Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Inklusion ist der Inbegriff der europäischen Lebensweise. Integrations- und Inklusionsstrategien sind für Neuankömmlinge und lokale Gemeinschaften unerlässlich und tragen zu Zusammenhalt in der Gesellschaft und zu starken Volkswirtschaften bei. Jede Person, die das Recht hat, sich in Europa aufzuhalten, sollte Zugang zu den Instrumenten haben, die sie benötigt, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen und die für unsere Union geltenden Rechte und Pflichten zu übernehmen.“
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Integration und Inklusion bedeuten, den Migrantengemeinschaften zuzuhören und dafür zu sorgen, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Hintergrund seine Rechte wahrnehmen kann. Inklusive Integration heißt, dass alle die gleichen Instrumente und die gleiche Unterstützung erhalten, die erforderlich sind, um einen Beitrag zur Gesellschaft leisten zu können. Dadurch können Migrantinnen und Migranten ihr volles Potenzial entfalten, und unsere Gesellschaften können von ihrer Stärke und ihren Fähigkeiten profitieren.“
Der Aktionsplan für Integration und Inklusion für den Zeitraum 2021-2027 setzt sich für Inklusion für alle ein, erkennt den wichtigen Beitrag von Migrantinnen und Migranten zur EU an und beseitigt die Hindernisse, die die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund – von Neuankömmlingen bis hin zu EU-Bürgerinnen und Bürgern – an der europäischen Gesellschaft behindern können. Er beruht auf dem Grundsatz, dass inklusive Integration Anstrengungen sowohl der betreffenden Person als auch der Aufnahmegemeinschaft erfordert, und beinhaltet neue Maßnahmen, die auf den Erfolgen des vorherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2016 aufbauen.
Ein europäischer Ansatz für Integration und Inklusion
Wie im neuen Migrations- und Asylpaket betont wird, ist eine erfolgreiche Integrations- und Inklusionspolitik ein wesentlicher Bestandteil einer gut gesteuerten und wirksamen Migrations- und Asylpolitik. Auch für den sozialen Zusammenhalt und für eine dynamische Wirtschaft, die allen dient, ist sie von wesentlicher Bedeutung.
In dem Aktionsplan wird eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung vorgeschlagen, die individuellen Merkmalen Rechnung trägt, welche für Menschen mit Migrationshintergrund besondere Herausforderungen darstellen können – z. B. das Geschlecht oder der religiöse Hintergrund. Erfolgreiche Integration und Inklusion hängt sowohl von frühzeitigen Maßnahmen als auch von langfristigem Engagement ab.
Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig, doch spielt die EU eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Finanzierung, die Ausarbeitung von Leitlinien und die Förderung einschlägiger Partnerschaften. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Inklusive allgemeine und berufliche Bildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung – mit Schwerpunkt auf einer einfacheren Anerkennung von Qualifikationen und dem fortdauernden Erlernen der Sprache – mit Unterstützung aus EU-Fonds.
- Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Anerkennung von Kompetenzen , um den Beitrag von Migrantengemeinschaften – insbesondere der Frauen – in vollem Umfang zu würdigen und sicherzustellen, dass sie dabei unterstützt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Kommission wird mit Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie Arbeitgebern zusammenarbeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unternehmerische Initiativen zu unterstützen und Arbeitgebern die Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen zu erleichtern.
- Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten , einschließlich psychologischer Betreuung, für Menschen mit Migrationshintergrund. Neben der Bereitstellung zweckgebundener EU-Mittel soll mit dem Aktionsplan auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen über ihre Rechte informiert werden. Zudem werden die besonderen Herausforderungen anerkannt, mit denen Frauen – insbesondere während und nach der Schwangerschaft – konfrontiert sind. Des Weiteren unterstützt der Aktionsplan den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten.
- Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und das Programm „InvestEU“ finanziert wird, sowie Finanzierungsplattformen für den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und von Segregation.
Umgesetzt wird der Aktionsplan durch die Mobilisierung von EU-Mitteln und die Schaffung von Partnerschaften mit allen Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft, lokalen und regionalen Behörden und dem Privatsektor.
Mit dem Aktionsplan werden die Aufnahmegemeinschaften gestärkt, ihre Rolle bei der Gestaltung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen und -programmen unterstützt und gleichzeitig die Verantwortung der betreffenden Menschen für die Teilhabe an der Gesellschaft des Aufnahmelandes hervorgehoben.
Der Zugang zu Dienstleistungen soll durch den Einsatz digitaler Werkzeuge modernisiert werden. Außerdem wird der Aktionsplan die Faktengrundlage verbessern, um die Weiterentwicklung der politischen Maßnahmen zu fördern und eine gute Überwachung der Ergebnisse zu gewährleisten.
Hintergrund
Heute sind rund 34 Millionen Einwohner der EU außerhalb der EU geboren (etwa 8 Prozent der EU-Bevölkerung), und 10 Prozent der in der EU geborenen jungen Menschen (15-34 Jahre) haben mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil. Migrantinnen und Migranten sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Migrationshintergrund spielen eine Schlüsselrolle in der europäischen Gesellschaft und in verschiedenen Sektoren unserer Wirtschaft, darunter in systemrelevanten Berufen. Dennoch sind sie nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert, was den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und sozialer Inklusion angeht (siehe Statistiken).
Der Aktionsplan für Integration und Inklusion ergänzt bestehende und künftige EU-Strategien zur Förderung der Gleichstellung und des sozialen Zusammenhalts, um sicherzustellen, dass alle in vollem Umfang einbezogen werden und an den europäischen Gesellschaften teilhaben können. Er wird zusammen mit dem anstehenden Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus umgesetzt. Ferner wird er eng mit dem strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025, der geplanten Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und dem Bericht über die Unionsbürgerschaft verknüpft sein.
Weitere Informationen:
Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
MEMO: Integration und Inklusion
Factsheet: EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. November 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland