniens transformative Reformen für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen fortgesetzt werden können.

Die vorgeschlagene Finanzhilfe soll Jordanien helfen, einen Teil seines Außenfinanzierungsbedarfs zu decken, seine öffentlichen Finanzen weiter zu konsolidieren und die Strukturreformen fortzusetzen.

Vorgängerprogramme

Die neue Makrofinanzhilfe soll an die drei Vorgängerprogramme anknüpfen, mit denen die EU seit 2013 bereits Mittel von insgesamt 1,08 Milliarden Euro an Jordanien ausgezahlt hat.

Die Abschlusszahlung im Rahmen der letzten Makrofinanzhilfemaßnahme für Jordanien erfolgte im Mai 2023. Die bisherigen Makrofinanzhilfeprogramme haben dem Land bei der Deckung seines dringenden Finanzierungsbedarfs, insbesondere auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, geholfen, die gesamtwirtschaftliche Stabilität unterstützt und die Umsetzung transformativer Reformen entscheidend vorangebracht. 

Auszahlung der Mittel

Bei Makrofinanzhilfen werden Mittel als langfristige Darlehen zu Vorzugsbedingungen bereitgestellt. Die Mittel im Rahmen dieser neuen Maßnahme sollen in drei Tranchen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen würden strikt an die Voraussetzung geknüpft, dass spezifische Maßnahmen durchgeführt werden, auf die sich die EU und Jordanien in einer Grundsatzvereinbarung verständigen.

Außerdem müssen die Überprüfungen im Rahmen des IWF-Programms positiv ausfallen. Die Grundsatzvereinbarung könnte im Prinzip politische Reformen im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung, insbesondere auch der öffentlichen Finanzverwaltung und der Steuerverwaltung, sowie der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, der Staatsführung sowie der Betrugs-, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung umfassen.

Weitere Schritte

Der Vorschlag der Kommission für eine vierte Makrofinanzhilfe zugunsten Jordaniens muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.  

Weitere Informationen  

Vollständige Pressemitteilung

Makrofinanzhilfe für Jordanien  

Makrofinanzhilfe  

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. April 2024
Autor
Vertretung in Deutschland