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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung1. März 2023Vertretung in Deutschland

EU-Kommission will Verkehrsvorschriften modernisieren: Digitaler Führerschein, EU-weites Fahrverbot für Verkehrssünder und aktualisierte Prüfvorschriften

Cars driving on an Avenue, in both directions.

Ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein, bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Verkehrsregeln und moderne Prüfvorschriften für den Führerschein: mit diesem Paket will die EU-Kommission die Straßen für alle Nutzer sicherer machen. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Die, die sich nicht an die Straßenverkehrsvorschriften halten – egal in welchem Mitgliedstaat – werden nicht mehr ungestraft davonkommen. Hierzu soll der grenzüberschreitende Informationsaustausch verbessert und – bei besonders schweren Verkehrsdelikten – die Fahrerlaubnis entzogen werden können. Sicheres Fahren ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir unser Ziel erreichen wollen, die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren.“

Höhere Sicherheit auf den Straßen und Erleichterungen im Alltag durch moderne Führerscheinvorschriften

Letztes Jahr verloren auf den Straßen der EU über 20.000 Menschen ihr Leben – die überwiegende Anzahl der Opfer war zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs. Ein zentrales Anliegen der neuen Vorschriften ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch u. a. folgende Maßnahmen:

  • Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer. Dies ist angesichts der Tatsache, dass junge Fahrer unter 30 Jahren zwar nur 8 Prozent aller Autofahrer ausmachen, jedoch an zwei von fünf tödlichen Zusammenstößen beteiligt sind, besonders wichtig.
  • Junge Menschen können ab dem Alter von 17 Jahren bereits ihre Prüfung ablegen und nach dem Konzept des „begleitenden Fahrens“ mit dem Fahren von Pkw und Lkw beginnen und so Fahrerfahrung sammeln.
  • Die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb des Führerscheins wird so angepasst, dass Fahrer besser darauf vorbereitet sind, sich die Straße mit vulnerablen Nutzern zu teilen. Vor dem Hintergrund des Übergangs der EU zu einer nachhaltigeren Mobilität in den Städten wird dies dazu beitragen, die Sicherheit derjenigen zu erhöhen, die zu Fuß, mit dem Rad, aber auch mit e-Scootern und E-Bikes unterwegs sind.
  • Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden. Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten.

Zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission – als Weltneuheit – die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Dies erleichtert den Ersatz, die Verlängerung oder den Tausch eines Führerscheins erheblich, da alle Verfahren online abgewickelt werden können. Ebenso wird es auch für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Straßenverkehr leichter sein, ihren Führerschein gegen einen EU-Führerschein zu tauschen.

Die aktualisierten Prüfvorschriften werden dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen Rechnung tragen. Bewertet werden beispielsweise die Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderen automatisierten Technologien. Auch werden Fahranfänger lernen, welche Auswirkungen ihr Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat – etwa durch das rechtzeitige Umschalten zwischen den Gängen. Schließlich wird die zulässige Masse eines Fahrzeugs der Klasse „B“ an mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge angepasst, da emissionsfreie batteriebetriebene Fahrzeuge ein größeres Gewicht haben können.

Wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften 

Die derzeitigen EU-Vorschriften über die grenzüberschreitende Durchsetzung haben dazu beigetragen, dass gebietsfremde Zuwiderhandelnde nicht anonym bleiben. Trotzdem blieben 2019 rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Delikte ungestraft – entweder, weil der Täter nicht ermittelt oder die Zahlung nicht vollstreckt wurde.

Mit den heutigen Vorschlägen soll dieses Manko behoben werden, indem Strafverfolgungsbehörden Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten. Die Kommission schlägt ferner vor, die Rolle der bestehenden nationalen Kontaktstellen zu stärken, damit diese besser mit den an der Untersuchung von Delikten beteiligten Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten können. Damit werden die derzeit noch bestehenden Probleme der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Untersuchung von Verkehrsdelikten behoben.

Zudem erstrecken sich die geltenden Vorschriften auf einige der häufigsten und eklatantesten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der Vorschriften auf folgende Delikte auszuweiten:

  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • gefährliche Überholmanöver
  • gefährliches Parken
  • Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien
  • Fahren in verbotener Fahrtrichtung
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über Rettungsgassen
  • Fahren mit einem überladenen Fahrzeug

Diese Ergänzungen werden dazu beitragen, die Straflosigkeit bei solchen Delikten zu verringern und die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Zuwiderhandelnde aus anderen Mitgliedstaaten zu bestrafen. Damit wird auch die Gleichbehandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Zuwiderhandelnden gewährleistet.  

Mit den aktualisierten Vorschriften werden die Rechte von Personen gewahrt, denen Verkehrsdelikte vorgeworfen werden. Für Gebietsfremde bestehen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Verfahren, die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung. Diese Rechte werden durch Bestimmungen gestärkt, die gewährleisten, dass Inhalt und Zustellung von Bußgeldbescheiden vereinheitlicht werden, dass Empfänger solcher Bescheide deren Echtheit prüfen können und dass für die Weitergabe von Informationen an Personen, die mutmaßlich ein Verkehrsdelikt begangen haben, standardisierte Anforderungen gelten.

Über ein eigens hierfür eingerichtetes IT-Portal werden Bürgerinnen und Bürger die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Straßenverkehrsvorschriften leicht abrufen und später auch etwaige Bußgelder direkt bezahlen können.

Zudem werden die Vorschriften an die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO und Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung) angeglichen.

Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung: Ende der Straflosigkeit bei schweren Verkehrsdelikten

Damit Verkehrssünder nicht mehr ungestraft davonkommen, wird ein neues System geschaffen, mit dem ein EU-weites Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem Fahrer wegen eines Vergehens in seinem Hoheitsgebiet die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für die Straßenverkehrssicherheit ist es von entscheidender Bedeutung, dass Personen, die Straßenverkehrsdelikte begangen haben, in allen Mitgliedstaaten zur Rechenschaft gezogen werden. Nach den geltenden Vorschriften kann ein schweres Straßenverkehrsdelikt, das zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, jedoch nicht EU-weit durchgesetzt werden, wenn der Fahrer das Delikt in einem anderen Mitgliedstaat als dem begangen hat, in dem sein Führerschein ausgestellt wurde.

Der heutige Vorschlag erstreckt sich auf schwere Straßenverkehrsdelikte wie übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung. 

Selbstauskunft oder Gesundheitstest: EU-Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie die Fahrtauglichkeit ihrer Autofahrerinnen und Autofahrer prüfen

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2030 zu halbieren. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung der Führerscheinrichtlinie vorgelegt und will die entsprechenden Vorschriften modernisieren.

Selbsteinschätzung oder ärztliche Untersuchung

Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer beim Erwerb des Führerscheins und bei der Erneuerung desselben eine Selbsteinschätzung ausfüllen und einreichen oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Und zwar gilt das bei jeder Erneuerung des Führerscheins und nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer, die älter als 70 Jahre sind. Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten.

In den meisten EU-Staaten gibt es für Autofahrer bereits Vorschriften zu medizinischen Untersuchungen oder Selbsterklärungen in unterschiedlichen Zeitintervallen und ab einem bestimmten Alter – unabhängig davon, ob der Führerschein erneuert werden muss oder nicht.

Verlängerung des Führerscheins

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Ab dem 70. Lebensjahr schlägt die EU-Kommission nun eine Erneuerung alle fünf Jahre vor, die an spezifische Maßnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit gekoppelt sein soll. Die Art der Maßnahme liegt im Ermessen des Mitgliedsstaates, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz hat.

Folgeabschätzung

Fahrer, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht fahrtüchtig sind, sind eine der Hauptursachen für Unfälle. In Vorbereitung des Gesetzesentwurfs zeigt eine Studie, dass zwischen 5 und 15 Prozent aller Verkehrsunfälle auf den Gesundheitszustand des Fahrenden zurückzuführen sind.

Außerdem wurden die nationalen Behörden befragt und 15 der 22 Behörden räumten ein, dass die Standards für die medizinische Tauglichkeit unzureichend sind.

Diese Ansicht wurde auch von anderen Befragten geteilt, die unzureichenden Standards für die körperliche und geistige Tauglichkeit als ein sehr wichtiges (24 Prozent) oder wichtiges (44 Prozent) Problem für die Straßenverkehrssicherheit ansahen.

Alle Informationen zur Folgenabschätzung des Vorschlags. (Insbesondere Abschnitt 2.2.3)

 

 

Nächste Schritte 

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.

Hintergrund 

In ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030 hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel verpflichtet, bis 2050 auf den Straßen der EU das Ziel „Vision null Straßenverkehrstote“ zu erreichen und bis 2030 die Anzahl der Toten und Schwerverletzten um 50 Prozent zu senken. Die heute vorgelegten Vorschläge, die bereits 2020 in der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigt wurden, werden zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen.

Die Kommission hat letzte Woche die jüngsten Zahlen zur Straßenverkehrssicherheit veröffentlicht, die zeigen, dass die Anzahl der Verkehrstoten nach wie vor unter dem vorpandemischen Niveau liegt, die Fortschritte jedoch immer noch zu langsam sind.

Für das Führen von Fahrzeugen in der EU verfolgt die Kommission derzeit das „Safe System“-Konzept. Dieses Konzept der Systemsicherheit umfasst eine größere Sicherheit beim Fahren, der Fahrzeuge und der Infrastruktur sowie niedrigere Geschwindigkeiten und eine bessere Versorgung nach einem Unfall.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag für eine Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie

Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Vorschlag für eine Richtlinie über den Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung

Fragen und Antworten: Vorschläge für den Führerschein und die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten

Factsheet: Ein neuer EU-Führerschein ist wird eingeführt - was ist neu?

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland